Nachrichten
Folter möglicherweise in Deutschland
Asylgrund
Ein Flüchtling, der in seinem Herkunftsland
fünf Tage lang täglich zwei Stunden an Händen und Füßen
aufgehängt und mit Stromschlägen gequält wurde, weil er
Aufrufe zum Wahlboykott verteilt hatte, kann möglicherweise in Deutschland
bleiben. Zu diesem Schluß kam vergangene Woche die höchste Justizbehörde
des Staates, das Bundesverfassungsgericht. Die Juristen mußten über
ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden entscheiden, das den Asylantrag
eines Libanesen ebenso abgelehnt hatte wie das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge. Die beiden Behörden hatten keine
asylerhebliche politische Verfolgung erkannt, weil Festnahme und Folter
des Mannes ausschließlich dazu gedient hätten, die staatliche
Ordnung im Libanon wiederherzustellen. Dieser Entscheidung wollte das Bundesverfassungsgericht
nicht folgen. Jetzt muß der Asylantrag neu verhandelt werden. Die
Chancen stehen dennoch nicht gut: Seit 1993 das Grundrecht auf Asyl in
dem mitteleuropäischen Staat faktisch abgeschafft wurde, werden nur
noch knapp vier Prozent der Asylanträge positiv beschieden.
Souveräne Hinrichtungen in Gaza
Für die einen ist sie schlicht staatlicher
Mord, für die anderen konsequenter Ausdruck des staatlichen Gewaltmonopols:
die Todesstrafe. Seit neuestem wird sie auch im Einlußbereich der
palästinensischen Autonomiebehörde vollstreckt: Zwei von einem
Militärgericht des zweifachen Mordes für schuldig befundene Männer
wurden am vorvergangenen Sonntag von Mitgliedern der palästinensischen
Sicherheitskräfte in einer Polizeikaserne in Gaza hingerichtet. Bei
den Getöteten handelte es sich ebensfalls um Angehörige der Sicherheitskräfte.
Der Parlamentsabgeordnete Hatem Abdul Chader bewertete die Exekutionen,
die ersten seit der Einrichtung des Autonomiestatus 1994, gegenüber
palästinensischen Zeitungen als "Beweis staatlicher Souveränität".
Weitere 20 Todesurteile sind nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen
ausgesetzt oder in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt worden.
Länderchef kämpft gegen Gewaltenteilung
Im Kabinett des bevölkerungs- und
industriereichsten deutschen Bundeslandes, Nordrhein-Westfalen, kriselt
es erneut. Nachdem bereits die oppositionelle rechtskonservative CDU die
Entscheidung des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Wolfgang
Clement kritisierten, das Justiz- und das Innenministerium zusammenzuziehen,
hat sich nun auch die mitregierende Partei Bündnis 90/Die Grünen
zu Wort gemeldet. Roland Appel, Fraktionssprecher der ökologisch orientierten
Mittelstandspartei, sprach vergangene Woche von einem "verfassungspolitisch
verfehltem Schritt". Ihm treibe es "Schauer über den Rücken",
wenn Polizei und Justiz besser aufeinander abgestimmt würden. Im Gegensatz
zur CDU will seine Partei aber keine Klage beim Verfassungsgericht einzureichen.
Oppositionschef Helmut Linssen (CDU) sprach von einer "Provokation der
Rechtsstaatlichkeit", während Clement jeder Kritik widersprach. Der
Streit dürfte nach Ansicht von politischen Beobachtern der am 27.
September stattfindenden Bundestagswahl geschuldet sein.
Chinesen als Sündenböcke in
Indonesien
Die pogromähnlichen Ausschreitungen
gegen in Indonesien lebende Chinesen gehen weiter. Am Dienstag vergangener
Woche wurden in Lhokseumawe, der Hauptstadt der im Norden Sumatras gelegenen
Provinz Aceh, Geschäfte von Chinesen angegriffen, geplündert
und angezündet. Mehrere hundert anwesende Bereitschaftspolizisten
sollen dabei nach Angaben von Nachrichtenagenturen nicht eingegriffen haben.
