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Urteil mit Hintertürchen
Das Bundesverfassungsgericht hat die niedrigen
Knastlöhne für verfassungswidrig erklärt. Das heißt
nicht, daß Häftlinge künftig mehr Geld bekommen
Für Konrad Kruis verbietet sich die
"Ausbeutung" von "zum Objekt degradierten Menschen". Häftlinge müßten
schon wegen der vom Staat zu garantierenden Menschenwürde angemessen
entlohnt werden, erklärte der Richter am Bundesverfassungsgericht.
Ihm ging das Urteil seiner KollegInnen zur Häftlingsentlohnung nicht
weit genug.
Für die anderen VerfassungsrichterInnen
ergab sich eine "angemessene" Entlohnung der arbeitenden Strafgefangenen
nur aus dem Resozialisierungsgebot. Den Gefangenen, so das Gericht, solle
"der Wert regelmäßiger Arbeit" für ein künftig straffreies
und selbstverantwortliches Leben vor Augen geführt werden.
Eine Definition für das, was eine
"angemessene Entlohnung" sein soll, lieferten die Karlsruher RichterInnen
nicht mit. Im Gegenteil: Die Präsidentin des Verfassungsgerichts,
Jutta Limbach, machte bei der Verkündung des Urteils alle Hintertürchen
für die Justizbehörden auf. Die geforderte "Anerkennung", die
dem arbeitenden Gefangenen zuteil werden solle, müsse nicht unbedingt
durch einen höheren Lohn gezollt werden. Es seien statt dessen auch
eine Einbeziehung in die Rentenversicherung, Hilfen zur Schuldentilgung
oder auch andere "neuartige Formen der Vergütung" denkbar.
Das Gericht hatte festgestellt, daß
die bisherige Vergütung, die sechs Prozent des durchschnittlichen
Verdienstes aller abhängig Beschäftigten beträgt, verfassungswidrig
sei. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende des Jahres 2000 Abhilfe
zu schaffen.
Bisher bekommen Häftlinge, die im
Knast einen Job ausüben, Stundenlöhne zwischen 1,70 und zwei
Mark. Teilweise arbeiten Häftlinge direkt für den öffentlichen
Dienst, was dazu führt, daß sie zum Beispiel Roben für
RichterInnen nähen, in der Knastküche arbeiten oder Haftbefehle
und Formulare für die Justizbehörden drucken. Andere Häftlinge
arbeiten bei in den Knästen oder aber auch außerhalb angesiedelten
Privatbetrieben. Die Unternehmen zahlen für die Arbeitskraft der Häftlinge
verhältnismäßig normale Löhne, die Vollzugsanstalten
behalten jedoch den größten Teil ein. Nur Freigänger, die
im offenen Vollzug sind, dürfen draußen zu tariflichen Löhnen
arbeiten, müssen jedoch 600 Mark als sogenannten "Haftkostenbeitrag"
abführen.
Für die PDS-Bundestagsabgeordnete
Ulla Jelpke, die sich seit Jahren gegen die organisierte Ausbeutung der
Häftlinge engagiert, ist die Karlsruher Entscheidung ein "Schritt
in die richtige Richtung". Allerdings sei sie überzeugt, daß
es auch nach einer Reform bei dem "Dumping-Hungerlohn" für Gefangene
bleiben werde. "Der Kampf um tarifliche Entlohnung und die Einbindung der
Gefangenen in die Renten- und Sozialversicherung geht weiter", sagte Jelpke
der Jungle World. Nur gleiche Arbeitsverhältnissen für Inhaftierte
und Nichtinhaftierte entsprächen dem Resozialisierungsgedanken. Mit
dem Karlsruher Urteil werde die Ungleichheit jedoch festgeschrieben.
Unmut über das Urteil der VerfassungsrichterInnen
kam auch aus der anderen Richtung: Bayerns Justizminister Hermann Leeb
(CSU) kritisierte, daß die zusätzlichen Kosten von den Ländern
getragen werden müssen. Das Justizministerium in Bonn beruhigte jedoch
die Länder: Daß wirklich Mehrausgaben anfallen, sei noch nicht
gesagt. Man werde prüfen, ob Häftlinge zum Ausgleich für
einen besseren Lohn in anderen Bereichen finanziell herangezogen werden
könnten, zum Beispiel bei Opfer-Entschädigungen oder Unterhaltspflichten.
Daß eine bessere Entlohnung der Gefangenen
volkswirtschaftlich nicht unbedingt höhere Kosten bedeutet, hatten
Strafgefangene in Straubing bereits vor Jahren ausgerechnet. In einem "Straubinger
Manifest" wiesen sie nach, daß die Einsparungen bei den Löhnen
die öffentlichen Haushalte in Form von Sozialhilfe und Verfahrenskosten
für Prozesse nach erneuter Rückfälligkeit belastet. Häftlinge
werden in der Regel mit einem durchschnittlichen Schuldenberg von 50 000
Mark, ohne Chance auf eine feste Arbeit und ohne Renten- und Sozialversicherungsansprüche
aus der Haft entlassen. Die Rückfälligkeit ist da schon fast
programmiert.
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