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Nr. 48/2002 - 20. November 2002
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Lukrative Geschäfte

Schadensersatzklage. Der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Dresdner Bank, Daimler-Chrysler und Rheinmetall stehen Prozesse ins Haus. Diesen deutschen Unternehmen und 15 weiteren wird in einer Klageschrift des US-Anwalts Michael Hausfeld vorgeworfen, sich am Apartheidsregime in Südafrika bereichert zu haben.

Nach Informationen von medico international, das eine Selbsthilfeorganisation der Apartheidsopfer unterstützt, haben die drei Banken die Infrastruktur des Regimes in den Jahren 1985 bis 1993 mit einem Nettokapitalexport von 2,13 Milliarden Euro unterstützt. Damit nahmen sie die Rolle des »wichtigsten Direktfinanziers« des Apartheidsregimes ein. Daimler-Chrysler und Rheinmetall sollen geheime Rüstungsgeschäfte mit Südafrika getrieben haben.

Eine »Internationale Kampagne für Entschuldung und Entschädigung im Südlichen Afrika« fordert die Streichung der während der Apartheid entstandenen Auslandsschulden und verlangt Wiedergutmachungszahlungen der schuldigen Unternehmen in einen Fonds, der den Apartheidsopfern zugute kommen soll. Michael Hausfeld fordert in der Sammelklage Schadensersatz für 500 Menschen, die bis heute auf eine Entschädigung für erlittenes Unrecht warten.



Proteste und Fußtritte

Castortransport. Und er erreichte sein Ziel doch. Am vergangenen Donnerstag, morgens um halb acht, rollte der bisher größte Castortransport aus dem französischen La Hague in das Zwischenlager in Gorleben. Vorausgegangen waren mehrere Versuche von einigen hundert AtomkraftgegnerInnen, den Transport zu blockieren. Die größte Aktion fand bei der Ortschaft Laase statt. Dort wurden von der Polizei im Morgengrauen 700 Personen eingekesselt.

Zur Sicherung des Transportes waren 16 700 Polizisten im Einsatz. Der Polizeidirektor Hans Reime beklagte trotz der Übermacht die »Nadelstichtaktik« der Protestierenden. Beobachter vom Komitee für Grundrechte und Demokratie bezeichneten das polizeiliche Vorgehen als »relativ gelassen«, auch wenn vereinzelt »Schlagstöcke und gar Waffen« gezückt worden seien.

Am Ende aber griff der Bundesgrenzschutz (BGS) doch noch hart durch. Jochen Stay von der Organisation X-tausendmal-quer wurde bei einer Kontrolle zu Boden gestoßen. Er sei in einen Wagen des BGS gezerrt und mit Tritten und Faustschlägen bearbeitet worden, sagte der Sprecher der Organisation, Rasmus Grobe. Rebecca Harms, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag, soll eine Zeugin der Aktion gewesen sein, bei der Stay einen Schock erlitt.



Viele Präzedenzfälle

RAF. Offensichtlich sind auch die Gehirne der 1977 in Stammheim tot aufgefundenen RAF-Mitglieder Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe nicht da, wo sie hingehören, nämlich in den Gräbern der Verstorbenen. Nach Angaben des Spiegel seien sie gut zehn Jahre lang in der Hirnsammlung der Tübinger Uniklinik aufbewahrt worden, nun aber seien sie »weg«. Der Wissenschaftler Jürgen Peiffer hatte die Organe im Auftrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft obduziert und bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1988 dort aufbewahrt. Ob sie später einer Aufräumaktion zum Opfer fielen oder gestohlen wurden, konnte der Leiter des Instituts, Richard Meyermann, nicht sagen. Man darf gespannt sein, wo die Hirne auftauchen, welche Vergleiche damit angestellt werden und wann die Boulevardpresse titelt: »RAF - lauter Irre?« Denn eines steht fest: Je »kränker« Ulrike Meinhof und ihre GenossInnen gemacht werden, desto »gesünder« steht die BRD da.

Der Fall Meinhof könnte übrigens zum »Präzedenzfall« (Stuttgarter Zeitung) werden. Zurzeit dürften Gerichtsmediziner in vielen Bundesländern selbst darüber entscheiden, wie lange Leichenteile aufbewahrt werden und ob die Angehörigen darüber informiert werden. Ein einheitliches Gesetz existiert bisher nicht.



Die Freiheit dauert an

Antiterrorkampf. Wenig verwundert hat am vergangenen Freitag das Ergebnis der Abstimmung über eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes zur »Bekämpfung des internationalen Terrorismus« (»Enduring Freedom«). Mit 573 von 589 abgegebenen Stimmen wurde der Antrag der Bundesregierung angenommen. Interessant sind jedoch immer wieder die Versuche von Politikern, Erfolge herbeizureden. So fand Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Anzeichen dafür, dass die Vorsitzenden der CDU und der FDP, Angela Merkel und Guido Westerwelle, »ihren Laden nicht im Griff« hätten. Denn während nur zwei Abgeordnete der rot-grünen Koalition eine Verlängerung des Einsatzes ablehnten, waren es bei der FDP drei und bei der CDU vier.

Es wurde vor allem deshalb so genau gezählt, weil Bundeskanzler Gerhard Schröder vor einem Jahr mit der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz die Vertrauensfrage verknüpfte. Das tat er diesmal nicht. Und mit den Abweichlern Hans-Christian Ströbele und Winfried Hermann kann er offensichtlich leben.



Verstehen Sie Spaß?

Überwachung. Ungestört während der Vorlesung essen möchte in Zukunft der Jura-Student Carlos Katins. Er entdeckte versteckte Kameras in zwölf Hörsälen der Humboldt-Universität und entsprechende Überwachungsmonitore in einem Technikraum. Inzwischen hat der Landesbeauftragte für Datenschutz jedoch herausgefunden, dass die Studierenden auf den Kamerabildern nur »in einer verschwommenen Rückenansicht« zu sehen seien und eine Überwachung nicht möglich ist.

Dagegen spricht, dass ein Student und ein Dozent per Lautsprecher ermahnt worden sein sollen, beim Essen nicht zu krümeln und keinen Kaffee mit in den Hörsaal zu nehmen.



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