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www.ueberwachung.de
Die Bundesregierung hat Schwierigkeiten,
die beschlossene umfassende Beobachtung des Internet umzusetzen
Seit zwei Jahren gibt es ein Gesetz, das
dem Staat die Überwachung im Internet erlaubt. In der Praxis allerdings
kommen die Behörden nicht voran. Sie scheitern weniger an datenschutzrechtlichen
Bedenken als an technischen Schwierigkeiten und den hohen Kosten einer
Überwachung.
Das Ende Juli 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz
(TKG) verpflichtet geschäftsmäßige Anbieter von Internetdiensten
(Provider), die Überwachungstechnik "auf eigene Kosten zu gestalten
und vorzuhalten". Näheres sollte in einer "Telekommunikations-Überwachungsverordnung"
(TKÜV) geregelt werden, die das Bundeskabinett in diesen Tagen verabschieden
wollte. Daraus wurde nichts.
Nachdem die Computerzeitschrift c't vorgerechnet
hatte, daß die Umsetzung des Verordnungsentwurfs die Provider nach
vorsichtigen Schätzungen zwischen 15 000 und 50 000 Mark allein für
technische Ausstattung kosten würde, auch die Wirtschaftswoche ihre
finanzkräftige Klientel alarmierte und selbst der CDU-Wirtschaftsrat
von "überzogenen staatlichen Überwachungsmaßnahmen" sprach,
bekam das Wirtschaftministerium kalte Füße. Offenbar, um die
so sehr umworbenen "Zukunftsindustrien" nicht zu vergraulen, soll jetzt
auf einer neu angesetzten Anhörung am 15. Juli die Meinung von Providern,
Banken, Versicherungen und Datenschützern zu der Verordnung eingeholt
werden.
Viel Aufsehen um längst beschlossene
Dinge? Nicht ganz. Zwar sind im TKG weitgehende Überwachungsbefugnisse
festgeschrieben, doch die "technische und organisatorische Umsetzung" bleibt
einer Verordnung der Bundesregierung überlassen. Die bisherige Fernmeldeüberwachungsverordnung
(FÜV) ist auf konventionellen Telefonverkehr zugeschnitten, so daß
Anbieter von Online-Diensten bisher die auch für sie geltenden Auflagen
ignorieren konnten. Wenn die Pläne aus dem Wirtschaftsministerium
umgesetzt werden, gäbe es keine Ausflüchte mehr. Den Providern
wird in dem Entwurf der TKÜV mit Strafen von bis zu einer Million
Mark gedroht, wenn sie sich ihrer Pflicht zum Installieren einer Abhörleitung
für "berechtigte Stellen", also Geheimdienste, Staatsanwaltschaften
oder das Zollkriminalamt, entziehen.
Der zu überwachende Anschluß
ist dabei als "diejenige technische Einrichtung" definiert, "die Ursprung
oder Ziel der Telekommunikation ist und durch eine Rufnummer oder andere
Kennung eindeutig gekennzeichnet ist". Eine Formulierung, die die Überwachung
auf jeglichen Internetgebrauch ausweitete, wie der Internetexperte der
SPD, Jörg Tauss, kritisiert. Nimmt man die Formulierung ernst, so
müßten die Provider beispielsweise die Daten von allen eventuell
Hunderten Beteiligten in einem Chatroom weiterleiten, in den sich der überwachte
Internet-Surfer eingewählt hat.
Die Grünen kritisieren nicht nur die
technische Seite der weitreichenden Überwachungspläne, sondern
beziehen die in der Strafprozeßordnung festgeschriebenen Gründe
für eine Überwachungserlaubnis mit ein. "Der Katalog von Legitimationen,
um eine Überwachung durchzuführen, ist seit dessen Einführung
1968 circa alle zwei Jahre erweitert worden", so Ingo Ruhmann, Fachautor
und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungspolitischen Sprechers
der Grünen, Manuel Kiper. Er habe nichts dagegen, daß bei einer
schweren Straftat Individualkommunikation abgehört werde, doch gehöre
"der Grundrechtsbruch mittlerweile zum polizeilichen Normalmittel". Es
sei nicht hinnehmbar, daß zu den "Straftaten von erheblicher Bedeutung",
die nach der Strafprozeßordnung eine Überwachung rechtfertigen,
auch die "qualifizierte Sachbeschädigung" - z. B. das Sprühen
eines schwarzen Sterns auf eine Hauswand - als Überwachungsgrund ausreiche.
