Eine Handgranate unterm Sofa
Ärzten in der Türkei, die Patienten
unabhängig vom Ansehen der Person behandeln, wird immer häufiger
der Prozeß gemacht
Die Urteilsverkündung wartete Seyfettin
Kizilkan in sicherer Entfernung ab. Als das Kassationsgericht in Ankara
- oberstes Berufungsgericht der Türkei - Ende Juni einen Prozeß
gegen den Chirurgen an das Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir zurückverwies,
befand sich der ehemalige Ärztekammerpräsident in Deutschland.
Er fürchtete, nach dem Urteilsspruch inhaftiert zu werden.
Dr. Seyfettin Kizilkan arbeitete bis Mai
1996 als Chirurgischer Chefarzt eines Krankenhauses in der südostanatolischen
Provinzhauptstadt Diyarbarkir, wo seit 1987 mit Notstandsrecht regiert
wird. Erst Ende Juni hat sich der von Militärs dominierte Nationale
Sicherheitsrat für eine Verlängerung dieses Sonderrechts, das
eigentlich Ende Juli ablaufen sollte, ausgesprochen: Es gilt nun - vorläufig
- bis November.
Wer sich in Diyarbakir als Anwalt, Journalist
oder Arzt für Menschenrechte einsetzt, wird schnell als PKK-Sympathisant
verfolgt. So erging es auch Seyfettin Kizilkan: Er war Vorstandsmitglied
der Ärztekammer von Diyarbakir, später sogar ihr Vorsitzender.
Zudem gründete der Arzt Ende der achtziger Jahre eine Menschenrechts-Plattform,
die auf Übergriffe des Staates gegen die Zivilbevölkerung in
den kurdischen Gebieten aufmerksam machte.
Erstmals geriet Kizilkan 1993 ins Visier
des türkischen Staates, nachdem eine Krankenschwester unter Folter
ausgesagt hatte, der Arzt unterstütze und behandle Mitglieder der
kurdischen Arbeiterpartei PKK. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei
Jahren und neun Monaten verurteilt, obwohl die erpreßte Aussage im
Prozeß widerrufen wurde. Immerhin hatten die Anschuldigungen in der
Berufung keinen Bestand: Das Kassationsgericht in Ankara hob das Urteil
auf.
Neben seiner Tätigkeit als Krankenhausarzt
betrieb Kizilkan eine Praxis in Diyarbakir. Dort entfernte er 1995 einem
Mann die Hämorrhoiden. Der Patient wurde kurze Zeit später wegen
des Verdachts auf Mitgliedschaft in der PKK festgenommen. Die staatlichen
Einsatzkräfte fragten den vermeintlichen PKKler, wer ihm die frische
Operationsnarbe beigebracht habe. Wieder wurde Kizilkan vor Gericht gestellt.
"Ich erklärte, daß es für mich als Chirurg keine Rolle
spielt, ob der von mir behandelte After von der PKK oder jemand anderem
ist", berichtet Kizilkan. Vor Gericht hatte seine Argumentation Erfolg
- er wurde abermals freigesprochen.
Anfang Mai 1996 kam Kizilkan mit seiner
Familie von einem Picknick nach Hause. Darauf hatten Polizisten nur gewartet,
sie stürmten die Wohnung, wo sie eine Handgranate und zwei Flugblätter
zum kurdischen Newrozfest fanden. Kizilkan forderte die Polizisten auf,
Fingerabdrücke von den beschlagnahmten Gegenständen zu nehmen.
Dies wurde verweigert. Der Arzt hat nur eine Erklärung dafür,
wie Handgranate und Flugblätter in seine Wohnung gelangen konnten:
Sie wurden von den Sicherheitskräften dort deponiert.
Insgesamt 45 Tage mußte der Chirurg
in Untersuchungshaft verbringen. Dann verurteilte ihn das Staatssicherheitsgericht
in Diyarbakir wegen Unterstützung der PKK und Separatismus zu drei
Jahren und neun Monaten Haft. Der Arzt legte Berufung ein, womit das Urteil
nicht rechtskräftig wurde. Dennoch darf er seitdem nicht mehr in Diyarbakir
oder einem anderen kurdischen Ort der Region tätig sein. Immer wieder
wurde er versetzt - zuletzt an ein Provinzkrankenhaus in Urfa.
