 |
 |
Wiedergutmachung für Kriegsverbrecher
Die Überprüfung der 50 000 Kriegsopferrenten
für Kriegsverbrecher
und deren Hinterbliebene kommt wegen Personalmangel
nicht voran Als Alfried Krupp von Bohlen und Halbach am frühen Morgen
des 3. Februar 1951 gemeinsam mit 28 weiteren Begnadigten vor die Tore
des Landsberger Kriegsverbrechergefängnisses trat, erwartete ihn dort
nicht nur das Blitzlichtgewitter der Weltpresse, sondern auch ein Blumenstrauß
und ein herzlicher Händedruck von seinem Bruder Berthold. "Mein Leben
hat nie von mir abgehangen, sondern vom Ablauf der Geschichte", beteuerte
der Kanonenkönig auf der anschließenden Pressekonferenz, bevor
er sich dem einen halben Meter hohen Stapel von Glückwunschtelegrammen
widmete.
Nicht nur über die Glückwünsche
konnte sich Alfried Krupp freuen. Im Zuge der Begnadigung hatte der Kriegsgewinnler
gleich sein gesamtes Vermögen zurückerhalten. Auch seine weniger
vermögenden Mithäftlinge in Landsberg brauchten sich über
ihr zukünftiges Auskommen kaum Sorgen zu machen. Dank der Bayerischen
Staatsregierung, die am 25. September 1951 beschloß, "daß die
Insassen der Militärgefängnisse Landsberg, Werl und Wittlich
als Kriegsgefangene anzuerkennen sind" wurden die von den Alliierten verurteilten
Kriegsverbrecher nicht nur für ihre Haftzeit entschädigt - Grundlage
hierfür war das 1954 verabschiedete Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz.
Sie erhielten zudem Entlassungsgelder und Übergangshilfen.
Doch damit nicht genug: Die Landsberger
Häftlinge kamen außerdem in den Genuß der Leistungen nach
dem Bundesversorgungsgesetz, sofern sie Gesundheitsschäden auf Grund
"unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter Strafen" erlitten
hatten: Die Kriegsverbrecher und ihre Angehörigen hatten - so wollte
es der Gesetzgeber - Anspruch auf eine Kriegsopferrente. Zu solchen "unverhältnismäßigen
oder ungerechtfertigten Strafen" zählten für die Versorgungsämter
bis heute auch Todesurteile gegen Massenmörder wie den Kommandeur
des Einsatzkommandos 11b, Werner Braune. Braune war für zahlreichen
Massaker an Juden und Sinti und Roma verantwortlich, darunter auch an dem
Massenmord von Simferopol, bei dem 1941 Tausende Männer, Frauen und
Kinder von seinem Einsatzkommando niedergemetzelt wurden. Im sogenannten
Einsatzgruppenprozeß wurde er nach dem Krieg zum Tode verurteilt
und am 7. Juni 1951 als einer der letzten sieben Todeskandidaten im Landsberger
Gefängnis hingerichtet.
Daß Braunes Witwe bis heute
Kriegsopferrente bezieht, kam erst vor kurzem ans Tageslicht - dank einer
Anfrage des zuständigen Versorgungsamtes bei der Ludwigsburger Zentralstelle
zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Vermutlich werden in den kommenden
Monaten noch einige derartige Skandale offenbar werden. Denn nachdem der
Bundestag sich im vergangenen November nach fast 50 Jahren dazu durchgerungen
hatte, der Zahlung von Kriegsopferrenten an NS-Kriegsverbrecher einen Riegel
vorzuschieben, sichten die Versorgungsämter ihre Karteien. Der neue
Paragraph 1a des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), der am 21. Januar 1998
in Kraft getreten ist, sieht vor, daß Personen, die "während
der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit
oder Rechtsstaatlichkeit" verstoßen haben, zukünftig keine Leistungen
mehr erhalten sollen. Insgesamt beziehen derzeit noch rund eine Million
Menschen Kriegsopferrenten, mehr als die Hälfte davon sind Witwen.
Der Militärhistoriker Gerhard Schreiber schätzt, daß rund
fünf Prozent der ehemaligen Angehörigen von Wehrmacht und Waffen-SS
als Kriegsverbrecher einzustufen sind. Das heißt, immer noch beziehen
rund 50 000 Nazi-Verbrecher bzw. ihre Angehörigen Leistungen nach
dem BVG.
