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  29.Juli 1998 Jungle World
 

Wiedergutmachung für Kriegsverbrecher 

Die Überprüfung der 50 000 Kriegsopferrenten für Kriegsverbrecher 

und deren Hinterbliebene kommt wegen Personalmangel nicht voran Als Alfried Krupp von Bohlen und Halbach am frühen Morgen des 3. Februar 1951 gemeinsam mit 28 weiteren Begnadigten vor die Tore des Landsberger Kriegsverbrechergefängnisses trat, erwartete ihn dort nicht nur das Blitzlichtgewitter der Weltpresse, sondern auch ein Blumenstrauß und ein herzlicher Händedruck von seinem Bruder Berthold. "Mein Leben hat nie von mir abgehangen, sondern vom Ablauf der Geschichte", beteuerte der Kanonenkönig auf der anschließenden Pressekonferenz, bevor er sich dem einen halben Meter hohen Stapel von Glückwunschtelegrammen widmete. 

Nicht nur über die Glückwünsche konnte sich Alfried Krupp freuen. Im Zuge der Begnadigung hatte der Kriegsgewinnler gleich sein gesamtes Vermögen zurückerhalten. Auch seine weniger vermögenden Mithäftlinge in Landsberg brauchten sich über ihr zukünftiges Auskommen kaum Sorgen zu machen. Dank der Bayerischen Staatsregierung, die am 25. September 1951 beschloß, "daß die Insassen der Militärgefängnisse Landsberg, Werl und Wittlich als Kriegsgefangene anzuerkennen sind" wurden die von den Alliierten verurteilten Kriegsverbrecher nicht nur für ihre Haftzeit entschädigt - Grundlage hierfür war das 1954 verabschiedete Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Sie erhielten zudem Entlassungsgelder und Übergangshilfen.

 Doch damit nicht genug: Die Landsberger Häftlinge kamen außerdem in den Genuß der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, sofern sie Gesundheitsschäden auf Grund "unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter Strafen" erlitten hatten: Die Kriegsverbrecher und ihre Angehörigen hatten - so wollte es der Gesetzgeber - Anspruch auf eine Kriegsopferrente. Zu solchen "unverhältnismäßigen oder ungerechtfertigten Strafen" zählten für die Versorgungsämter bis heute auch Todesurteile gegen Massenmörder wie den Kommandeur des Einsatzkommandos 11b, Werner Braune. Braune war für zahlreichen Massaker an Juden und Sinti und Roma verantwortlich, darunter auch an dem Massenmord von Simferopol, bei dem 1941 Tausende Männer, Frauen und Kinder von seinem Einsatzkommando niedergemetzelt wurden. Im sogenannten Einsatzgruppenprozeß wurde er nach dem Krieg zum Tode verurteilt und am 7. Juni 1951 als einer der letzten sieben Todeskandidaten im Landsberger Gefängnis hingerichtet.

 Daß Braunes Witwe bis heute Kriegsopferrente bezieht, kam erst vor kurzem ans Tageslicht - dank einer Anfrage des zuständigen Versorgungsamtes bei der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Vermutlich werden in den kommenden Monaten noch einige derartige Skandale offenbar werden. Denn nachdem der Bundestag sich im vergangenen November nach fast 50 Jahren dazu durchgerungen hatte, der Zahlung von Kriegsopferrenten an NS-Kriegsverbrecher einen Riegel vorzuschieben, sichten die Versorgungsämter ihre Karteien. Der neue Paragraph 1a des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), der am 21. Januar 1998 in Kraft getreten ist, sieht vor, daß Personen, die "während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" verstoßen haben, zukünftig keine Leistungen mehr erhalten sollen. Insgesamt beziehen derzeit noch rund eine Million Menschen Kriegsopferrenten, mehr als die Hälfte davon sind Witwen. Der Militärhistoriker Gerhard Schreiber schätzt, daß rund fünf Prozent der ehemaligen Angehörigen von Wehrmacht und Waffen-SS als Kriegsverbrecher einzustufen sind. Das heißt, immer noch beziehen rund 50 000 Nazi-Verbrecher bzw. ihre Angehörigen Leistungen nach dem BVG.

