| Jungle World | 29. April 1998 |
![]() "Wir beenden das Projekt" Die Abschiedserklärung der Roten Armee Fraktion (RAF) Sprung ins Off
Wo war Baaders Auschwitz?
Das Scheitern war programmiert
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Gesetze und VorsätzeDie RAF war nur eine unter vielen Begründungen für den
Ausbau des Sicherheitsstaates.
"Wir halten Legalität nicht nur für Korrumpierung und wissen, daß unsere Arbeit Vorwände liefert wie der Alkohol für Willy Weyer (damaliger nordrheinwestfälischer Innenminister, der flächendeckende Alkoholkontrollen bei Autofahrern einführte; O.T.) und die steigende Kriminalität für Strauß und die Ostpolitik für Barzel und das Rotlicht an der Ampel, das der Jugoslawe überfährt für die Frankfurter Taxifahrer." 1970, als die RAF ihr "Konzept Stadtguerilla" verfaßte, konnte sie noch nicht wissen, wofür ihre Anschläge und Geiselnahmen in den Jahren darauf den Vorwand liefern würden - aber sie wußte, daß es ihre Aktivitäten sein würden, die in der nächsten Zeit die geplante Aufrüstung und Militarisierung der Polizei, die Verschärfungen der Strafprozeßordnung, die Umstrukturierungen im Strafvollzug und zahlreiche Änderungen des materiellen Strafrechts legitimieren sollten. Legitimieren - denn die meisten der Gesetze und Maßnahmen, mit denen im Verlauf der siebziger und achtziger Jahre der Rechtsstaat nach der kurzen Phase der Liberalisierung im Zuge der Studentenrevolte seinen Festungscharakter ausgebaut hat, sind vorher erdacht oder von vornherein auch gegen andere Personengruppen gerichtet worden. Seit dem Verschwinden der RAF aus der praktischen Politik richten sich die gesetzlichen Vorschriften, mit denen Grundrechte ausgehebelt werden, deswegen auch wahlweise gegen die organisierte Kriminalität, gegen Sexualstraftäter oder gegen Korruption und das internationale Verbrechen ganz allgemein. Während es für den Ausbau des BKA als Koordinierungsstelle für eine Bundespolizei noch günstig schien, die Gefährlichkeit der RAF zu bemühen und die Rasterfahndung mit dem Verweis auf die Fahndung nach Entführern leicht begründet werden konnte, reichte es für die Errichtung von Europol, schon auf die anwachsende Drogenkriminalität zu verweisen, die Notwendigkeit der Beweislastumkehr bei einzelnen Strafgesetz-Vorschriften wurde mit der Finesse der Internationale der Geldwäscher, der Zwang zum Einführen des großen Lauschangriffs mit der Brutalität ausländischer Mafiagruppierungen erklärt. Speziell zur Bekämpfung der RAF und der Gefangenen aus dieser Gruppe waren lediglich drei Maßnahmen konzipiert - über die heute dafür auch kaum geredet wird: die Suspendierung der Gewaltenteilung durch die Einrichtung des Krisenstabes 1977, die Selbstzensur und staatlich verordnete Nachrichtensperre während der Schleyer-Entführung und die Einführung des Kontaktsperregesetzes im "Deutschen Herbst", das die Todesfälle von Stammheim erst möglich gemacht und deren Aufklärung bis heute verhindert hat. Daß statt die Etablierung des autoritären Staates 1977 noch einmal zu attackieren und wenigstens jetzt die Voraussetzungen für die Aufklärung der damaligen Ereignisse zu schaffen, nach der Auflösung der RAF im linksliberalen und alternativen Spektrum allenthalben bloß die Forderung erhoben wird, jetzt doch, bitteschön, die "Anti-Terror-Gesetze" abzuschaffen, da sie überflüssig geworden seien, ist also entweder grenzenloser Naivität oder einer auch schon bedrückenden taktischen Verwirrtheit zuzuschlagen, die glaubt, nun wäre der Zeitpunkt besonders günstig, ein altes Projekt wie die Abschaffung des Paragraphen 129a endlich anzugehen. Da die Gesetze und der Ausbau der Polizei zur Bekämpfung der RAF aber eben niemals "gebraucht" wurden, sondern sich bloß auch dafür gut geeignet haben, ist der Zeitpunkt, ihre Abschaffung zu fordern, heute so gut oder schlecht gewählt wie vor zehn Jahren - eher aber schlecht. Denn die Verknüpfung von Forderung nach Abschaffung der samt und sonders autoritären Regelungen mit dem Niedergang der RAF wird einerseits ergebnislos bleiben, andererseits aber die Legende von der Notwendigkeit dieser teilweisen Suspendierung rechtsstaatlicher Überzeugungen befördern. |
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