Multitude, Staat, Krieg
Die Menge beschränkt die Macht des Souveräns | Baruch de Spinoza
Es ist nunmehr sicher, dass jeder lieber herrschen als gehorchen will. Denn niemand überlässt freiwillig einem anderen die Herrschaft, wie Sallust in seiner ersten Rede an Cäsar sagt. Demnach ist es klar, dass eine ungeteilte Menge (multitudo) niemals ihr Recht auf einige wenige oder auf einen Einzigen übertragen würde, wenn sie in sich einig werden könnte und so verhinderte, dass Streitereien, wie sie in großen Versammlungen meist entstehen, in Aufruhr übergehen.
Daher überträgt eine Menge aus freiem Entschluss nur das einem König, was sie nicht unbedingt in ihrer Gewalt haben kann, nämlich Streitfälle zu schlichten und durch Entscheidung zu einem guten Ende zu bringen.
Einen König um des Krieges willen zu wählen, was häufig geschieht, weil man glaubt, Kriege könnten mit größerem Erfolg von Königen geführt werden, ist eine große Dummheit: Man will, um erfolgreicher Krieg zu führen, sich in Friedenszeiten in die Sklaverei begeben, wenn überhaupt von Frieden in einem Staat (in imperio) gesprochen werden kann, dessen höchste Gewalt bloß um des Krieges willen einem Einzelnen übertragen worden ist. Denn dieser kann seine Trefflichkeit (virtutem) und den Nutzen, den alle von ihm haben, aufs Höchste nur im Krieg zeigen. Demgegenüber besteht der Vorzug des demokratischen Staates (imperium democraticum) gerade darin, dass sein Wert weit mehr im Frieden als im Krieg zur Geltung kommt. Aber aus welchem Grund man auch einen König wählt, er allein kann, wie gesagt, nicht wissen, was für den Staat von Nutzen ist; hierfür benötigt er zahlreiche Bürger als Räte. Und weil es undenkbar ist, dass sich bei einer zur Beratung stehenden Sache etwas ersinnen ließe, was einer so großen Zahl von Menschen entgangen sein könnte, lässt sich außer den in der Ratsversammlung vorgetragenen und dem König vorgelegten Ansichten keine weitere denken, die dem Wohl des Volkes dient.
Weil nun das Wohl des Volkes das höchste Gesetz ist, und daher das höchste Recht des Königs, hat der König folglich das Recht, aus den vorgelegten Ansichten der Ratsversammlung eine auszuwählen, aber nicht das Recht, gegen den Geist der ganzen Versammlung eine Entscheidung zu treffen oder ein Urteil zu fällen.
Wären jedoch alle in der Versammlung vorgetragenen Ansichten dem König vorzulegen, könnte es geschehen, dass der König immer die kleineren Städte, die die wenigsten Stimmen haben, begünstigte. Denn wenn auch das Statut des Rats bestimmt, dass aus den Beschlüssen nicht hervorgeht, von wem sie stammen, wird es sich doch niemals ganz verhindern lassen, dass nicht irgendetwas preisgegeben wird. Deshalb ist es nötig festzulegen, dass eine Ansicht, die nicht mindestens hundert Stimmen auf sich vereinigt haben wird, als ungültig anzusehen ist; und dieses Gesetz werden die größeren Städte mit aller Macht zu verteidigen haben.
Baruch de Spinoza, Opera, Bd. III: Tractatus politicus. Politischer Traktat (1675/76), Caput VII: Imperii monarchici fundamentis explicatis. Kapitel VII: Nachdem die Grundlagen der Monarchie erklärt sind, Art. 5.