|
Kosten: Keine
Der Bundestag beschließt die pauschale
Aufhebung der NS-Unrechtsurteile. Deserteure und verfolgte Schwule werden
nur teilweise rehabilitiert
Der Beschluß des Bundestages hätte
eine Sensation sein können. Vor 40 Jahren. Damals wäre die pauschale
Aufhebung aller NS-Unrechtsurteile ein Affront gegen die noch oder wieder
amtierenden Nazi-Richter gewesen. Damals wäre auch die teilweise Rehabilitierung
der Deserteure eine Provokation für die treuen Wehrmachtsveteranen
und die frisch gebackenen Bundeswehroffiziere gewesen. Jetzt ist das von
einer großen Koalition vergangene Woche verabschiedete "Gesetz über
die Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege"
nur der halbherzige Abschluß einer Geschichte der halbherzigen Distanzierung
von der nationalsozialistischen Justiz.
Unmittelbar nach Kriegsende wurden in den
westlichen Besatzungszonen unterschiedliche Regelungen zur Aufhebung der
Urteile getroffen, die man als "spezifisch nationalsozialistisches Unrecht"
begriff. Die Verurteilungen von Deserteuren, Wehrkraftzersetzern und Schwulen
gehören ebensowenig dazu wie Zwangssterilisationen. Einige Male befaßte
sich in den folgenden Jahrzehnten das bundesdeutsche Parlament mit dem
Thema. Jeweils angestoßen von öffentlichem Druck, folgte die
Debatte stets einem ähnlichen Muster. Eigentlich sei schon alles geregelt,
es gebe keinen Nachholbedarf in Sachen Vergangenheitsbewältigung,
so das Standardargument vor allem der Union, aber auch der SPD / FDP-Koalition.
Die Debatten führten zu nichts oder nur zu Einzelfallregelungen und
unverbindlichen Erklärungen, wie 1985, als der Bundestag in einer
Resolution den Volksgerichtshof zum nationalsozialistischen Terrorinstrument
erklärte. Seine Urteile wurden aber nicht rechtsverbindlich aufgehoben.
1996 brachte der 80. Geburtstag von Dietrich
Bonhoeffer die NS-Urteile wieder in die öffentliche Diskussion. Bonhoeffer
war nach einem Standgerichtsverfahren 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg
hingerichtet worden. In einem umständlichen Verfahren stellte das
Landgericht Berlin zwar schließlich fest, dieses Urteil sei durch
ein bayerisches Gesetz von 1946 bereits aufgehoben. Aber das Verfahren
war für das Bundesjustizministerium Anlaß, Mitte 1997 ein Bundesgesetz
zur Aufhebung der NS-Urteile auszuarbeiten. Doch die Union bremste den
FDP-Justizminister aus, wieder mit dem Argument, die bestehenden Regelungen
reichten aus, und es könne der Eindruck entstehen, die Vergangenheitsbewältigung
sei womöglich noch nicht abgeschlossen. Auch wollte man alles meiden,
was nach pauschaler Rehabilitierung von Deserteuren aussehen und im Umkehrschluß
die Ehre des braven Wehrmachtssoldaten beschmutzen könnte. Ähnlich
sieht es bei den Verurteilungen von Schwulen wegen der Paragraphen 175
("Unzucht zwischen Männern") und 175a ("gewerbsmäßige Unzucht
zwischen Männer") aus. Mit der erhellenden Begründung, diese
Paragraphen hätten in der Bundesrepublik fortgegolten, will die Union
bis heute diese Urteile nicht aufheben. Wenn schon Diskussion um NS-Justiz,
dann soll bitteschön alles außen vor bleiben, was an die Kontinuitäten
in der Bundesrepublik erinnert.
Als die SPD Anfang 1998 schließlich
den FDP-Entwurf in den Bundestag einbrachte, wollte es niemand zum Eklat
kommen lassen. Regierungskoalition und SPD einigten sich auf einen Kompromiß,
und am vergangenen Donnerstag konnte Horst Eylmann (CDU), der Vorsitzende
des Rechtsausschusses, verkünden: "Jetzt ist kein Urteil, das typisches
NS-Unrecht darstellt, mehr gültig." Und sein Fraktionskollege Norbert
Geis stellte gleich klar, was für ihn nicht zu typischem NS-Unrecht
zählt und deshalb nicht aufgehoben wird: Deserteure würden nur
dann rehabilitiert, wenn sie aus "Widerstandsgründen" gehandelt hätten.
Der Streit um die Interpretation dieses
"endgültigen Schlußgesetzes" hat begonnen. Die SPD-Sprecherin,
Herta Däubler-Gmelin, betonte zwar, Deserteure und nach den Paragraphen
175 und 175a verurteilte Männer, seien mitgemeint. Explizit aufgeführte
sind beide Gruppen in dem Gesetz, wie von den Grünen beantragt, nicht.
Selbst Däubler-Gmelins Parteikollegin Peschel-Gutzeit mußte
zugeben, die betroffenen Deserteure könnten mit der Regelung nicht
zufrieden sein.
In einem Punkt ist die Lesart des Gesetztes
unumstritten. Horst Eylmann formulierte ihn so: Für die Betroffenen
habe das Gesetz in erster Linie eine moralische Bedeutung. Sie werden nicht
als Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt,
wie von den Grünen beantragt. Und so bleibt es bei der lapidaren Aussage
aus der Begründung des Gesetzentwurfes: "Kosten: Keine".
|