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Die letzte parlamentarische
Aktion des Burkhard Hirsch Von der unmittelbaren
Erkenntnis
Skandal im Jahr 2001: Einen Tag,
nachdem die Regierungskoalition aus SPD, CDU und FDP beschlossen hat, Telefone
künftig schon dann abhören zu lassen, wenn der Verdacht auf eine
Straftat besteht, deren Strafrahmen über ein Jahr Gefängnis hinausgeht,
erscheint in der Süddeutschen Zeitung ein Interview mit dem prominenten
Liberalen Burkhard Hirsch (68). Hirsch macht Copyright-Rechte an der Gesetzesänderung
geltend: "Das ist ein ganz alter Vorschlag von mir, aus dem Jahre 1998.
Von dem, was ich damals zur Diskussion gestellt habe, ist allerdings nicht
viel übriggeblieben: Offenbar geht es den maßgeblichen Politikern
- auch in meiner eigenen Partei, der FDP - darum, ein Kontrollnetz zu schaffen,
das nach Gutdünken zur Verfügung steht, und nicht um eine effektive,
aber demokratisch kontrollierte Aufklärung und Strafverfolgung." Das
Interview schlägt ein wie eine Bombe. Der Ganz Große Lauschangriff,
in Wahrheit das geschickte Manöver eines - wie hieß das noch?
- Liberalen, der zum Ziel hatte, die Überwachungsstaatsfanatiker zu
demaskieren. Was hiermit gelungen ist: Der Minister für Ausländerintegration,
Jörg Schönbohm (CDU), stammelt im Berliner Inforadio: "mea culpa,
mea maxima culpa"; Innenminister Otto Schily, der sich vehement für
die Ausdehnung der Abhörbefugnisse eingesetzt hatte und bereits ein
Gesetz zur Videoüberwachung verdächtiger Wohnungen plant, hält
sich in Italien auf und ist nicht erreichbar; man munkelt von Rücktrittsabsichten.
Oppositionsführer Theodor Waigel (CSU) sagt der Frankfurter Allgemeinen:
"Da sieht man, wo es hinführt, wenn man der Umfallerpartei FDP alles
nachbetet. Wenn die CDU 1998 auf die sehr weitreichenden Vorschläge
gehört hätte, die wir in vertraulichen Gespächen in dieser
Frage gemacht haben, dann müßte sie jetzt nicht für die
Sozialdemokraten die Suppe auslöffeln." Merken Sie was? In unserem
kurzen Zukunftsroman haben wir zwei, drei kleine Fehler versteckt. Lassen
wir die Personalien mal beiseite, aber so reagieren Politiker einfach nicht,
stimmt's? Und ein ehemaliger Vizepräsident des Bundestags, der noch
dazu einer politisch mittlerweile vollkommen marginalen Gruppierung wie
dem sogenannten linksliberalen Freiburger Kreis in der FDP angehört,
wird niemals in der Lage sein, irgend jemand zu demaskieren, geschweige
denn, einen handfesten Skandal zu verursachen. Schicken wir das Manuskript
also zurück an den Autor, Vermerk: Plot und Charaktere unglaubwürdig;
Überarbeiten nicht nötig. Der Verfasser mit dem schlechten Gespür
für glaubwürdige Storys ist - so etwas kommt vor - mit dem Helden
seiner Geschichte identisch. Das erste Kapitel seiner Geschichte hat Burkhard
Hirsch, der dem Bundestag nach der Wahl nicht mehr angehören wird,
soeben vorgelegt: Sein Vorschlag sieht vor, das Telefon eines jeden überwachen
zu lassen, der einer Straftat verdächtigt wird, auf die ein Jahr Gefängnis
oder mehr steht. Doch die Überwachung müßte grundsätzlich
von einem Richter angeordnet und überwacht werden, sie dürfte
höchstens ein halbes Jahr dauern. Vor Gericht sollen dem Verteidiger
die kompletten Protokolle der Abhöraktion ausgehändigt werden,
und der Bundestag soll jährlich detailliert über Umfang und Erfolg
der Abhöraktionen informiert werden. Solche Kontrollen werden, das
weiß Hirsch am besten, die Überwachungsfanatiker, die im alten
und im neuen Bundestag die absolute Mehrheit stellen, niemals zulassen.
Sollen sie auch nicht: "An den Reaktionen auf diesen Vorschlag", so Hirsch
zur Frankfurter Rundschau, werden wir unmittelbar erkennen, "worum es geht":
eben um "Aufklärung und Strafverfolgung" oder um ein "Kontrollnetz".
Seltsam, daß einer wie Burkhard
Hirsch nicht schon längst weiß, "worum es geht". Ihm selbst
zum Beispiel geht es nicht ums unmittelbare Erkennen, sondern ums mittelbare
Beweisen. Vielleicht könnte Hirsch eines nicht allzu fernen Tages
doch unmittelbar erkennen, daß man in der Bundesrepublik Deutschland
keine reaktionären Vorschläge, auch nicht in aufklärerischer
Absicht, machen sollte. Dann nämlich, wenn der deutsche Innenminister
- ob der jetzt Schily heißt oder immer noch Manfred Kanther - das
Strafmaß fürs Telefon-Abhören auf ein Jahr herabsetzt,
Hirschs Einschränkungen aber mit Nichtbeachtung würdigt. An diesem
Tag wird wahrscheinlich kein Interview mit dem abgehalfterten Liberalen
in der Süddeutschen stehen, und ganz sicher wird es keinen Skandal
geben. Aber das "Überarbeiten nicht nötig" auf Hirschs Manuskript
sollten wir streichen. Schreiben wir: "Mit Überarbeitungen annehmbar".
I Andreas Dietl |