Welt der Warenform XXIII
Recht auf Rache
Fühlen Sie sich betrogen? Verlassen? Hat Sie jemand schwer gekränkt, gar verletzt? Hat Sie jemand ungerecht behandelt? Schlecht gemacht? Gemobbt? Gedemütigt? Wenn Sie, so wie ich, all diese Fragen mit einem festen »Ja« beantworten können, so könnten Sie bald zur Kundschaft eines Dienstleisters gehören, der seit kurzem in Frankfurt am Main residiert.
Der Racheservice eines findigen Geschäftsmannes verspricht dem Möchtegernamokläufer, der sich dann doch nicht traut, den Racheakt zu übernehmen. Nein, hier soll es nicht um Yoga und die Beseitigung von aufgestauten Aggressionen durch stundenlanges Sackhüpfen und Hare-Krishna-Plärren gehen , keine Selbsthilfegruppe ist gemeint, in der man stundenlang rhythmisch mit dem Kopf gegen die Wand schlägt, um sich die Wut aus dem Hirn zu hämmern.
Vom Racheservice wird dieses beständige Bedürfnis, das wir alle, die wir nicht im Vatikan aufgewachsen sind, ständig im Bauch haben, befriedigt. Die Firma bietet an, kleine Vergeltungsschläge gegen Mitmenschen zu planen und schließlich in die Tat umzusetzen, alles im Rahmen der geltenden Gesetze, aber psychologisch unglaublich abgefeimt. Auf diese Weise ist der Racheservice die logische Konsequenz diverser Shows privater Fernsehanstalten, in denen betrogene Ehemänner oder Ehefrauen ihren ehemaligen PartnerInnen Streiche spielen, die auf diesem Planeten allein Kai Pflaume witzig finden kann.
Der Hinweis auf die Legalität mag zwar für die Gründer des Unternehmens ein sinnvoller Schutz vor der Strafverfolgung sein, er macht das Ganze aber zu einer matten Sache. Jede Beschränkung führt dazu, dass die Rache nur noch halb so attraktiv für den Rächer und halb so schmerzhaft für das Opfer wird.
Denn über bestimmte Grenzen gehen die Profirächer mit dem schönen Motto »Ihre Rache ist unsere Rache« nicht hinaus, wie sie auch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schreiben: »Der ®acheService behält sich das Recht vor, die angeforderte Qualitätsrache unter besonderen Umständen nicht auszuführen, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Qualitätsrache.« Schade.
Oder doch nicht? Ist die Rache eine in der Menschheitsgeschichte mindestens so alte Befriedigung wie die Unterdrückung oder der Hass? Ist sie somit archaisch und reaktionär und wird durch einen Dienstleister, der sich ihrer annimmt, zivilisiert?
Oder ist es nicht doch so, dass jegliche Veränderung des Bestehenden ohne das Motiv der Rache zu reformistischem Scheiß wird, dass also eine Revolution ohne Rache undenkbar ist? Rache zu einer Dienstleistung zu machen, sie mit kapitalistischen Instrumentarien in wohl geordnete Bahnen lenken zu wollen, wäre dann natürlich ein konterrevolutionärer Akt, der entsprechend geahndet werden müsste.
Abgesehen davon ist die Sache, die da angeboten wird, auch nicht billig. Ein Qualitätsrachepaket kostet satte 333 Euro und liegt im Preissegment eines schmucklosen Eichensarges. Wenn Sie allerdings Mitglied des Racheservice werden, müssen Sie eine Jahresgebühr von 17 Euro berappen und bekommen das »Ich zahl's Dir heim«-Package für 129 Euro. Gleichzeitig sind Sie dann im Hau-drauf-Universum des Racheservice vor Vergeltungsschlägen anderer Auftraggeber geschützt. Denn auch das ist ein zerstörerisches Element des Rachesystems, ein ordentlicher Vergeltungsschlag bedingt grundsätzlich, dass sich niemand freikaufen kann. Jeder muss potenziell Opfer sein dürfen und jeder potenziell Täter sein können.
Übrigens: Jener Schwachkopf, der uns kürzlich in einem Paket eine leere Flasche Baileys, sieben Radiergummis, eine Kassette mit unverständlichem Stimmengewirr, ein Fußkettchen und eine aus Plastik gefertigte Imitation eines weiblichen Geschlechtsorgans ins Büro schickte, möge sich mal bei uns melden. Denn sollte es die Rache für irgendetwas sein, so haben wir es nicht verstanden und sind deshalb auch nicht beunruhigt.
martin schwarz
www.rache1.de