 Da Urteile von ausländischen Gerichten gegen NS-Kriegsverbrecher - also auch Urteile der alliierten Gerichte in Nachkriegsdeutschland - nicht ins Strafregister eingetragen wurden und die Mitgliedschaft in SS und Waffen-SS allein laut Gesetz nicht für den Ausschluß von Leistungen ausreicht, sind die Versorgungsämter bei der Umsetzung des neuen Gesetzes vor allem auf die Zusammenarbeit mit historischen Archiven angewiesen. Erste Anlaufstelle dabei ist das Berlin Document Center, das mittlerweile dem Bundesarchiv angegliedert ist. Außerdem vereinbarte das für die Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes zuständige Arbeitsministerium im März eine Zusammenarbeit mit dem Simon-Wiesenthal-Center. 

Als dritte Anlaufstelle soll die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen dienen. Doch schon vor vier Monaten konstatierte Arbeitsminister Norbert Blüm Probleme "bei der personellen und technischen Ausstattung der Zentralstelle", die von den Justizverwaltungen der Länder betrieben wird. Blüm versprach Besserung - so sollten 15 bis 20 Juristen und Sachbearbeiter für zwei Jahre nach Ludwigsburg versetzt werden - doch bislang ist nichts geschehen. "Zum 1. Juli wurde uns ein neuer Mitarbeiter versprochen, bis jetzt ist er noch nicht eingetroffen", erklärte der Leiter der Behörde, Oberstaatsanwalt Willi Dreßen, gegenüber Jungle World. Dreßen befürchtet mittlerweile, daß das neue Gesetz angesichts des Personalnotstands und der ungenügenden Ausstattung gar nicht umgesetzt werden kann.

 1 650 Anfragen seien inzwischen von den Versorgungsämtern an die Zentralstelle gerichtet worden. In etwa zehn Prozent der Fälle sind konkrete Erkenntnisse über die Vergangenheit der Betroffenen vorhanden. Bei weiteren zwei Prozent sei die Identität nicht zweifelsfrei zu klären, z.B. aufgrund von Namensgleichheiten. "Wir bewältigen die Anfragen bislang gerade noch", so Dreßen. Angesichts von ca. 25 000 Anfragen, die demnächst auf die Zentralstelle zukommen würden, müsse die Ausstattung jedoch dringend verbessert werden. "Wir haben nur eine Handkartei, das heißt, bei jeder Anfrage müssen wir erst einmal per Hand unsere Schränke durchsuchen." Deshalb fordert Dreßen sowohl die Anschaffung einer EDV-Anlage als auch die Einstellung eines Historikers. Schließlich haben die Justizminister der Länder bereits im November 1996 beschlossen, daß die Ermittlungsstelle, die ursprünglich nach und nach aufgelöst werden sollte, in eine Forschungs- und Dokumentationseinrichtung unter der Ägide des Bundesarchivs umgewandelt werden soll. Konkrete Schritte in diese Richtung sind bislang allerdings nicht erfolgt. 

Derzeit arbeiten 22 Beschäftigte bei der Zentralstelle - inklusive Schreibkräften und Reinigungspersonal. Für die Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes, die innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein soll, benötige man neun zusätzliche Mitarbeiter, so Behördenleiter Dreßen. Angesichts des derzeitigen Personalstopps in Baden-Württemberg ist mit baldiger Besserung jedoch kaum zu rechnen. Daß die BRD bislang kaum Interesse daran hatte, die Täter von damals von den lukrativen Rentenzahlungen auszuschließen, zeigt nicht nur die Tatsache, daß es fast 50 Jahre dauerte, bis diese Ungerechtigkeit zumindest auf dem Papier beendet wurde. Für ausländische NS-Kriegsverbrecher sah das Bundesversorgungsgesetz seit jeher im Paragraphen 64 vor, daß sie von Kriegsopferrentenzahlungen ausgeschlossen werden können. Nur wurde von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht. 

Bis heute beziehen Kriegsveteranen bzw. deren Angehörige in elf Ländern deutsche Pensionszahlungen. Selbst nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs kamen etwa ukrainische SS-Offiziere noch in den Genuß einer Kriegsopferrente - so hat sich der Dienst für Deutschland nach 45 Jahren doch noch bezahlt gemacht. 

Auch in Frankreich erhalten immer noch 761 Personen deutsche Kriegsopferrenten. In Paris geht man davon aus, daß es sich bei den meisten um Veteranen der SS-Division Charlemagne oder um Mitglieder der französischen "Freiwilligenlegion gegen den Bolschewismus" LVF handelt - beides Formationen fanatischer Nationalsozialisten. Die französische SS-Division gehörte zu den letzten militärischen Einheiten, die Hitler vor der anrückenden Roten Armee zu schützen suchten.

Thies Marsen 

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