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Nr. 42/2002 - 09. Oktober 2002
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Lebenslang auf der Insel

Türkei. Der Staatsfeind Nummer eins wird nicht gehängt. Am Donnerstag vergangener Woche beschloss das Staatssicherheitsgericht in Ankara einstimmig, das Todesurteil gegen Abdullah Öcalan in eine lebenslange schwere Haftstrafe umzuwandeln. Ausdrücklich betonte das Gericht, dass der Vorsitzende der PKK bzw. des Kurdischen Nationalkongresses (Kadek), wie sie sich inzwischen nennt, von einer vorzeitigen Amnestie ausgeschlossen und tatsächlich bis zum Ende seines Lebens in Haft bleiben muss. Seit seiner Verhaftung im Februar 1999 sitzt Öcalan als einziger Häftling auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer. Ob er nun in ein anderes Gefängnis verlegt wird, ist bislang nicht bekannt.

Im April hatte das türkische Parlament im Zuge der Anpassung an EU-Normen die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. Während Ankara glaubt, mit diesen Reformen die Voraussetzungen für den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der EU geschaffen zu haben, kommen aus Brüssel verhaltenere Signale. So sagte der Erweiterungskommissar Günther Verheugen im Gespräch mit der Berliner Zeitung, dass die »Entwicklung zur Demokratie in der Türkei noch nicht abgeschlossen« sei. Diese Woche will die EU-Kommission ihre Berichte über die Entwicklungen in den Kandidatenländern vorlegen.



Undank ist der Welten Lohn

UN-Tribunal. Noch am Dienstag letzter Woche dürfte das UN-Tribunal in Den Haag seine Freude am kroatischen Staatspräsidenten Stipe Mesic gehabt haben. Als ranghöchster Zeuge der Anklage warf Mesic, der als letzter Vorsitzender des jugoslawischen Staatspräsidiums vor der Abspaltung Kroatiens fungiert hatte, Slobodan Milosevic vor, dieser habe ein Großserbien schaffen wollen, »das auf den Ruinen des ehemaligen Jugoslawien errichtet werden sollte«. Tags darauf konterte Milosevic: »Wenn ich die Kontrolle über die jugoslawische Armee gehabt hätte, wäre Jugoslawien nicht zerfallen.«

Auch von der Nato und der EU erntete Mesic wenig Dank. Unmittelbar nach seinem Auftritt in Den Haag forderte Nato-Generalsekretär George Robertson die Auslieferung des ehemaligen kroatischen Generalstabschefs Janko Bobetko an das UN-Tribunal: »Ein Ausbleiben der Zusammenarbeit könnte sich negativ auf die Integration in die Nato und die euro-atlantische Gemeinschaft auswirken.« Der dänische Außenminister Per Stig Möller nannte Kroatiens Umgang mit dem Auslieferungsgesuch »Besorgnis erregend«. Unter Bobetkos Kommando eroberte die kroatische Armee im Sommer 1995 die Krajina. Nach Angaben der UN wurden dabei 200 000 serbische Bewohner vertrieben.



Windeln wechseln für den Heiland

Heiligsprechung. Ob sich der spanische Verteidigungsminister Federico Trillio und der Justizminister José María Michavila, wie es sich für wahre Angehörige des katholischen Laienordens Opus Dei gehört, selbst geißeln, um die Leiden Christi nachzuempfinden, ist nicht bekannt. Allerdings handeln sie im Alltag, wie die Lehren des Ordensgründers Josemaría Escrivá de Balaguer es gebieten, wie Apostel und Heilige. Weil derartige Grundsätze Papst Johannes Paul II. gut gefallen, hat er am vergangenen Sonntag Balaguer heilig gesprochen. Balaguer gründete den Orden 1928, angeblich aufgrund einer göttlichen Eingebung. Kritiker werfen dem katholischen Geheimbund Gehirnwäsche, Nähe zum Nationalsozialismus und zum Franco-Faschismus vor. 250 000 Menschen nahmen am vergangenen Sonntag an der Zeremonie zu Balaguers Heiligsprechung auf dem Petersplatz in Rom teil. Nach den Aussagen eines Mitglieds von Opus Dei, Tello Aguilar, sehen die meisten Anhänger es allerdings schon als ausreichendes Opfer an, am Sonntag keinen Alkohol zu trinken und die Windeln ihrer zahlreichen Nachkommen zu wechseln.



Kurzer Prozess

Flüchtlingspolitik. »Kurz entschlossen sind sie gekommen und kurz entschlossen sind sie wieder gegangen«, kommentierte ein Vertreter des österreichischen Innenministeriums die Abschiebung von 42 Kosovo-Albanern vergangene Woche. Nach einer im Oktober in Kraft getretenen Regelungen gelten sie als Wirtschaftsflüchtlinge, die keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Ausgeschlossen von allen Zuwendungen sind auch Flüchtlinge aus den Ländern, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen mit der EU stattfinden. Ebenfalls kein Geld und keine Unterkunft erhalten Asylbewerber aus acht weiteren Staaten, darunter Aserbaidschan und Nigeria, sofern ihre Asylanträge in erster Instanz abgelehnt wurden. Innenminister Ernst Strasser (VP) forderte zudem, dass jeder Asylantrag binnen 24 Stunden bearbeitet werden müsse.



Freund und Feind

Benes-Dekrete. Bedauerlich fand EU-Kommissar Günter Verheugen, dass der Frowein-Bericht zu den Benes-Dekreten in der vergangenen Woche an die Presse gegeben wurde. Wenn die Ergebnisse nicht veröffentlicht worden wären, hatte man, so Verheugen, mit »extrem stiller Diplomatie« noch etwas erreichen können. Nun kann auch der Deutsche, der sich seiner guten Kontakte zur tschechischen Regierung rühmt, diese nicht mehr unter Druck setzen. Jochen Frowein, der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht in Heidelberg kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass weder die Dekrete noch das Amnestiegesetz ein rechtliches Hindernis für den EU-Beitritt Tschechiens darstellen. Die tschechische Regierung erklärte sofort nach der Veröffentlichung, dass sie nicht bereit sei, weiter über diese Frage zu verhandeln.

Der österreichische Verteidigungsminister Herbert Scheibner fordert dagegen weiterhin die Aufhebung der Dekrete. Seine Regierung setzt auf zwei weitere Gutachten der EU-Kommission und auf einen Bericht der Sudetendeutschen.

Zu anderen Nachbarn hat Österreich dagegen ein besseres Verhältnis. So erhielt vergangene Woche der italienische Vizepremier und Parteivorsitzende der postfaschistischen Alleanza Nazionale, Gianfranco Fini, den zweithöchsten Orden der Republik.



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