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Punktsieg durch Hungerstreik
Trotz schwerer gesundheitlicher Schäden
droht dem Kurden Recep Öz die Abschiebung
Sie entließen ihn aus der Abschiebehaft,
wie man es von deutschen Gefängnisangestellten nicht anders erwartet:
Erst nahmen die Wärter Recep Öz das letzte Geld weg, dann sagten
sie ihm: "Wir werden uns wiedersehen. Du wirst mit der U-Bahn schwarzfahren,
dann werden wir dich wiederhaben." Der Asylbewerber verabschiedete sich
nach 31 Tagen Hungerstreik höflich und entschlossen aus der Haftanstalt
Berlin-Köpenick.
"Ich habe gesagt, daß ich nicht
schwarzfahren werde, und bin gegangen", erinnert sich der kurdische Flüchtling
im Gespräch mit der Jungle World am 16. Juli. Nur wenige Stunden,
bevor ihn der Flug TK 1 722 nach Istanbul bringen sollte, verfügte
das Berliner Verwaltungsgericht einen Abschiebestopp. Sein dramatischer
Gesundheitszustand hielt die Richter davor zurück, die Reise zu genehmigen.
Er wurde also nicht zum Flughafen Tegel gefahren, sondern ohne Geld vor
das Tor des Abschiebegefängnisses gesetzt. Zum Abschied gaben die
Beamten dem 25jährigen noch ein Schreiben mit auf den Weg. Absender:
das Ausländeramt Euskirchen. Inhalt: die Aufforderung zur sofortigen
Meldung. Sein Hungerstreik sollte die Abschiebung schließlich nur
aussetzen, nicht verhindern.
In Euskirchen, nahe der niederländischen
Grenze, hatte Öz Ende 1991 seinen Asylantrag gestellt. 1997 wurde
er abgelehnt. Die Ausreisepflicht besteht folglich weiter. Auf das von
ihm angestrebte Asylfolgeverfahren hatte das Berliner Verwaltungsgerichtsurteil
keine Auswirkung. Die Euskirchener Ausländerbehörde erkannte
die schweren gesundheitlichen Schäden nicht an - Öz muß
sich also trotz der Folgen des Hungerstreiks dort bis September blicken
lassen, ansonsten droht ihm die erneute Verhaftung. Doch auch für
den Fall, daß er sich freiwillig meldet, wäre ihm die baldige
Abschiebung in die Türkei sicher: Bei der Ausweisung türkischer
Kurden fährt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge (BAFl) einen eindeutigen Kurs. Die Abschiebeflüge
gehen stets nach Istanbul oder Ankara, weil dort, fernab der umkämpften
Gebiete im Südosten der Türkei, die Rückkehrer vor Verfolgung
sicher seien - so die deutsche Asylrechtsprechung.
Die Situation auf dem Flughafen in
Istanbul sieht jedoch anders aus. Nur ein Fall unter vielen: Als der wie
Öz aus Türkisch-Kurdistan stammende Süleyman Yadirgi am
16. März von Düsseldorf nach Istanbul abgeschoben wurde, nahm
die türkische Polizei ihn sofort am Flughafen fest. Yadirgi wurde
gefoltert und mit dem Tode bedroht. Nach sieben Tagen wurde er freigelassen,
tauchte unter und floh ein zweites Mal in die Bundesrepublik. Im Mai lehnten
die Behörden seinen Asylantrag erneut ab, seitdem sitzt Yadirgi wieder
in Abschiebehaft.
Auch Öz hat die Bundesrepublik
nach der Ablehnung seines Asylantrags 1997 vorübergehend verlassen.
Dies könnte sich das Nürnberger Bundesamt nun zunutze amchen.
Mit einer Argumentation, die das Amt seit Oktober zur Aufhebung der Duldungen
von Kurden aus dem Nordirak anwendet, könnte nun auch Öz abgeschoben
werden. Was die Behörde für die Verfolgung irakischer Geheimdienste
im Nordirak konstatiert, trifft in den Augen der Bundesregierung ebenso
für die türkische Spionageabwehr in der Region zu: "Deren Anwesenheit
allein begründet keine Gebietsgewalt. Wirksamer Schutz gegen gezielte
Geheimdienstaktionen ist nirgendwo möglich", heißt es in einem
Schreiben des Bundesinnenministeriums.
Für Öz, der 1997 im Nordirak
ins Visier des türkischen Geheimdienstes geriet, heißt das,
daß nach dem gescheiterten Erstantrag auch der - bislang ohne Anhörung
seiner Rechtsanwältin bearbeitete - Asylfolgeantrag kaum durchkommen
wird. "Eine Verfolgung im Nordirak", so die Interpretation der deutschen
Botschaft in Ankara in einem Jungle World vorliegenden Brief, sei "nicht
zu gewärtigen. Das wird auch durch häufige Reisen der hier betroffenen
Personen zu ihren Familien in den Nordirak, zumeist über Syrien, belegt".
Öz wurde im Irak verfolgt. Durch
die deutschen Ausländergesetze vor die Alternative gestellt, in der
BRD unterzutauchen oder auszureisen, hatte er sich vor mehr als einem Jahr
für den Aufbau einer neuen Existenz im irakischen Teil Kurdistans
entschieden. Doch die Verfolgung durch türkische Behörden, die
ihn schon 1991 zur Flucht nach Deutschland gezwungen hatte, setzte sich
auch auf irakischem Territorium fort. Die Kurdisch-Demokratische Partei
(KDP) des Milizenführers Massut Barsani arbeitet in der Region offen
mit türkischen Militärs zusammen. Eines Tages im vergangenen
Jahr tauchten Geheimdienstmitarbeiter auf und suchten, mit einem Foto ausgestattet,
nach Öz - ihm drohte die Verschleppung in die Türkei. Öz
ergriff erneut die Flucht; schließlich landete er im Februar dieses
Jahres in Berlin.
Dort wurde ihm Mitte Mai eine Lappalie
zum Verhängnis. Nach einem Autounfall nahmen Polizisten den Kurden
fest und brachten ihn auf die Wache, einen Tag später wurde er ins
Abschiebegefängnis Köpenick verlegt. Drei Wochen nach der Festnahme,
am 15. Juni, begann Öz seinen Hungerstreik, dem sich vorübergehend
30 weitere Gefangene anschlossen, darunter Afghanen, Russen und Ukrainer.
Christa Wolf und Walter Jens sowie eine Reihe französischer Intellektueller
setzten sich für seine Freilassung ein. Während sich sein Gesundheitszustand
von Tag zu Tag verschlechterte, blieben die Gefängnisärzte bei
ihrer Einschätzung: abschiebetauglich. Polizei und Sanitäter
drängten ihn immer heftiger, den Hungerstreik abzubrechen und wieder
zu essen - vergeblich: Öz, der seine Widerstandsaktion mit den Worten
"Lieber sterbe ich hier als in der Türkei" begonnen hatte, hielt durch.
Drei Stunden vor Abflug des Flugzeugs teilte ihm seine Anwältin mit,
daß das Verwaltungsgericht per Einstweiliger Anordnung die Abschiebung
ausgesetzt habe.
Als Öz 1991 aus der Türkei
floh, arbeitete er noch als Imam, gefoltert wurde er nach eigenen Angaben
wegen seiner revolutionären Auslegung des Koran. Seine Einstellung
hat sich seither etwas gewandelt. Nach sechs Jahren im Exil sagt er heute:
"Mit der religiösen Arbeit kann sich mein Volk nicht befreien".
I Markus Bickel |