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Nr. 44/2002 - 23. Oktober 2002
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Kein Problem mit Benes

EU-Kommission. Die Vertriebenenverbände reagierten entsetzt auf die Nachricht aus Brüssel, die tschechische Regierung war erleichtert. Denn in ihrem Bericht, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Benes-Dekrete kein Hindernis für den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU darstellen. Sie hätten heute keine juristische Bedeutung mehr, heißt es.

Die österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner verlangt dennoch weiterhin eine Entschuldigung aus Prag. Eine Erklärung Tschechiens werde »notwendig sein und sie wird auch kommen«, erklärte sie. Und auch die FPÖ will im Wahlkampf nicht auf das Thema verzichten. Unterstützung für diese Positionen kommt auch von der anderen Seite der Alpen. Kurz vor der Veröffentlichung des Berichts bekräftigte die bayerische Staatsregierung mit einem Verweis auf zwei juristische Gutachten ihre Vorbehalte gegen Tschechien. Nach der Meinung des Ministerpräsidenten Edmund Stoiber stellen die Dekrete ein Hindernis für den Beitritt dar.



School is Out

Frankreich. Über einen zusätzlichen freien Tag freuten sich in der vergangen Woche die französischen Kids; an den meisten Schulen fiel am vergangenen Donnerstag der Unterricht aus. Rund zwei Drittel des Schulpersonals befand sich nach gewerkschaftlichen Angaben im Ausstand, das Bildungsministerium räumte immerhin eine Streikbeteiligung von 44 Prozent ein. Während im Bildungsbereich drastisch gespart werde, stiegen die Rüstungsausgaben kontinuierlich, meinen die Streikenden. Allein in Paris gingen in der vergangenen Woche etwa 15 000 Lehrer auf die Straße.

Besonders entrüstet es die Pädagogen, dass im kommenden Jahr 25 600 Stellen junger Aushilfskräfte in den Schulen gestrichen werden sollen. Dafür will die Regierung 11 000 Hausfrauen und Rentner einstellen, die schlechter bezahlt werden sollen. Außerdem richteten sich die Proteste gegen die repressiven Pläne in der Jugendpolitik, die sich auch auf den Bildungsbereich auswirken. So sind bis sechs Monate Haft für die »Beleidigung einer Lehrperson« vorgesehen, die Strafmündigkeit von Jugendlichen soll auf 13 Jahre gesenkt werden.



Recht auf Folter

Europäischer Gerichtshof. Klagen aus der Türkei sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nichts Außergewöhnliches. 1 147 provisorische Verfahren leitete er im vergangenen Jahr gegen den türkischen Staat ein und sprach ihn in 169 Fällen der Verletzung von Menschenrechten schuldig. Dennoch könnten die Strasbourger Richter eine Premiere erleben, wenn demnächst statt einer der Klagen von Folteropfern eine Beschwerde von Folterern bei ihnen eingeht. In der vergangenen Woche verurteilte ein Gericht im westtürkischen Manisa zehn Polizisten zu Haftstrafen zwischen fünf und elf Jahren.

Der Fall beschäftigte die türkische Justiz fast sieben Jahre lang, auch außerhalb der Türkei sorgte er für Aufsehen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polizisten 1995 eine Gruppe von Jugendlichen folterten. Die damals zwischen 14 und 18 Jahre alten Jugendlichen waren festgenommen worden, weil sie linke Parolen gesprüht haben sollen. Im Polizeigewahrsam wurden sie geschlagen, an den Armen aufgehängt, mit Elektroschocks gequält und sexuell missbraucht. Danach wurden sie ins Gefängnis Izmir-Buca überführt und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt, später aber freigesprochen.

Ob die Beamten die Strafen tatsächlich absitzen müssen, ist offen. Ihre Verteidiger kündigten Revision an und wollen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, um das Recht auf die freie Berufsausübung für Polizeibeamte durchzusetzen.



Eine Frage der Verfassung

Serbien. Abgeordnete einer konkurrierenden Partei des Mandates zu entheben ist ein einfaches, allerdings nicht gerade demokratisches Mittel der politischen Auseinandersetzung. Das befand auch das jugoslawische Verfassungsgericht in der vergangenen Woche und kassierte den Ausschluss von 45 Abgeordneten von Vojislav Kostunicas Demokratischer Partei Serbiens (DSS), den der serbische Ministerpräsident im Juli dieses Jahres angeordnet hatte (Jungle World, 26/02). Zwar ist das Urteil juristisch unanfechtbar, dennoch erhob Zoran Djindjic Einspruch. Über diese Frage könne nur das serbische, nicht aber das jugoslawische Verfassungsgericht entscheiden. Schon bei der Auslieferung Slobodan Milosevics hatte Djindjic demonstriert, dass ihm Urteile der jugoslawischen Verfassungshüter herzlich egal sind.

Kostunica wiederum will die Annullierung der Präsidentenwahl in Serbien anfechten. Die angebliche Wahlbeteiligung von nur 45,5 Prozent am Sonntag basiere auf gefälschten Wählerlisten, die aus der Ära Milosevic stammten, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der DSS, Zoran Sami. Die Wahl, bei der Kostunica zwei Drittel der Stimmen erhielt, war wegen der zu niedrigen Beteiligung für ungültig erklärt worden.



Die Zeit nach den Zeugen

Europarat. Im kommenden Jahr soll an den Schulen mit einem Gedenktag an die Vernichtung der europäischen Juden erinnert werden. Die europäischen Staaten hätten die Pflicht, junge Menschen zu informieren, sagte der Generalsekretär des Europarats, Walter Schwimmer. Nach einem Beschluss des Europarates soll jedes Land dafür ein bestimmtes Datum wählen.

Bisher hätten vor allem Augenzeugen die Erinnerung an die ermordeten Juden sowie die Sinti und die Roma wach gehalten, meinte die ehemalige Präsidentin des Europaparlaments, Simone Veil, eine Überlebende des Vernichtungslagers Auschwitz. Doch im neuen Jahrhundert werde die »Ära der Zeugen« zu Ende gehen. Daher müssten die politisch Verantwortlichen darüber nachdenken, wie den künftigen Generationen das Wissen über diese »Zeit aus Blei, Asche und Tränen« zu vermitteln sei.



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