Am 24. Juni folgte nun die Urteilsverkündung
des Kassationsgerichts, die jedoch kein Freispruch ist. Der Fall wurde
wegen formaler Fehler nach Diyarbakir zurückverwiesen. Dr. Hüseyin
Nazlikul, der den Prozeß im Auftrag der Berliner Ärztekammer
beobachtet hat, rechnet damit, daß es dort zu einer Verurteilung
kommt. Zwar hätten die Richter in Ankara festgestellt, daß die
Sicherung von Fingerabdrücken fehlerhaft gewesen sei, erläutert
er gegenüber Jungle World, doch habe "das Gericht den Vorwurf der
Separation als richtig unterstellt". Falls der Chirurg in Diyarbakir wieder
verurteilt werde, sei eine nochmalige Berufung ausgeschlossen. "Unsere
eigentliche Arbeit für Kizilkan beginnt erst jetzt", erklärt
er.
Seyfettin Kizilkan nahm das Urteil mit
gemischten Gefühlen auf. "Ich freue mich, daß ich zu meiner
Familie zurückkehren und einige Zeit wieder in meiner Heimat leben
kann", sagte er nach der Urteilsverkündung in Köln. Solange keine
endgültige Entscheidung vorliege, könne er zwar in der Türkei
weiter arbeiten, dennoch sei das Ergebnis der Verhandlung negativ: "Ich
habe keine Hoffnung, daß das Staatssicherheitsgericht bei einer neuen
Verhandlung anders urteilen wird." Kizilkan muß nicht nur damit rechnen,
inhaftiert zu werden. Nach Verbüßung der Strafe dürfte
er drei Jahre nicht in einer öffentlichen Einrichtung tätig werden.
Die Verfolgung von Kizilkan ist kein Einzelfall.
Daß der Arzt zu Recht eine Inhaftierung fürchtet, zeigt das
Beispiel seines Kollegen Sakir Kakalicoglu. Auch er war im Vorstand der
Ärztekammer Diyarbakir und gehörte zu den Gründungsmitgliedern
der türkischen Menschenrechtsstiftung. Und auch ihm werfen Sicherheitsbehörden
die Unterstützung der PKK und Separatismus vor. Von November 1995
bis zum Juni 1996 war der Arzt deswegen in Haft. Zudem wurde er zu einer
Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Obwohl
auch Kakalicoglu Berufung einlegte, verlor er seine Anstellung als Krankenhausarzt.
Der Arzt eröffnete eine Praxis in der kurdischen Stadt Batmanann und
engagierte sich in der legalen kurdischen Partei Hadep. Am 16. Mai wurde
er erneut festgenommen und sitzt seitdem in Haft.
"Jeder Arzt in der Türkei kann schon
bei der normalen Ausübung seines Berufs mit der Staatsmacht in Konflikt
kommen", sagt Dr. Gisela Penteker, Vorstandsmitglied der Deutschen Sektion
der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs
(IPPNW) gegenüber Jungle World. Die Medizinerin war mehrmals in der
Türkei und hat dort Prozesse gegen Ärzte beobachtet, darunter
die gegen Kizilkan und Kakalicoglu. "Viele ähnliche Fälle sind
auch aus anderen Landesteilen der Türkei dokumentiert", berichtet
sie. Ärzte brächten sich in Gefahr, wenn sie Patienten unabhängig
vom Ansehen der Person behandelten. Das gelte besonders für Mediziner,
die Folteropfer versorgen.
Folterungen sind in türkischen Gefängnissen
- besonders in den kurdischen Gebieten - nicht selten und werden nur in
Ausnahmefällen staatlich geahndet. Mit Verweis auf das offizielle
Verbot der Folter fordern die Behörden von Ärzten häufig,
Namen und Akten der behandelten Folteropfer zu übergeben. Die Mediziner
verweigern dies, legt Nazilkul dar: "Sie fürchten, daß der Staat
die Menschen erneut verfolgt."
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Anja Krüger / Pascal Beucker
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