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Der falsche Täter
Lübecker Brandanschlag: Während
der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit des Urteils
gegen Safwan Eid entscheidet, bezichtigt sich der Grevesmühlener Maik
W. einmal mehr der Tat.
Maik W. war stinksauer. "Wenn man mir nicht
glaubt, kann ich auch nichts dazu. Und jetzt sage ich gar nichts mehr!"
Ausführlich hatte er den aus Lübeck
angereisten Beamten den Verlauf jener Nacht auf den 18. Januar beschrieben:
Wie sie damals mit dem Auto seines Freundes René B. von Grevesmühlen
in die Hansestadt gefahren seien - René B., Dirk T., Heiko P. und
er. Daß zwei von ihnen bei Drogengeschäften von den Bewohnern
des Hauses beschissen worden seien. Wie sie dann - "das sollte unser Alibi
sein" - einen Golf geklaut und sich an verschiedenen Orten der Hansestadt
hatten sehen lassen. Und schließlich, wie René B. in das "Asylantenheim"
eingestiegen sei und einen Holzbalken mit Benzin übergoß, während
er, W., 100 Meter entfernt Schmiere gestanden habe.
Kurze Zeit später - der Fahrer hatte
die Ausfahrt Richtung Grevesmühlen verpaßt, so daß die
Männer ein zweites Mal an dem Gebäude vorbeifahren mußten
- sei dann kein Durchkommen mehr möglich gewesen: Feuerwehrfahrzeuge
und Polizei blockierten die Straße, Menschen liefen wie wirr herum,
die Flüchtlingsunterkunft in der Hafenstraße 52 stand lichterloh
in Flammen. Dort, wo in dieser Nacht zehn Menschen ums Leben kamen und
38 zum Teil schwer verletzt wurden, habe man dann nach kurzer Beratung
"neugierige Passanten" gespielt.
In der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz
hatte die Geschichte des 20jährigen, der derzeit wegen Eigentumsdelikten
einsitzt, schon lange die Runde gemacht, bevor der Spiegel dem Grevesmühlener
jetzt ein weiteres Geständnis entlocken konnte. 20 000 Mark sollen
sie für die Brandstiftung bekommen haben, will Knacki Alexander K.
gehört haben. Ein anderer berichtet davon, es seien "Mollis geflogen".
Doch nicht nur Gerüchte gehen um: So zweifelt der Knacki Raik L. nicht
an der Tatbeteiligung W.s, so, wie sie ihm der Grevesmühlener erzählt
hat. Aber L. ist selbst rechts eingestellt und will deshalb wohl nicht
gegen jemand aussagen, der ein "Asylantenheim" angesteckt hat. Tino B.
weiß: "W. hat gesehen, wie ein Neger da noch gebrannt hat, der auf
dem Fußboden lag."
Ohne ihn, Tino B., wäre die Sache
vielleicht gar nicht ins Rollen gekommen. Erst ein Brief des Gefangenen
an seinen Freund rief den Lübecker Staatsanwalt Michael Böckenhauer
und seine Kollegen von der Kripo auf den Plan. Weil ihn Maik W. wegen einer
"sexuellen Nötigungsgeschichte" bei der Anstaltsleitung angeschwärzt
habe, schrieb B. am 12. Februar dort über W.s Geständnisse gegenüber
Mitgefangenen. Der Brief wurde erwartungsgemäß abgefangen, die
Sache landete bei der Neustrelitzer Anstaltsleitung. Wenige Tage später
beichtete W. dem Haft-Abteilungsleiter Peter Dannenberg: "Den Anschlag
haben Dirk T., René B., Heiko P. und ich durchgeführt." Dann
schilderte er Dannenberg genau den Tathergang, wie er ihn am kommenden
Tag auch den vom Knastleiter informierten Strafverfolgern aus der Hansestadt
darlegte.