Mit dieser Sammlung von Straftatbeständen,
so Ruhmann, wurde zunächst das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt,
was wiederum Auswirkungen nach den neuen Gesetzen auch auf Telekommunikation
allgemein und jetzt auch das Internet hatte. Zu befürchten sei, daß
die Fallgebundenheit einer Überwachung immer mehr in den Hintergrund
trete. Während beispielsweise in den USA Telefonate eines Überwachten,
die mit dem Arzt oder anderen Unbeteiligten geführt werden, nicht
protokolliert würden, sei die geplante Verordnung ein gutes Beispiel
für die deutsche Devise: "Wir überwachen erst mal alles, dann
entgeht uns nichts."
Aus dieser Mentalität ergibt sich
nach der geplanten Verordnung das Kuriosum der doppelten Überwachung:
Bis auf wenige Ausnahmen verwenden Nutzer des Internet eine Telefonleitung,
um sich einzuwählen. Dieser einfache Fernmeldeverkehr kann schon seit
eh und je mit richterlicher Genehmigung abgehört werden, unabhängig
davon, ob die Leitung nun Sprache oder Datenpakete transportiert. Eine
gesonderte Abhörschnittstelle beim Provider führt also dazu,
daß der belauschte Datenverkehr ein weiteres Mal auf die Festplatten
der staatlichen Mitleser gelangt.
Nach Meinung der Grünen entwickelt
sich die Überwachung "mit der Dynamik eines Rüstungswettlaufes":
Was zunächst als einfaches Abhören durch den Kleinen Lauschangriff
begonnen wurde, setzte sich mit der Einschränkung der Unverletzlichkeit
der Wohnung im Großen Lauschangriff fort und macht nun auch vor der
Telekommunikation nicht Halt. Der logisch nächste Schritt in dieser
Kette wäre das Verbot von Verschlüsselungsmethoden, die für
staatliche Stellen nicht zu knacken sind. Schließlich handelt es
sich dabei um eine effiziente Möglichkeit, die Lauschattacken ins
Leere laufen zu lassen. Tatsächlich hatte das Innenministerium bereits
letztes Jahr ein entsprechendes Kryptographiegesetz vorgeschlagen, war
aber damals vor allem am Widerstand der Wirtschaftslobby gescheitert.
Entsprechend sieht Michael Müller,
der zuständige Beamte für TK-Überwachung im niedersächsischen
Landeskriminalamt, nur einen kleinen Fortschritt in der jetzt geplanten
Verordnung: "Früher standen wir komplett im Dunkeln, heute sehen wir
immerhin schon mal die Rücklichter." Viele Rücklichter können
es nicht sein, denn, so Müller: "Die Erfahrung zeigt, daß Kriminelle
die Möglichkeiten von Computertechnik in der Regel nicht nutzen."
Und selbst wenn, dann wird zunächst der Aufwand einer Entschlüsselung
gegen andere Mittel abgewogen. Eine Hausdurchsuchung oder die Beschattung
eines Verdächtigen bringe oft mehr Ergebnisse. Die neue Verordnung
sei deshalb weniger wegen der geschaffenen Abhörbefugnisse interessant,
als vielmehr wegen der Möglichkeit, einem Provider die Lizenz zu entziehen,
wenn dieser sich weigert, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Auch das Wirtschaftsministerium versucht,
die Bedeutung der TKÜV herunterzuspielen. Die relevanten Gesetzesänderungen
seien lange vollzogen; so der Referatsleiter Engelhard Wagner. Lediglich
die Verordnung, die das Gesetz in der Praxis handhabbar mache, habe bisher
gefehlt. Außerdem habe es "nie die Absicht, den Entwurf der Verordnung
ohne Debatte ins Kabinett zu bringen" gegeben. Und falls diese neue Verordnung
nicht schnell genug kommt, will man sich aber offenbar mit einem Trick
behelfen: Die Regulierungsbehörde hat, aufbauend auf die alte Fernmeldeüberwachungsverordnung
(FÜV), eine neue "Technische Richtlinie FÜV" angekündigt
- ergänzt um den Teil Internet.
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