Da Urteile von ausländischen
Gerichten gegen NS-Kriegsverbrecher - also auch Urteile der alliierten
Gerichte in Nachkriegsdeutschland - nicht ins Strafregister eingetragen
wurden und die Mitgliedschaft in SS und Waffen-SS allein laut Gesetz nicht
für den Ausschluß von Leistungen ausreicht, sind die Versorgungsämter
bei der Umsetzung des neuen Gesetzes vor allem auf die Zusammenarbeit mit
historischen Archiven angewiesen. Erste Anlaufstelle dabei ist das Berlin
Document Center, das mittlerweile dem Bundesarchiv angegliedert ist. Außerdem
vereinbarte das für die Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes zuständige
Arbeitsministerium im März eine Zusammenarbeit mit dem Simon-Wiesenthal-Center.
Als dritte Anlaufstelle soll die Ludwigsburger
Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen dienen. Doch schon
vor vier Monaten konstatierte Arbeitsminister Norbert Blüm Probleme
"bei der personellen und technischen Ausstattung der Zentralstelle", die
von den Justizverwaltungen der Länder betrieben wird. Blüm versprach
Besserung - so sollten 15 bis 20 Juristen und Sachbearbeiter für zwei
Jahre nach Ludwigsburg versetzt werden - doch bislang ist nichts geschehen.
"Zum 1. Juli wurde uns ein neuer Mitarbeiter versprochen, bis jetzt ist
er noch nicht eingetroffen", erklärte der Leiter der Behörde,
Oberstaatsanwalt Willi Dreßen, gegenüber Jungle World. Dreßen
befürchtet mittlerweile, daß das neue Gesetz angesichts des
Personalnotstands und der ungenügenden Ausstattung gar nicht umgesetzt
werden kann.
1 650 Anfragen seien inzwischen von
den Versorgungsämtern an die Zentralstelle gerichtet worden. In etwa
zehn Prozent der Fälle sind konkrete Erkenntnisse über die Vergangenheit
der Betroffenen vorhanden. Bei weiteren zwei Prozent sei die Identität
nicht zweifelsfrei zu klären, z.B. aufgrund von Namensgleichheiten.
"Wir bewältigen die Anfragen bislang gerade noch", so Dreßen.
Angesichts von ca. 25 000 Anfragen, die demnächst auf die Zentralstelle
zukommen würden, müsse die Ausstattung jedoch dringend verbessert
werden. "Wir haben nur eine Handkartei, das heißt, bei jeder Anfrage
müssen wir erst einmal per Hand unsere Schränke durchsuchen."
Deshalb fordert Dreßen sowohl die Anschaffung einer EDV-Anlage als
auch die Einstellung eines Historikers. Schließlich haben die Justizminister
der Länder bereits im November 1996 beschlossen, daß die Ermittlungsstelle,
die ursprünglich nach und nach aufgelöst werden sollte, in eine
Forschungs- und Dokumentationseinrichtung unter der Ägide des Bundesarchivs
umgewandelt werden soll. Konkrete Schritte in diese Richtung sind bislang
allerdings nicht erfolgt.
Derzeit arbeiten 22 Beschäftigte bei
der Zentralstelle - inklusive Schreibkräften und Reinigungspersonal.
Für die Umsetzung des Bundesversorgungsgesetzes, die innerhalb von
zwei Jahren abgeschlossen sein soll, benötige man neun zusätzliche
Mitarbeiter, so Behördenleiter Dreßen. Angesichts des derzeitigen
Personalstopps in Baden-Württemberg ist mit baldiger Besserung jedoch
kaum zu rechnen. Daß die BRD bislang kaum Interesse daran hatte,
die Täter von damals von den lukrativen Rentenzahlungen auszuschließen,
zeigt nicht nur die Tatsache, daß es fast 50 Jahre dauerte, bis diese
Ungerechtigkeit zumindest auf dem Papier beendet wurde. Für ausländische
NS-Kriegsverbrecher sah das Bundesversorgungsgesetz seit jeher im Paragraphen
64 vor, daß sie von Kriegsopferrentenzahlungen ausgeschlossen werden
können. Nur wurde von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht.
Bis heute beziehen Kriegsveteranen bzw.
deren Angehörige in elf Ländern deutsche Pensionszahlungen. Selbst
nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs kamen etwa ukrainische SS-Offiziere
noch in den Genuß einer Kriegsopferrente - so hat sich der Dienst
für Deutschland nach 45 Jahren doch noch bezahlt gemacht.
Auch in Frankreich erhalten immer noch
761 Personen deutsche Kriegsopferrenten. In Paris geht man davon aus, daß
es sich bei den meisten um Veteranen der SS-Division Charlemagne oder um
Mitglieder der französischen "Freiwilligenlegion gegen den Bolschewismus"
LVF handelt - beides Formationen fanatischer Nationalsozialisten. Die französische
SS-Division gehörte zu den letzten militärischen Einheiten, die
Hitler vor der anrückenden Roten Armee zu schützen suchten.
Thies Marsen |