Trautes Heim im Kriegsgebiet
Irakische Kurden, die ihr Recht auf Familienzusammenführung
in der BRD wahrnehmen wollen, müssen mit der Aufhebung ihres Duldungsstatus
rechnen
"Im Zuge der Mißbrauchsbekämpfung
sind zum Nachweis Speicheltests erforderlich." Was wie die Arbeitsanweisung
eines Kommissariats für Sexualdelikte klingt, stammt aus einem Brief
des Bonner Innenministeriums. Bekämpft werden sollen nicht etwa, wie
die Rhetorik vermuten ließe, Sexualstraftäter, sondern Flüchtlinge;
vornehmlich Kurden, die nach überstandener Flucht aus dem Nordirak
nun mit ihren Familien in der BRD leben wollen.
Rund ein halbes Jahr nach seiner Einführung
ist der umstrittene Speicheltest zum wichtigsten Beweismittel bei Familienzusammenführungen
avanciert. Wer sich als Flüchtling weigert, sein Speichelpröbchen
den Mitarbeitern der deutschen Botschaft in Ankara anzuvertrauen, kann
gleich in der Türkei bleiben. Pässe, Personalausweise und Heiratsurkunden
aus dem Nordirak werden von deutschen Ausländerbehörden nicht
mehr als beweisrelevant anerkannt, da sie, so die Deutsche Botschaft in
Ankara, "zumeist ver- oder gefälscht" sind.
Während die deutsche Auslandsbürokratie
in Ankara den Nachzug weiterer Kurden aus dem Nordirak verhindern will,
versuchen die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte in der
BRD im nachhinein den längst erteilten, legalen Aufenthaltsstatus
der Geflohenen wieder aufzuheben. Mit dem Ansteigen der Anerkennungsquoten
irakischer Flüchtlinge auf über siebzig Prozent im vergangenen
Jahr stieg auch die Angst der Bonner Bürokraten vor Flüchtlingsströmen
aus der Schutzzone der Vereinten Nationen im Norden Iraks.
Seit Oktober letzten Jahres sinken für
irakische Flüchtlinge die Chancen, anerkannt zu werden, wieder. Im
raffinierten Zusammenwirken von veränderten Lageeinschätzungen
des Auswärtigen Amts, restriktiveren Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
und schärferen Weisungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge (BAFl) an die lokalen Ausländerbehörden nähert
sich die Quote inzwischen dem deutschen Standard. Bei Asylbewerbern aus
dem Irak war bis Ende April die Zehn-Prozent-Marke erreicht.
Die Zahlen für die große Gruppe
der irakischen Kurden, denen wegen vorübergehender Abschiebehindernisse,
bzw. fehlender Abschiebemöglichkeiten eine Duldung erteilt wurde,
liegen noch nicht vor. Aber ein zufriedenes Grinsen wird Innenminister
Manfred Kanther (CDU) bei der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen
diese Woche jedenfalls aufsetzen können.
Sein neuester Angriff gilt der Gruppe von
Flüchtlingen, die nichts weiter als ihr gesetzlich verbrieftes Recht
auf Familienzusammenführung wahrnehmen, ein "Anspruch der Antragenden",
wie selbst das Innenministerium einräumt. Ein theoretischer Anspruch:
"Die Innenminister und Senatoren der Länder haben zwischenzeitlich
eine bundeseinheitliche Regelungsweise vereinbart, wonach der Familiennachzug
zu Inhabern einer Aufenthaltsbefugnis von der vorhergehenden Überprüfung
des aufenthaltrechtlichen Status durch das BAFl abhängig gemacht wird"
- so die Auskunft des Innenministeriums.
Im Klartext: Wer es wagt, den Antrag auf
Familienzusammenführung zu stellen, muß sich künftig auf
Widerrufverfahren einstellen. Das einmal erteilte Aufenthaltsrecht zählt
nicht mehr, weil die Mißbrauchslogik deutscher Asylpolitik im Antragsteller
nur den "Sozialschmarotzer" erkennen mag.
In ihren Widerrufsbegründungen erzählen
die Beamten des BAFl den Flüchtlingen etwas von der "grundlegenden
Änderung der politischen Verhältnisse in Ihrem Heimatland" und
behaupten, jetzt gebe es Sicherheit im nordirakischen Kriegsgebiet - was
vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und amnesty
international mit Berichten über neue Kampfhandlungen allmonatlich
widerlegt wird. Um die Zielsetzung des Widerrufs wird nicht lange herumgeredet:
"Angestrebt wird die Aufhebung der Duldung."
Verbliebe der Bundesregierung als einziges
Problem eigentlich nur noch die "fehlende Abschiebemöglichkeit" in
den Irak - das letzte Land, gegen den ein bundesweit gültiger Abschiebestopp
verhängt ist. Da allein die Asylantragstellung in Deutschland zur
Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung im Irak führt, konnten bislang
keine Flüchtlinge zurückgeschoben werden. Direkte Auslieferungen
in die kurdischen Gebiete im Norden des Landes sind weiterhin nicht möglich.
Doch auch daran wird gearbeitet: Neben
Geheimverhandlungen mit kurdischen Milizenführern (Jungle World, Nr.
45/97) eruieren Bundesbeamte nun neue Abschiebewege auf dem Landweg über
Syrien. Fällt nach weiterer Bonner Wühlarbeit die "fehlende Abschiebemöglichkeit"
erst einmal weg, fände die Familienzusammenführung dann eben
im Herkunftsland statt.
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