Doch Staatsanwalt Böckenhauer und
die Kripobeamten wollten dem Grevesmühlener einfach keinen Glauben
schenken. Dabei hatte sich W. bislang nie große Mühe gegeben,
seine Mitverantwortung an dem tödlichen Feuer zu verbergen. Schon
vor dem Brand hatte der als rechtsradikal bekannte W. einem Freund verraten,
er habe etwas angezündet oder werde das demnächst in Lübeck
tun. Ein knappes Jahr später drohte er dem Verkäufer eines Sportgeschäftes
im mecklenburgischen Güstrow, der ihn beim Ladendiebstahl erwischte,
mit den Worten: "Ich war sogar beim Brandanschlag in Lübeck dabei."
Warum die Lübecker Beamten dem Grevesmühlener
trotzdem auch das inzwischen dritte Geständnis partout nicht abnehmen
wollten, darauf kann sich auch Haftleiter Dannenberg keinen Reim machen.
Er sei "erstaunt" gewesen, daß man W. nicht glaubte, sagte er der
Jungle World. Für den 20jährigen ist Dannenberg hinter den Mauern
des Neustrelitzer Knastes zur Vertrauensperson geworden. "Wenn jemand zweimal
quasi das gleiche sagt, dann ist das eigentlich schon glaubwürdig",
wundert er sich. Schließlich müßte man die Unterschiede
zwischen den beiden Versionen, die W. ihm und den Strafverfolgern präsentiert
habe, mit der Lupe suchen. Im Anschluß an das Verhör notierte
er sein Fazit: Die "vernehmenden Beamten glauben eher, W. spinnt! Der Staatsanwalt
Böckenhauer ist sich da nicht so sicher."
W. jedenfalls hatte nach diesem Tag die
Schnauze voll. Irgendwann würde die Sache sowieso mal rauskommen,
dachte er sich vorher. Und dann müsse er, wenn er 28 oder 30 Jahre
alt sei, die Konsequenzen tragen. Außerdem, so behaupteten seine
Mitgefangenen, hätten sie sein Geständnis auf Kassette mitgeschnitten,
um ihn notfalls unter Druck setzen zu können, wenn er wegen der Vergewaltigungen
Ärger machen würde. Allein deshalb könnte W. ein Geständnis
unumgänglich erschienen haben. Doch nun, nach den ignoranten Reaktionen
der Lübecker Ermittler wußte auch er nicht mehr weiter: "Wenn
man mir das Ding nachweisen will und vielleicht auch kann, kann mir niemand
vorwerfen, ich hätte nicht ausgesagt."
Kurz darauf widerrief der Grevesmühlener
Mann sein Geständnis. Ob seither überhaupt noch Zeugenvernehmungen
in der Justizvollzugsanstalt stattgefunden haben, weiß auch Anstaltsleiter
Dannenberg nicht genau. Vor zwei Wochen hätten sich Beamte angekündigt.
Der Lübecker Staatsanwalt Klaus-Dieter Schultz hielt sich auf Jungle
World-Anfragen letzte Woche wie üblich bedeckt: "Die Ermittlungen
sind noch nicht abgeschlossen." Eine "Wende" in der Brandsache Hafenstraße
wollte der Strafverfolger auch schon nach Bekanntwerden des Geständnisses
im Frühjahr nicht erkennen. Folgerichtig sah Schultz auch nach dem
in der aktuellen Ausgabe des Spiegel veröffentlichten Interviews "nicht
einmal den Ansatz für einen neuen Sachverhalt".
Derzeit dürfte der Blick aus der Hansestadt
ohnehin eher nach Karlsruhe gerichtet sein. Dort verhandelt am kommenden
Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Revisionsklage der
Rechtsanwälte Wolfgang Clausen und Ullrich Haage gegen den Freispruch
für Safwan Eid. Die beiden juristischen Vertreter der Familie El Omari
reichten die Klage nach dem Urteil im Juni letzten Jahres ein, weil der
Vorsitzende Richter Rolf Wilcken sich geweigert hatte, den Inhalt von abgehörten
Gesprächen mit Angehörigen zu verwerten, die der Angeklagte Eid
während seines Gefängnisaufenthalts in einer Besucherzelle mit
Angehörigen geführt hatte.
