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Führerscheine in Gefahr
Das neue Straßenverkehrsrecht will
ab dem 1. August Drogenkonsumenten an den Kragen. Freie Fahrt gibt's nur
für Alkohol
Stellen Sie sich vor: Die Polizei besucht
Sie zu Hause und findet eine Flasche Havanna-Rum in ihrem Kühlschrank
oder einen Kasten Bier auf dem Balkon. Daraufhin wird Ihnen der Führerschein
entzogen, weil davon auszugehen sei, daß Sie AlkoholkonsumentIn sind
und deshalb "psychisch und charakterlich" nicht in der Lage, ein Auto zu
führen.
Der Politiker muß erst noch geboren
werden, der ein solches Gesetz erfindet. Während man dem Alkohol in
Deutschland leidenschaftlich freie Fahrt gewährt, wird beim Cannabis
wie oben beschrieben verfahren. Schon der Besitz von Haschisch oder Marihuana
führt in manchen Bundesländern zuweilen zum Führerscheinentzug
und zur Anordnung eines "Idiotentests". Das Gutachten des Bonner Beirats
für Verkehrsmedizin von 1996, nach dem DrogenkonsumentInnen - gemeint
sind natürlich nur die BenutzerInnen illegaler Drogen - grundsätzlich
"den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen" nicht
gerecht werden, wird von den Verkehrsbehörden und verschiedenen Gerichten
völlig unterschiedlich gehandhabt. Es sind schon Beifahrer mit 1,4
Gramm Haschisch in der Hosentasche um ihren Führerschein gebracht
worden.
An dieser Ungleichbehandlung, nach der
die Gefährlichkeit von Drogen im Straßenverkehr ausschließlich
von ihrem gesetzlichen Status abhängt, wird sich auch durch die Novelle
des Straßenverkehrsrechts, die am 1. August in Kraft tritt, nichts
ändern. Während für AlkoholkonsumentInnen eine seit dem
27. April auf 0,5 gesenkte Promillegrenze Auskunft über die individuelle
Fahrtüchtigkeit geben soll, reicht bei Cannabis, Ecstasy, Amphetamin,
Morphin oder Heroin der Nachweis des Konsums, auch wenn dieser Wochen oder
Monate zurückliegt.
Bei wem ab dem 1. August eine verbotene
Droge nachgewiesen wird, der muß mit einem Monat Fahrverbot, vier
Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von 500 Mark rechnen. Wer
zum zweiten Mal auffällt, muß 1 000 Mark zahlen und erhält
drei Monate Fahrverbot. Das Gesetz enthält den medizinisch und chemisch
völlig falschen Satz: "Eine solche (berauschende; I.B.) Wirkung liegt
vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen
wird." Da Ecstasy im Blut etwa zwei Tage, Cannabis sogar eine Woche, manchmal
bis zu einem Monat nachgewiesen werden kann, muß im Grunde jede und
jeder mit Führerscheinentzug rechnen, bei der oder dem eine Blutkontrolle
durchgeführt wird. Auch dann, wenn er oder sie nur ganz gelegentlich
mal einen Joint raucht und danach brav das Auto stehen läßt.
Daß es - anders als beim Alkohol
- keine Festlegung von Grenzwerten gibt, liegt neben den ungenauen Meßmethoden
auch daran, daß über die Wirkungen der verschiedenen Drogen
auf eine Autofahrerin bzw. einen Fahrer wenig bekannt ist. Während
das Kölner Institut für Rechtsmedizin in den ersten beiden Stunden
nach dem Cannabiskonsum eine starke Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
ausgemacht hat und der Drogenexperte des TÜV, Jürgen Müller-Wickop,
CannabiskonsumentInnen gar die Funktion eingeschliffenster Handgriffe abspricht,
kommt das niederländische Institut für Humane Psychopharmakologie
in Maastricht zu ganz anderen Ergebnissen: Ein computerüberwachter
Fahrtest bei 56 ProbandInnen ergab, daß eine durchschnittliche Dosis
von 300 Mikrogramm des Cannabiswirkstoffs THC "im schlechtesten Fall" die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtige wie bei 0,7 bis 0,8 Promille Alkohol.
Wenn es darauf ankomme, könne ein
Cannabiskonsument sich zusammenreißen und den Rausch durch erhöhte
Konzentration und Vorsicht teilweise oder ganz kompensieren. Insgesamt
neigten KifferInnen am Steuer eindeutig weniger zu Risikoverhalten. Trotzdem,
so Projektleiter Hindrik Robbe, sei es nicht zu empfehlen, bekifft autozufahren.
Das veränderte Zeitgefühl und die Ablenkungsbereitschaft blieben
ein Risiko.
Das Medizinisch-Psychologische Institut
des TÜV Süddeutschland warnt darüber hinaus vor einer Veränderung
der Pupillenweite. Eine Verkleinerung der Pupillen, die nach Cannabiskonsum
gelegentlich leicht, nach Heroinkonsum jedoch regelmäßig stark
auftritt, beeinträchtigten die Sicht besonders in der Dunkelheit.
