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Keine Eskapaden mit dem Stadtpiraten
Weil eine Regierungspartei keine Störer
gebrauchen kann, feuerten die Darmstädter Grünen ein Fraktionsmitglied
"Ansichten und Methoden" des Stadtverordneten
Bastian Ripper "sind mit den Aufgaben eines demokratisch gewählten
und Gesetz und Recht in besonderem Maß verpflichteten Stadtverordneten
und Kommunalpolitiker unvereinbar." Dieses Urteil des Darmstädter
Amtsgerichtspräsidenten Heinrich Straschil war der vorläufige
Höhepunkt einer Auseinandersetzung, bei der sich Politiker, Redakteure
und Leserbriefschreiber wochenlang maßlos über den Kommunalpolitiker
Ripper aufgeregt hatten.
Angefangen hatte die Geschichte im
Frühjahr 1997. Damals kamen die Grünen, deren Wahlergebnisse
in Darmstadt immer zwischen 20 und 25 Prozent liegen, auf die Idee, auch
Parteilose auf ihre Kommunalwahlliste aufzunehmen. Bastian Ripper gehörte
dazu. Mit dem 23jährigen Erzieher wollte man vor allem die außerparlamentarische
Szene wieder stärker an die Partei anbinden. Ripper war aktiv in der
BUND-Jugend, Mitbegründer der Anti-AKW-Gruppe "Stadtpiraten" und außerdem
in der Darmstädter Arbeitsloseninitiative Galida aktiv.
Schon kurze Zeit später - in
Darmstadt hatte inzwischen Rot-Grün die Wahl gewonnen - gab es erste
Probleme: Im Herbst 1997 war Castor-Alarm, und die Stadtpiraten mobilisierten
an Darmstadts Schulen. Sie öffneten die Klassentüren und riefen
zur Teilnahme an Blockadeaktionen auf. In der Hektik wurde auch die Tür
der Klasse 6d der Justus-Liebig-Schule aufgetan. Daß dadurch elfjährige
Schüler zur Teilnahme an gefährlichen Sitzblockaden verleitet
wurden, war ein gefundenes Fressen für Staatsschutz, Gerichte und
die CDU. Auch Redakteure und Leser des Darmstädter Echos ereiferten
sich. Ein Leserbriefschreiber warf Ripper vor, ein "Brandstifter in politischer
Kultur" zu sein, "für die Anwendung von Gewalt" einzutreten und "Haß
und Gewalt zu säen".
Während die Grünen zu diesem
Zeitpunkt noch hinter ihrem Vorzeigepiraten standen, entwickelte dieser
Aktivitäten, die beim Fraktionsvorstand den Verdacht aufkommen ließen,
daß Ripper seine verfassungsmäßige Aufgabe als Stadtverordneter,
nämlich die Arbeit des Magistrats zu kontrollieren, irgendwie zu ernst
nahm. Sehr unangenehm schien ihnen jedenfalls, daß Ripper einen vom
Fraktionsvorstand längst abgesegneten Deal zwischen der Hessischen
Elektrizitäts AG (HEAG Darmstadt) und der RWE öffentlich machte,
bei dem es um eine Vertragsverlängerung bezüglich der Stromversorgung
ging. In der Folge entwickelte sich eine Diskussion mit dem Ergebnis, daß
die grüne Fraktion entgegen der Empfehlung ihres Vorstands die Vertragsverlängerung
ablehnte.
Geradezu peinlich war dem Fraktionsvorstand,
daß Ripper den noch nicht veröffentlichten Text einer von Bürgermeister
Horst Knechtel (SPD) geplanten "Gefahrenabwehrsatzung der Stadt Darmstadt"
einem Radiosender zuspielte. Die in der Satzung enthaltenen Maßnahmen
sollten dazu dienen, soziale Randgruppen aus der City zu vertreiben. So
wollte man Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Betteln, Durchsuchen
von Müll und Sperrmüll und vieles andere unter Strafe stellen.
Nach der unerwarteten Publizierung stieß das Vorhaben auf heftigen
Widerstand in der Öffentlichkeit. Am Ende mußte der Entwurf
komplett zurückgezogen werden.
Dumm auch, daß Ripper die Einstellung
der Grünen zu städtischen Billiglöhnen überhaupt nicht
nachvollziehen wollte. Öffentlich kritisierte er, daß die Stundenlöhne
des städtischen Hofguts Gehaborn mit 10,09 Mark weit unter den Tarifen
des Öffentlichen Dienstes liegen. Auch mit den Zuständen in Darmstadts
Obdachlosenunterkünften - kaputte Scheiben, fehlende Türklinken,
fehlendes Warmwasser, kein Licht - konnte er sich nicht anfreunden. Kurz:
Rippers Art, unabhängig vom Koalitionsfrieden eine andere Sozialpolitik
einzufordern und erfolgreich auf Öffentlichkeit zu setzen, wenn sich
intern nichts mehr bewegen ließ, störte die Mauschelpolitik
des rot-grünen Filzes erheblich.
Als Ripper dann im Mai einen Prozeß
gegen einen Leserbriefschreiber verlor und Richter Heinrich Straschil jenes
Urteil fällte, nach dem Ansichten und Methoden des Stadtverordneten
mit Gesetz und Recht unvereinbar seien, war der Zeitpunkt für die
Grünen gekommen. Da der Amtsgerichtspräsident sein Verhalten
gar als "Entführung von Schülern" bezeichnete, hatte man den
Vorwand, auf den man gewartet hatte. Fraktions- und Parteivorstand, die
im Herbst 1997 noch kein Problem mit der jetzt angeprangerten Stadtpiratenaktion
gehabt hatten, beantragten, Ripper aus der Fraktion auszuschließen.
Schließlich, so Jochen Partsch vom Fraktionsvorstand, sei man in
Darmstadt und Hessen Regierungspartei und stelle in Wiesbaden den Justizminister
- da könne man sich solche Eskapaden nicht leisten.
Der Antrag wurde von der Fraktion
zwar überraschend abgelehnt, kam jedoch einen Monat später -
es war inzwischen Mitte Juni - durch. Vorwand war diesmal eine gegen Ripper
verhängte gerichtliche Verwarnung wegen der "Androhung eines gemeingefährlichen
Verbrechens". Der Grund: Die Stadtpiraten hatten in Biblis Gleissprengungen
angekündigt - um die Gleise dann mit Wasser zu besprengen.
Ripper bleibt nun zwar als fraktionsloser
Abgeordneter weiterhin ein Störfaktor im Stadtparlament, aber die
Strafverfahren gegen ihn häufen sich. Aktuell steht ihm eine Verhandlung
wegen zwei Castor-Blockaden bevor, im Herbst Prozesse wegen einer Demonstration
gegen das AKW Biblis. Während die Verfahren gegen andere Beteiligte
eingestellt wurden, wird gegen ihn alles durchgezogen. Rippers Einschätzung:
"Ich soll durch die massiven Geldstrafen an die Existenzgrenze und damit
an meine zukünftige Schweigegrenze gebracht werden." I Peter Hetzler |