Ob der 3. Senat des BGH tatsächlich
die Gelegenheit nutzen wird, wie es in einer Mitteilung des obersten Gerichts
heißt, um "Ausführungen zur Zulässigkeit der akustischen
Überwachungen der beschriebenen Art zu machen", darf allerdings bezweifelt
werden. Schließlich bedarf es keines weiteren Grundsatzurteils über
die Legitimität solcher Einsätze, seit die Bonner Parlamentarier
Anfang des Jahres die Anwendung des Großen Lauschangriffs endgültig
beschlossen haben. Zur Debatte wird also lediglich stehen, ob Wilcken die
Protokolle der damals möglicherweise noch illegalen Abhöraktion
hätte einbringen müssen. Wenn ja, könnte der Prozeß
gegen Safwan Eid neu aufgerollt werden.
Rechtsanwalt Haage ist durchaus optimistisch:
"Ich rechne mit einer Chance von fünfzig zu fünfzig Prozent",
sagte er der Jungle World. Auch über die Beweistauglichkeit der Tonbandaufnahmen
ist er zuversichtlich. Schließlich glaubten seine libanesischen Mandanten,
die als einzige der ehemaligen Hausbewohner an eine Schuld Eids glauben,
auf den Bändern sei ein Geständnis zu hören - "nach islamischem
Glauben könne man sagen, da macht sich einer von der Schuld frei".
In anderen Übersetzungen der protokollierten Gespräche kamen
Sprachwissenschaftler zu gegenteiligen Auffassungen. Auch deshalb dürfte
die Staatsanwaltschaft auf eine Revisionsklage verzichtet haben. Behördensprecher
Schultz: "Wir haben davon abgesehen, weil das Verfahren selbst bei einer
Zulassung der Protokolle am Ende wieder 'im Zweifel für den Angeklagten'
ausgehen könnte."
Gabriele Heinecke, die Verteidigerin Safwan
Eids, ist angesichts der "eigentlich nicht notwendigen" mündlichen
Verhandlung skeptisch. Die Sache hätte auch schriftlich beschieden
werden können. Möglicherweise sei das Verfahren nicht zufällig
beim 3. Senat gelandet, jener Strafkammer also, die sich auf politische
Verfahren spezialisiert hat.
So waren es auch diese Richter, die den
rechtlich umstrittenen Lauschangriff gegen mutmaßliche Redakteure
der kriminalisierten Zeitschrift radikal im Jahre 1994 nachträglich
genehmigt hatten. Zudem, so bestätigte die Sprecherin der mittlerweile
zuständigen Bundesanwaltschaft (BAW), Eva Schübel, könnten
in der Karlsruher Verhandlung theoretisch nicht nur die Abhörmaßnahme
gegen den Libanesen, sondern auch andere vermeintliche Verfahrensfehler
erkennen und damit eine Wiederaufnahme des Prozesses erzwingen. Ihre Behörde
hatte jedoch entgegen üblichen Gepflogenheiten gegenüber dem
BGH keinen großen Wert auf die Aufnahme des Revisionsverfahrens gelegt
und somit zum Ausdruck gebracht, der Freispruch sei zu akzeptieren.
Dabei waren es gerade die Karlsruher Bundesanwälte,
die sich nach der Freilassung des Grevesmühlener Quartetts schnell
mit der vermeintlichen Schuld Safwan Eids zufrieden gaben und ihren nach
Lübeck gesandten Ermittler nach zwei Tagen wieder nach Hause schickten.
Schließlich sei der Anfangsverdacht einer fremdenfeindlichen Straftat
widerlegt, wie die Bundesbeamten bereits einen Tag nach dem Brandanschlag
wußten: "Die zunächst als tatverdächtig angesehenen Jugendlichen
scheiden bereits am 19. Januar wieder aus."
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