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Energisch in die Defensive
Fünf Jahre nach der De-facto-Abschaffung
des Asylrechts ist auch bei den Grünen nur noch vorsichtige Kritik
geblieben
Außer Ernüchterung ließ
der Anlaß nicht viel zu: "Wir müssen anerkennen, daß die
von uns gewünschte Wiederherstellung des Artikels 16 Grundgesetz zur
Zeit unmöglich ist." Fünf Jahre nach der De-facto-Abschaffung
des Asylrechts brachte vergangene Woche der Vorstandssprecher der Bündnisgrünen,
Jürgen Trittin, den politischen Positionsverlust der parlamentarischen
Vertreter einer liberalen Flüchtlingspolitik auf den Punkt. Mit den
massiven Einschränkungen des Artikels 16 im Mai 1993 begann nicht
nur der politische Rollback für die radikale Flüchtlingsbewegung
und ihre bis in die Reihen der Bündnisgrünen hineinreichende
Forderung nach einem "Bleiberecht für alle"; auch in den Parlamenten
nahmen Grüne, PDSler und linke Sozialdemokraten seither bei Flüchtlingsfragen
nur noch Defensivpositionen ein.
Stellte die Einschränkung des Grundrechts
auf Asyl durch CDU, SPD und FDP 1993 für viele einen Endpunkt in der
Einschränkung von Flüchtlingsrechten dar, zeigt sich fünf
Jahre später, daß das Ende der Fahnenstange längst nicht
erreicht ist. Was mit der - vom Europarat und dem Flüchtlingshilfswerk
der Vereinten Nationen (UNHCR) immer wieder kritisierten - Einführung
von Flughafen- und Drittstaatenregelung bereits damals asylrechtlich kaum
hätte heftiger ausfallen können, wurde in den letzten Jahren
noch weiter verschärft.
Stand bis 1993 noch die Verteidigung rechtsstaatlicher
Gleichberechtigung von Asylsuchenden auf dem Programm der parlamentarischen
und außerparlamentarischen Unterstützergruppen, sind derartige
Garantien inzwischen weitestgehend eingeschränkt. Durchgesetzt haben
sich im Bundestag und den Landesparlamenten diejenigen, die vor allem den
Bosnien-Flüchtlingen eine unzumutbare Ausnutzung der "großzügigen
Aufnahme" der BRD während des Krieges im früheren Jugoslawien
vorwerfen. Ihrem Ziel, die Einreise von Flüchtlingen zu verhindern,
sind die Parteien seitdem ein großes Stück nähergerückt:
Anerkennungsquoten von drei Prozent, wie sie bei der Vorstellung der monatlichen
Asylbewerberzahlen von Innenminister Manfred Kanther (CDU) immer wieder
freudig präsentiert werden können, zeigen, daß das deutsche
Abschottungssystem an den Grenzen zu Polen und Tschechien immer weiter
perfektioniert wurde.
Doch mit dem Aufbau neuer Grenzsicherungssysteme
im Osten und dem Abbau demokratischer Grundrechte nicht genug - in der
Zwischenzeit hat sich der parlamentarische Kampf gegen die Rechte von Flüchtlingen
auf die soziale Ebene verlagert. Insoweit zeigt das zweifelhafte Jubiläum
der De-facto-Abschaffung von Artikel 16 auch eine neue Qualität der
flüchtlingsfeindlichen Bundes- und Länderpolitik an.
Ein Punkt, den der Grünensprecher
Trittin in seiner Kritik an den bestehenden Gesetzen letzte Woche vergessen
hat: Neben der weitgehenden Reduzierung des Asylrechts auf ein Recht auf
illegale Einreise führte der Bundestag 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylblG) ein. Die medizinische Hilfe für Flüchtlinge wurde auf
die Behandlung akuter und schmerzhafter Erkrankungen beschränkt. Vergangenes
Jahr schließlich mußten die Flüchtlinge eine Kürzung
ihrer Sozialhilfesätze auf 80 Prozent dessen hinnehmen, was deutsche
Staatsbürger erhalten.
Daß nun ausgerechnet der große
Koalitionspartner in spe, die Sozialdemokratie, entscheidend an einer weiteren
Verschärfung dieses AsylblG arbeitet, läßt grüne Kritiker
offenbar kalt. Längst haben sich die alternativen Parlamentarier von
jener Position in Sachen Flüchtlingspolitik verabschiedet, die sie
noch vor 1993 vertreten hatten. Offen eingeräumt wird inzwischen,
daß diese Frage auch bei Koalitionsverhandlungen "höchstens
an vierter oder fünfter Stelle" stehen wird. Da führt auch der
Verweis darauf, auf europäischer Ebene Änderungen durchsetzen
zu wollen, nur in die Irre. Schließlich zeigen bisherige Erfahrungen,
daß sich auf nationaler Ebene verlorene Positionen im Europaparlament
nicht zurückgewinnen lassen.
Auch innerhalb der rot-grünen Landesregierungen
war bei den Beratungen des AsylblG kein grüner Minister bereit, für
den Erhalt der jetzigen Bestimmungen die Koalitionsfrage zu stellen. Enthaltungen
im Bundesrat blieben somit das Maximum dessen, was sich Grüne in Regierungsverantwortung
an asylfreundlichen Ansätzen noch geleistet hatten. Entsprechend ist
kaum zu erwarten, daß es bei den nun im Juni anstehenden erneuten
Verschärfungen des AsylblG zu Koalitionsbrüchen in den rot-grünen
Ländern kommen wird.
Im Umfeld der niedersächsischen SPD-Fraktion
hieß es vergangene Woche, daß ein Änderungsvorschlag zu
den Mitte März verworfenen CDU-Plänen vorliege, dem auch die
Zustimmung der Unionsfraktion sicher sei. Darin soll allenfalls noch eine
befristete Ausnahmeregelung für bosnische Flüchtlinge berücksichtigt
werden - ansonsten bleibt alles, wie im ursprünglichen, von zahlreichen
Organisationen und Verbänden bis hin zum Deutschen Städtetag
kritisierten Entwurf: Rund eine halbe Million Bürgerkriegsopfer, Kriegs-
und andere Flüchtlinge, für die ein vorläufiger Abschiebestopp
erlassen wurde, stünde vor der Alternative, entweder "freiwillig"
auszureisen oder aber in Deutschland zu bleiben - eine Option freilich,
für die dann zuträfe, was Berlins Innensenator Jörg Schönbohm
bereits Anfang Februar ankündigte: "Diese Gruppen werden nicht mehr
durchgefüttert."
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