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Nachrichten
Beutekunst
Boris Jelzin kämpft weiter dafür,
daß deutsche Schliemann-Fans in Zukunft nicht mehr so weit fahren
müssen, wenn sie den sogenannten "Schatz des Priamos" besichtigen
wollen. Nach vielen Rückschlägen konnte der russische Präsident
jetzt auch einen Teilerfolg erzielen. Das Verfassungsgericht erklärte
sich bereit, über die Anfrage Jelzins zum "Beutekunst"-Gesetz zu verhandeln.
Der Staatschef hatte den Entwurf, der alle im Zuge des Zweiten Weltkriegs
in die SU gebrachten Kulturgüter zum Eigentum Rußlands erklärt,
im April gegen seinen Willen in Kraft setzen müssen, nachdem ihn das
Verfassungsgericht dazu verpflichetet hatte.
Jelzin, der sich gegenüber "Freund"
Helmut Kohl verpflichtet hatte, die nationalen Interessen Rußlands
hinter die Deutschlands zu stellen, hatte sich im April an das Gericht
gewandt und den Inhalt des Gesetztes angefochten, das gegen internationale
Vereinbarungen verstoße. In einer früheren Anfrage hatte der
Kreml die Verfassungsmäßigkeit der entscheidenden Abstimmung
über das Gesetz in beiden Parlamententskammern bezweifelt. Duma und
Föderationsrat hatten das Veto Jelzins gegen das Restitutionsgesetz
jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit überwunden.
Ein Urteil zu der jetzt zugesagten Überprüfung
sei, so eine Sprecherin des Gerichts, allerdings nicht vor Ende des Jahres
zu erwarten.
"Böses Buch"
Ein "gewisses Unbehagen" konnte der Sprecher
der Bertelsmann-AG nicht unterdrücken, als er im Daily Telegraph lesen
mußte, welcher Autor und Titel im neuerdings hauseigenen Verlag Hutchinson-Pimlico
verlegt wird. Aber nur wegen "politischer Bedenken" wolle man Hutchinson-Pimlico
nicht ins Verlagsprogramm hineinreden. "Bedenken", immerhin, hat man gegen
Hitlers "Mein Kampf", die allerdings gemildert wurden, weil das distanzierende
Vorwort den Hinweis enthalte, daß es sich um ein "böses Buch"
handele. Gewinne würden mit dem Verkauf des Buches nicht erzielt.
Die Einnahmen werden nach Darstellung des Verlags an eine gemeinnützige
Organisation überwiesen, die die Schenkung anonym erhält, ohne
daß sie über die Herkunft des Geldes aufgeklärt wird.
DF 1 macht weiter
Die Kirch-Gruppe erwägt im Gegensatz
zu früheren Ankündigungen auch einen Weiterbetrieb ihrer Pay-TV-Sendeplattform
DF 1 und ist dabei "offen für Partner". Wie DF 1-Geschäftsführer
Gottfried Zmeck im Marketingfachblatt werben und verkaufen sagte, wird
DF 1 nach der Ablehnung der Fusion mit Premiere durch die EU-Kommission
"ohne Vorgaben und ohne uns eine Frist zu setzen" weiterbetrieben. Die
Kirch-Gruppe hatte nach dem Nein aus Brüssel zur DF 1/Premiere-Fusion
mitgeteilt, daß der Sendebetrieb "zunächst noch" aufrechterhalten
werde. Nach Angaben aus dem Hause Kirch liegt zwischen Kirch und Bertelsmann
bisher noch keine Entscheidung vor, wie das Digital-Angebot von Premiere
ausgebaut werden soll.
Zmeck erklärte gegenüber werben
und verkaufen, das Angebot des Senders werde ab August erweitert. Der US-Anbieter
Universal werde ein Programm mit Serien und Spielfilmen ausstrahlen. Hierbei
handle es sich um Erfüllung bereits bestehender Verträge, sagte
ein DF 1-Sprecher.
Mahnmal
Der von dem US-Architekten Peter Eisenman
auf Kanzler-Wunsch überarbeitete Entwurf zum beschlossenen bzw. geplanten
Holocaust-Mahnmal ist jetzt in der deutschen Hauptstadt eingetroffen. Wie
ein Regierungssprecher in Bonn mitteilte, werde es "demnächst im Kreis
der Auslober - Bundesregierung, Land Berlin und Förderkreis - zu einer
Prüfung der vorliegenden vier Entwürfe kommen". Kohl soll ihn
allerdings bereits in Augenschein genommen haben. Der Sprecher hielt es
für wahrscheinlich, daß die Entscheidung noch vor der Bundestagswahl
im September getroffen wird.
Der Berliner Senatssprecher Michael-Andreas
Butz dagegen bekräftigte, daß man sich weiterhin viel Zeit lassen
wolle und begründete dies damit, daß die Entscheidung über
ein solches Denkmal vor der "Geschichte" Bestand haben müsse, meinte
aber eigentlich vor Eberhard Diepgen, der die vorliegenden Entwürfe
nach wie vor "skeptisch" beurteilt.
Di's
Prinzessin Diana ist kein Markenzeichen,
urteilte das britische Patentamt und wies damit den Antrag des Gedächtnisfonds
für die Prinzessin von Wales ab, das Gesicht von Di als Warenzeichen
registrieren zu lassen. Der Antrag auf Patentierung soll sich nach Berichten
der Times auf vielseitige Verwendungszwecke in unterschiedlichen Bereichen
erstreckt haben. "Die Liste umfaßte unter anderem Hefe, Feuerlöscher,
Salatsaucen, Werbung, Bekleidung und Spiele", meldete die Times. Der Fonds
hätte Millioneneinnahmen für die Benutzung von Aufnahmen der
Prinzessin einstreichen können und hatte 26 Fotos in unterschiedlicher
Kleidung und diversen Frisuren eingereicht. Der zuständige Beamte
habe aber "keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen dem Gesicht der
Prinzessin und einer Bratpfanne, einem Teppich oder einer Schreibmaschine
erkennen können".
Kinder, Kinder
Spätestens, nachdem der Spiegel die
"kleinen Monster" auf die Titelseite gerückt hat, scheint fest zu
stehen, daß die Jugend immer krimineller, die kriminellen Kids immer
brutaler werden. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen
wird am schlechten Image der Kids wahrscheinlich wenig ändern, obwohl
sie zum gegenteiligen Schluß kommt: Die Brutalität nimmt der
auf einer Fachtagung in Loccum/Niedersachsen vorgestellten Studie zufolge
weiter ab. Die Analyse von rund 770 Strafakten jugendlicher Täter
in Hannover in den Jahren 1990, 1993 und 1996 habe gezeigt, daß die
Bereitschaft zur Gewaltanwendung rückläufig ist. Zumindest in
Hannover sind nicht alle Tage Chaostage.
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Die Nachrichten wurden von Krebs
und Runge zusammengestellt
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