Polen wehrt sich gegen deutsche Ansprüche
"Überspitzt und erpresserisch"
Von Tjark Kunstreich
Es ist nur scheinbar ein Widerspruch, wenn
die Bundesregierung auf der einen Seite Entschädigungsansprüche
griechischer und polnischer NS-Opfer als "verjährt" zurückweist
und auf der anderen Seite die Rückgabeansprüche von Deutschen,
die auf Beschluß der Siegermächte nach 1945 aus Polen und der
damaligen Tschechoslowakei ausgewiesen wurden, nach wie vor für aktuell
hält. Der Bundestag hatte am 29. Mai in einer Resolution sogar den
EU-Beitritt von Polen und Tschechien mit Zugeständnissen der beiden
Länder an die sogenannten Heimatvertriebenen in Verbindung gebracht.
Daß Deutschland das einzige Land
ist, das in der massenhaften Umsiedlung nach dem Krieg eine "Vertreibung"
sieht, störte den Bundestag nicht: Schließlich hat man ja in
Europa das Sagen. Während überlebende NS-Opfer erst jahrzehntelang
zu früh kamen - erst müsse ein Friedensvertrag geschlossen werden,
argumentierte Deutschland damals -, kommen sie jetzt zu spät. Dagegen
kommen die Sudetendeutschen, Ostpommern, Schlesier und wie sie alle heißen
der deutschen Politik gerade recht - als Ausdruck des deutschen Anspruchs
auf eine Vormachtstellung in Europa.
Voraussetzung dafür ist der Schlußstrich
unter die NS-Vergangenheit, und der wird juristisch mit dem Begriff "Verjährung"
gezogen. In Griechenland, Polen und einigen anderen ehemals besetzten Ländern
sieht man das anders. Seit der deutschen Vereinigung kämpfen ehemalige
Nazi-Verfolgte dort für eine angemessene Rentenregelung. 1990 war
die Entschädigungsfrage wieder offen, denn das Londoner Schuldenabkommen,
das Westdeutschland von Reparationen und Entschädigungen weitgehend
befreite, war mit dem 2-plus-4-Vertrag hinfällig geworden. Erstmals
war es möglich, auf individuelle Entschädigung zu klagen. Von
diesem Recht machten in den letzten Jahren zum Beispiel etwa 100 000 Griechinnen
und Griechen Gebrauch. Nachdem im Oktober 1997 schon ein Gericht in Livadia
einer Sammelklage entsprochen hatte, sprach in der vergangenen Woche ein
Gericht in Aigion 700 Klägern rund 32 Milliarden Mark zu.
Diese Verfahren sind nach Auffassung der
Bundesregierung schlicht "völkerrechtswidrig". 1960 seien 115 Millionen
Mark an Griechenland gezahlt worden, damit sei die Sache erledigt. Dabei
wurde allein der materielle Schaden der deutschen Besatzung von den Alliierten
1946 auf etwa zehn Milliarden Mark geschätzt.
Die Bundesregierung kann sich erlauben,
die griechischen Forderungen einfach zu übergehen. Gegenüber
Polen kann sie nicht ganz so unverfroren agieren. Vor dem jüngsten
Besuch Kohls forderten ehemalige Zwangsarbeiter vom polnischen Ministerpräsidenten,
dem deutschen Bundeskanzler nicht die Hand zu reichen, bis eine Entschädigungsregelung
erreicht ist. Von den 730 000 registrierten polnischen NS-Verfolgten haben
bisher 500 000 lediglich eine einmalige "humanitäre Hilfe" von 480
Mark erhalten.
Den Bundestagsbeschluß vom Mai wies
der Sejm, das polnische Parlament, am vergangenen Freitag nahezu einstimmig
zurück und erkannte darin "gefährliche Tendenzen". "Unsere Teilnahme
an der Union muß auch die Unantastbarkeit der polnischen Grenzen
bedeuten, die von allen unseren Nachbarn bestätigt wurden, sowie die
Unantastbarkeit der polnischen Eigentumsrechte an Immobilien." Der polnische
Außenminister Wladyslaw Bartozewski nannte die deutschen Forderungen
"überspitzt und erpresserisch".
Polen befindet sich allerdings in einer
weitgehenden ökonomischen Abhängigkeit von Deutschland. So werden
die deutschen Dreistigkeiten auch nur defensiv zurückgewiesen. Im
Gegensatz zu Polen hat Deutschland die Macht, seine Interessen in den EU-Beitrittsverhandlungen
Nachdruck zu verleihen. Und nur als Frontstaat der EU kann Polen darauf
rechnen, von ihr alimentiert zu werden.
Insofern ist die Frage, wer sich durchsetzen
wird, fast schon entschieden. Nur die kollektive Erinnerung an die deutsche
Besatzung in vielen europäischen Ländern bremst noch die deutschen
Ansprüche. Da kommt der Beschluß des flämischen Regionalparlaments,
belgische Nazi-Kollaborateure für nach 1945 erlittene "Nachteile"
mit je etwa 4 000 Mark zu entschädigen, zur rechten Zeit. |