Anregende Drogen wie Kokain, Speed und Ecstasy erweiterten hingegen die
Pupillen, was AutofahrerInnen sehr empfindlich gegen Scheinwerferlicht
entgegenkommender Fahrzeuge mache.
Über die Wirkung aufputschender Drogen
auf die Fahrtüchtigkeit ist jedoch insgesamt wenig bekannt. Sicher
führt zum Beispiel Ecstasy vor allem in den ersten zwei bis drei Stunden
zu einem starken Euphorie-Gefühl, so daß eine Überschätzung
der eigenen Leistungsmöglichkeiten naheliegt. Gerade das dem Ecstasy
verwandte Speed ist jedoch in Trucker-Kreisen recht beliebt, weil es -
ohne allzu große Rauschwirkungen zu entfalten - vor allem sehr wach
macht und die Konzentrationsfähigkeit eher erhöht.
Eine seriöse Betrachtung von Drogen
im Straßenverkehr ist wohl nur möglich, wenn die akut leistungsschwächenden
mit den akut leistungsfördernden Wirkungen ins Verhältnis gesetzt
werden. Das wäre schon deshalb naheliegend, weil Doping im Straßenverkehr
gesellschaftlich durchaus anerkannt ist. Legale anregende Drogen wie Kaffee,
Traubenzuckerdragees, das in Energy-Drinks enthaltene Taurin oder Schokolade
mit extrem hohen Koffein-Dosen werden gerade an Tankstellen offensiv angeboten.
Sie signalisieren, daß es durchaus nicht selbstverständlich
ist, daß man nüchtern und ohne wirkstoffhaltige Mittel am besten
fährt.
Wo mit zweierlei Maß gemessen wird
und zudem über die Wirkung wenig bekannt ist, fällt natürlich
auch die Aufklärung schwer. Prävention setzt ein Mindestmaß
an Kenntnis voraus. Wenn das nicht vorhanden ist, stoßen Warnungen
vor Drogen im Straßenverkehr bei UserInnen auf taube Ohren. Etwa
wenn die baden-württembergische Polizei mit bunten Faltblättern
für nüchternes Autofahren wirbt, in denen es in großen
Lettern heißt: "Haschisch ist nicht harmlos!" und als Erklärung
für diese Aussage darunter der Satz steht: "Führerschein in Gefahr".
Die Gefahr besteht also nicht im Haschisch, sondern in der Polizeikontrolle.
Wer so argumentiert, macht sich nur lächerlich.
Auch Statistiken sagen nicht viel über
die Gefahren von Drogen im Straßenverkehr aus. Die einzige Ausnahme
bildet die Volksdroge Alkohol: Die Hälfte der rund 9 000 tödlichen
Verkehrsunfälle jährlich geht auf das Konto von Bier, Wein und
Schnaps. Über die Beteiligung anderer Drogen an Verkehrsunfällen
gibt es kaum Zahlen. Vor gerade mal zwei Monaten meldete das Land Brandenburg
den ersten tödlichen Autounfall, der auf Ecstasy zurückgehe.
Bei einer Blutkontrolle der getöteten Fahrerin wurde der Ecstasy-Wirkstoff
MDMA festgestellt. Doch wann die Pille konsumiert wurde, ob das MDMA zum
Unfallzeitpunkt überhaupt noch Wirkung bei der Verunglückten
hatte und, wenn ja, in welchem Maß, läßt sich nicht messen.
Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann
begründete 1994 seine Inititaive für die jetzt umgesetzte Gesetzesnovelle
unter anderem mit dem Argument, daß es im Jahr zuvor 500 schwere
Unfälle mit 32 Toten gegeben habe, bei denen Cannabis im Spiel gewesen
sei. Das Institut für Humane Psychopharmakologie wies diese Zahlen
jedoch zurück: In 80 Prozent der genannten Fälle sei auch Alkohol
konsumiert worden.
So lange die Bundesregierung als Credo
ihrer Drogenpolitik Abstinenz - unter heuchlerischer Ausklammerung des
Alkohols - beibehält, werden ernstzunehmende Forschungen über
die Wirkungen illegalisierter Drogen auf VerkehrsteilnehmerInnen wohl ausbleiben.
Die Bundesregierung hat kein Interesse an Grenzwerten für Fahrtüchtigkeit,
da die Stoffe ohnehin verboten sind.
Bleiben also die widersprüchlichen
Aussagen der WissenschaftlerInnen und die unterschiedlichen individuellen
Erfahrungen der UserInnen. So oder so bleibt Autofahren unter Drogen gefährlich
- ohne Drogen aber auch. Denn: Die andere Hälfte der tödlichen
Autounfälle ist ganz ohne Rausch geschehen. Außer man zählt
den Geschwindigkeitsrausch mit. Aber das wäre eine andere Diskussion.
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