Einen Tag zuvor waren bereits im gleichen Ort staatliche Gebäude und
Militärfahrzeuge angegriffen sowie Häftlinge aus dem Gefängnis
befreit worden. Rund 50 Personen wurden festgenommen. In der ölreichen
Region Aceh waren jüngst Massengräber entdeckt worden, für
die das frühere Suharto-Regime verantwortlich gemacht wird. Von 1989
bis 1992 war das indonesische Militär dort gegen Islamisten und Separatisten
vorgegangen, Hunderte Gotteskämpfer und Zivilisten wurden getötet.
Verteidigungsminister und Armee-Chef Wiranto hatte sich vor zwei Wochen
bei den Bewohnern Acehs entschuldigt.
Verschnaufpause für "Mehmet"
Ein in Deutschland lebender Jugendlicher
mit türkischem Paß - bekannt als "Mehmet" - kann aufatmen: Der
14jährige darf vorerst nicht abgeschoben werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof
(VGH) gab am Freitag vergangener Woche in einem Eilverfahren dem Einspruch
von Mehmets Anwalt gegen die drohende Abschiebung statt. Es bestünden
"erhebliche rechtliche Bedenken" gegen eine Ausweisung, da Mehmet - trotz
63 Straftaten, die er begangen haben soll - noch nicht rechtskräftig
verurteilt sei und deshalb nur ausgewiesen werden dürfe, wenn seine
Eltern sich nicht in der Bundesrepublik aufhalten würden. Eine Ausweisung
der Eltern, die seit 30 Jahren in Deutschland leben, sei jedoch nicht rechtmäßig,
da diese nicht für das Verhalten des Sohnes verantwortlich gemacht
werden könnten.
Der Fall hatte in Deutschland für
Aufmerksamkeit gesorgt, weil erstmals ein straffällig gewordener Jugendlicher
mitsamt seinen Eltern abgeschoben werden sollte. Auch mit der jetzigen
Entscheidung ist eine Abschiebung Mehmets allerdings nicht endgültig
abgewendet: Sollte er demnächst rechtskräftig verurteilt werden
- die Staatsanwaltschaft in Bayerns Hauptstadt München bereitet derzeit
eine entsprechende Anklage vor - könnte er nach Verbüßen
der Haftstrafe sofort abgeschoben werden. Schließlich wäre er
dann rechtskräftig verurteilt. Außerdem ist seine Aufenthaltserlaubnis
abgelaufen. Ob das für eine Abschiebung ausreiche, müsse allerdings
erst noch in einem gesonderten Verfahren geprüft werden, stellte der
VGH fest.
Weißrußland will Sowjetunion
zurück
Während alle Staaten der kapitalistischen
Welt angesichts der russischen Finanzkrise erst ängstlich nach Moskau
und dann auf die sinkenden Kurse ihrer eigenen Börsenplätze schauen,
freut sich der weißrussische Präsident Alexander Lukaschenko
über die Schwiergkeiten des östlichen Nachbarstaates. Dies zeige
nur, erklärte der autokratisch regierende Nationalist Mitte letzter
Woche, daß der russische Versuch, kapitalistisch zu werden, gescheitert
sei. In Weißrußland hingegen habe man die Privatisierung von
Staatsbetrieben vor vier Jahren gestoppt und bereits privatisierte Unternehmen
wieder verstaatlicht. Der Sozialismus sei eben doch die beste Wirtschaftsform,
nicht nur für Weißrußland, sondern auch für Rußland
und die Ukraine. Eine Wiedervereinigung der drei Staaten sei daher der
beste Weg aus der Krise.
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Die Nachrichten wurden von Marsen,
Söhler und Vogel zusammengestellt
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