Nach Haft droht Immigranten in Frankreich
die Ausweisung
Doppelt strafen, besser strafen
Nach 50 Tagen beendeten am vergangenen
Sonnabend im südfranzösischen Lyon zehn Immigranten ihren unbefristeten
Hungerstreik. Dazu entschlossen sie sich, um irreversible Gesundheitschäden
zu vermeiden. Der 50. Tag gilt schließlich bei Hungerstreiks allgemein
als kritische Schwelle, ab der ein Koma möglich ist.
Die Hungerstreikenden - algerischer sowie
tunesischer Nationalität - wandten sich mit ihrer Aktion gegen die
sogenannte Doppelstrafe für Immigranten. Nach geltendem Recht kann
eine verurteilte Person nicht-französischer Staatsangehörigkeit
nämlich nicht nur zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden,
als zusätzliche Sanktion droht darüber hinaus eine Ausweisung
sowie ein Einreiseverbot. Dies kann entweder von jenem Richter, der auch
die Haftstrafe verhängt, oder nachträglich vom französischen
Innenminister angeordnet werden.
Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte rügt diese Regelung als offenkundigen Verstoß
gegen die Gleichheit vor dem Gesetz - denn natürlich kann keinem Franzosen
der Aufenthalt auf dem Territorium des Landes per Urteil verboten werden.
Der Gang nach Strasbourg steht den betroffenen Immigranten allerdings erst
offen, wenn der nationale Rechtsweg - bis zum Obersten Gerichtshof - vollständig
ausgeschöpft ist, was mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Und selbst
dann ist unsicher, ob eine Klage von der Europäischen Menschenrechtskommission
überhaupt zugelassen wird.
Dabei hat das Strasbourger Europaparlament
im Februar dieses Jahres eine Entschließung verabschiedet, in der
Doppelbestrafungen verurteilt und alle Mitgliedsstaaten aufgefordert werden,
von dieser Praxis abzusehen. Alle sozialistischen Europaparlamentarier
- auch die französischen Abgeordneten - votierten für den Beschluß,
was die französische Linksregierung aber keineswegs daran hindert,
an der diskriminierenden Sanktion festzuhalten.
Die Hungerstreikenden von Lyon waren bereits
vor etlichen Jahren strafrechtlich verurteilt und zusätzlich vom Gericht
oder vom Innenministerium mit der Ausweisung aus Frankreich sanktioniert
worden. Als Kinder oder Jugendliche waren sie einst nach Frankreich gekommen
- die meisten von ihnen haben inzwischen Kinder mit französischen
Ausweisen, denn nach dem geltenden Recht erhalten in Frankreich geborene
Kinder vor Erreichen der Volljährigkeit automatisch die Staatsbürgerschaft.
Der Tunesier Moncef beispielsweise, heute
40 Jahre alt, immigrierte vor 30 Jahren und wurde im Jahr 1983 wegen des
angeblichen Besitzes von zwei Gramm Heroin zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Deswegen soll er nun das Land verlassen.
Auch der 50tägige Hungerstreik konnte
die Pariser Regierung nicht dazu bewegen, die Forderung der zehn, unbehelligt
in Frankreich bleiben zu dürfen, vollständig nachzugeben. Den
Immigranten wird statt dessen lediglich garantiert, daß eventuelle
Abschiebemaßnahmen gegen sie für die nächsten sechs Monate
ausgesetzt werden, damit sie die gesundheitlichen Folgen des Hungerstreiks
auskurieren können. Außerdem sollen die Ausreiseverfügungen
für jeden einzelnen von ihnen von den jeweiligen Richtern oder dem
Innenminister individuell geprüft werden. Solange stehen die Betroffenen
allerdings unter Hausarrest.
In Solidarität mit dem nunmehr abgebrochenen
Hungerstreik formierte sich in Lyon eine Bewegung, die insbesondere von
jugendlichen Immigranten aus den Banlieues mitgetragen wurde. Mehrfach
wurde in den 50 Tagen das örtliche Büro der Sozialisten, der
Partei von Premierminister Lionel Jospin, besetzt.
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