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Schweigen ist auch eine Äußerung
Auch in Berlin untersagte nun das Verwaltungsgericht
eine politische Veranstaltung des Asta
5 000 Mark Ordnungsgeld muß der Asta
der Freien Universität Berlin zahlen. Sein Vergehen: Er hatte eine
Veranstaltung mit dem Titel "Asyl und Abschiebung: Rassistische Politik
in dieser Gesellschaft" angekündigt. Das Verwaltungsgericht Berlin
wertete das am Mittwoch vergangener Woche als unzulässige allgemeinpolitische
Äußerung.
Damit sind nun auch die Berliner Studierendenvertreter
gezwungen, Konsequenzen aus einer bundesweiten Klagewelle rechter Studierender
zu ziehen. Bisher konnte sich der Allgemeine StudentInnenausschuß
der FU auf das relativ liberale Berliner Hochschulgesetz berufen, das zu
den Aufgaben der Studierenden-Vertretung "die Förderung der politischen
Bildung der Studenten und Studentinnen" zählt. Da der Asta jedoch
eine Zwangskörperschaft sei, verstoße diese Bestimmung gegen
übergeordnete Grundrechte der Studierenden, urteilte das Verwaltungsgericht.
Der Asta sagte daraufhin die Veranstaltung
kurz vor Beginn ab. Daß ein anwesender Dozent die Diskussion auf
eigene Faust doch führte, wird wohl eine Ausnahme bleiben. Wie bereits
in vielen anderen Städten wird fortan auch in Berlin der Asta zu sogenannten
allgemeinpolitischen Fragen schweigen müssen oder weitere Ordnungsgelder
riskieren. Im Fall einer Zahlung der Summe drohten die KlägerInnen
bereits, den Asta abermals zu verklagen, diesmal wegen "Veruntreuung studentischer
Gelder". Die einzige Möglichkeit, der Zwickmühle zu entgehen:
Der Asta-Vorsitzende müßte für einen Tag ins Gefängnis.
Das Berliner Veranstaltungsverbot kommt
fast zeitgleich mit dem Auftakt der bundesweiten Kampagne von Studierendenvertretungen:
"Wir nehmen den Maulkorb ab!" Neben den Studierendenvertretungen aus Berlin,
Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Darmstadt, Gießen, Hannover, Marburg,
Münster und Potsdam, die meist bereits von Klagen betroffen oder bedroht
sind, wird die Kampagne unter anderem vom Bund Demokratischer WissenschaftlerInnen
sowie dem Komitee für Grundrechte und Demokratie unterstützt.
Eine Anzeigenreihe in der Frankfurter Rundschau
soll zeigen, auf welche Themen sich die KlägerInnen, die meist aus
rechten Hochschulverbänden kommen, konzentriert haben: Innere Sicherheit,
Atompolitik, Neofaschismus und Abschiebungen. Denn obwohl die KlägerInnen
argumentieren, es gehe ihnen um die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte
durch die allgemeinpolitischen Äußerungen, liegt ihnen offenbar
daran, gewisse Inhalte zu unterbinden. Marc Wesser, einer der Kläger
gegen den Studierendenrat Potsdam, erläuterte im Berliner Tagesspiegel,
er wehre sich dagegen, daß "sich viele Studentenvertretungen als
eine Art linksradikales Biotop verstehen, das sich erfolgreich den Einflüssen
der deutschen Gesellschaftsmehrheit entzieht".
Die Studierendenvertretungen möchten
aber nicht nur auf die Motivation der KlägerInnen hinweisen, sondern
sie halten grundsätzlich die Unterscheidung zwischen "allgemeinpolitischen"
und "hochschulpolitischen" Äußerungen, die in den Klagen getroffen
wird, für unsinnig. Im Positionspapier der Kampagne heißt es,
"die Interessenvertretung der Studierenden kann sich nicht auf den Hochschulbereich
beschränken, da viele der sogenannten allgemeinpolitischen Themen
auch die Studierenden betreffen". Eine Teilung in allgemeinpolitische und
hochschulpolitische Bereiche leugne, daß die Hochschule ein Teil
der Gesellschaft sei und kein abgeschotteter Elfenbeinturm, der sich mit
wertneutraler Wissenschaft befaßt.
Genau das ist es aber, was die KlägerInnen
und auch die Gerichte zu glauben scheinen. Daß selbst der Begriff
der "Hochschulrelevanz" sehr streng ausgelegt wird, bewies das Urteil des
Oberverwaltungsgericht Münster gegen die vom dortigen Asta herausgegebene
Studierendenzeitschrift Semesterspiegel, die ein Interview mit einem KZ-Überlebenden
abgedruckt hatte. Laut Gerichtsbeschluß dürfen Studierende zwar
"Anregungen zum Lehrangebot (...) oder Stellungnahmen zu Studien- und Prüfungsordnungen"
abgeben. "Eine inhaltlich-wertende Auseinandersetzung mit Gegenständen
des Studienfaches (...) ist jedoch von der Aufgabenzuweisung (...) nicht
erfaßt."
Solchen bornierten Urteilen setzten die
Asten etwas pathetisch entgegen: "Verbrechen zu benennen, ist eine allgemeinpolitische
Äußerung, dazu zu schweigen auch." Die Gerichte wird dieses
Argument kaum beeindrucken.
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