"Die Täter wurden gezwungen, nach München
zu kommen"
Der Abgeordnete Manfred Such saß
für Bündnis 90/Die Grünen im Plutonium-Untersuchungsausschuß
des Bundestags
Im Wahlkampf 1994 wurden 363 Gramm Plutonium
von Moskau nach München geschmuggelt, im Wahlkampf 1998 stellt der
Untersuchungsausschuß dazu seine Arbeit ohne greifbare Ergebnisse
ein. Sind diese Termine Zufall?
Daß der erste Termin kurz vor der
bayerischen Landtagswahl 1994 stattfand, war sicherlich Zufall, aber natürlich
hat man diesen Deal für die Wahl politisch genutzt. Er war für
die bayerische Regierung und die CDU/CSU - auch hier im Bundeskanzleramt
- ein willkommener Anlaß, aus dem, was sie vorher in Sachen "vagabundierendes
Nuklearmaterial" vorbereitet hatten, politisches Kapital zu schlagen.
1998 kann man feststellen, daß Herrin
des Verfahrens nicht die Opposition war, sondern die Regierung. Für
Wahlkampfzwecke wird die Opposition das magere Ergebnis der Aufklärung
nur insofern nutzen können, als wir festgestellt haben, daß
es der Bundesregierung und den Geheimdiensten gelungen ist, dem Ausschuß
wesentliche Untersuchungsvorlagen vorzuenthalten.
Hat sich im Laufe der Untersuchung der
Verdacht bestätigt, der Plutoniumschmuggel habe im August 1994 stattgefunden,
weil in Bayern und im Bund Wahlkampf war?
Beweise dafür gibt es nicht. Aber
es gibt sehr starke Indizien, die darauf hindeuten, daß man gezielt
diesen Termin gewählt hat und den Deal auch nur in Deutschland und
München machen wollte: Der Plutoniumdeal wurde in Spanien durch V-Leute
des Bundesnachrichtendienstes angezettelt. Die Täter hatten keinerlei
Interesse, nach Deutschland zu gehen, sie hätten das Geschäft
viel sicherer in Spanien oder in Rußland machen können. Auch
an irgendeinem anderen Ort in Deutschland wäre es möglich gewesen,
aber sie wurden gezwungen, nach München zu kommen. Das deutet sehr
stark darauf hin, daß man den Termin der bayerischen Landtagswahlen
ausnützen wollte. Beweise gibt es dafür aber nicht, weil wir
- und das ist wiederum bezeichnend - die spanische Vorgeschichte so gut
wie nicht aufklären konnten.
Wie kooperativ waren die bayerischen
Ermittlungsbehörden?
Die bayerische Justiz hat geblockt. Beispielsweise
wurde das Verfahren gegen einen wichtigen Kronzeugen - gegen den Beteiligten
"Adrian" - so lange verschleppt, bis er schließlich vor dem Ausschuß
nicht mehr aussagen mußte. Kurioserweise hat man den Prozeß
gegen "Adrian" lange Zeit nicht weitergeführt mit der Begründung,
solange der Plutonium-Untersuchungsausschuß tage, lasse man das Verfahren
ruhen, um die Ausschuß-Ergebnisse für das Verfahren zu nutzen.
Umgekehrt hat "Adrian" erklärt, solange das Verfahren gegen ihn laufe,
werde er vor dem Ausschuß nicht aussagen. Da wurde zwischen den Justizbehörden
und den Verantwortlichen in der Regierung offenbar ein Spiel getrieben.
Gibt es heute eine Antwort auf die Fragen
"Was wußte Schmidbauer?" und "Was wußte Kohl?"
Was sie wußten, konnte ebenfalls
nicht bewiesen werden, aber auch da gibt es eine Kuriosität: Schmidbauer
hat in dieser Sache wiederholt mit dem Münchener Leitenden Oberstaatsanwalt
Meier-Staude telefoniert. Vor dem Ausschuß wollten sich beide Herren
an den Inhalt des Gesprächs nicht mehr erinnern. Man muß sich
das einmal vorstellen: Ein Oberstaatsanwalt spricht ja in einem Ermittlungsverfahren
nicht täglich mit einem Staatsminister. Wenn er dann behauptet, er
könne sich an den Inhalt des Gesprächs nicht mehr erinnern, dann
ist das schon recht dubios.
Schmidbauer wiederum sagte aus, er habe
den Bundeskanzler wiederholt nur "in allgemeiner Form" über das Geschehen
in München unterrichtet. Aufgrund dieser "allgemeinen Informationen"
hat der Bundeskanzler immerhin an seinen Freund Jelzin einen Brief geschrieben
- ziemlich unglaubwürdig.
Könnte sich so etwas wie der Plutoniumschmuggel
wiederholen?
Ich glaube, daß die Ermittlungsbehörden
vorsichtiger geworden sind. Beim Bayerischen Landeskriminalamt hat es nach
dieser Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst erhebliche Irritationen
gegeben, Bayerns Innenminister Beckstein hat gesagt, wenn man das vorher
gewußt hätte, wäre man anders mit dem BND umgegangen. Die
Ermittlungbeamten, die ehrfurchtsvoll vor den BND-Beamten gestanden hatten
und alles glaubten, was man ihnen erzählte, mußten hinterher
feststellen, daß sie längst nicht mehr Herren des Verfahrens
waren. Nach dieser Erfahrung sind in Zukunft sicher auch die Polizeibehörden
vorsichtiger, was den Umgang mit dem BND angeht.
Was würden Sie von folgender These
halten: 1994 hat man im Wahlkampf die äußere Bedrohung durch
"vagabundierendes Nuklearmaterial" konstruiert; im Wahlkampf 1998 braucht
man so etwas nicht mehr, weil man nun eine äußere Bedrohung
durch Menschen konstruiert.
Das ist ein Merkmal deutscher Politik der
sogenannten Inneren Sicherheit: Wenn neue Gesetze vorbereitet werden, werden
sie immer an besonderen Bedrohungsanalysen festgemacht. Das beginnt mit
der "Bedrohung aus dem Osten", mit dem der Aufbau der Bereitschaftspolizei-Abteilungen
und des Bundesgrenzschutzes begründet wurde; das setzt sich dann fort
in der "Bedrohung" durch die Achtundsechziger. Es folgte die "Bedrohung"
durch die "Baader-Meinhof-Bande", später durch die RAF, dann ging
es weiter mit den "Gefahren duch die Drogen-Mafia", aus der dann das "Organisierte
Verbrechen" konstruiert und überzeichnet wurde. Die nächste Stufe
war das "vagabundierende Nuklearmaterial", mit dem dem Bundesnachrichtendienst
neue Ermittlungsbefugnisse gegeben werden sollten, nachdem der Auslandsgeheimdienst
wegen des Zusammenbruchs der Sowjetunion zahlreiche Aufgaben verloren hatte.
Immer dann, wenn man in der Bevölkerung Akzeptanz für solche
Sachen braucht, werden solche Geschehnisse besonders herausgestellt - unter
Vorleistung der Bundesregierung: Anfang 1994 hatte sich ja im Falle des
"vagabundierenden Nuklearmaterials" der Staatsminister Schmidbauer besonders
hervorgetan. Auf diese Weise findet man Unterstützung für Gesetze,
die in der Verbrechensbe-kämpfung und in der Gefahrenabwehr wenig
bringen, sondern nur Freiheitsrechte und Bürgerrechte abbauen.
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