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Nr. 37/2002 - 04. September 2002
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Klage gegen indymedia-Schweiz

Ab in die Tonne

von christina späti

Was die Schweizer Justiz mit der Antirassismus-Strafnorm bekämpfen wollte, produziert sie nun selbst. In der Begründung, warum das Strafverfahren gegen indymedia-Schweiz wegen judenfeindlicher Äußerungen eingestellt wird, argumentiert die Zürcher Bezirksanwaltschaft mit antisemitischen Klischees.

Im Februar dieses Jahres erstattete der Vertreter der Aktion Kinder des Holocaust, Samuel Althof, Strafanzeige gegen indymedia-Schweiz wegen eines Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz. Vorangegangen waren heftig geführte Debatten um Zensur und Open Publishing auf dem Nachrichtenserver der Schweizer GlobalisierungsgegnerInnen (Jungle World, 11/02). Althof kritisierte eine von indymedia publizierte Karikatur, die einen Jungen im Warschauer Ghetto mit gelbem Davidstern und der Sprechblase »I am Palestinian« zeigte. Er begründete die Strafanzeige mit der Gleichsetzung von Nazis und Israelis, einem klassischen Topos des Antisemitismus nach 1945.

Nun ist die Einstellung des Verfahrens verfügt worden. Zunächst erkannte der zuständige Bezirksanwalt zwar an, dass »die Gräueltaten des Holocaust« nicht auf diese Wiese persifliert werden sollten, um dann fortzufahren: »Doch selbst wenn damit der Betrachter emotional gegen das jüdische Volk beeinflusst wird, so wird nicht das jüdische Volk als solches kritisiert, sondern dessen politisches Verhalten gegenüber den Palästinensern.«

Dass die Zürcher Bezirksanwaltschaft nicht zwischen »dem jüdischen Volk« und den jüdischen Israelis unterscheiden kann, ist nicht nur einfach dumm oder ärgerlich. Wenn für politische Vergehen Israels nicht israelische Staatsbürger, sondern alle Juden verantwortlich gemacht werden, drückt das eine antisemitische Haltung aus. Das »Verhalten gegenüber den Palästinensern« erscheint als Wesenszug »des jüdischen Volkes«.

Haarsträubend ist auch der zweite Teil der Begründung, in dem es um den Tatbestand der Verharmlosung des Völkermordes geht. Mit der Karikatur werde nicht auf die »Judenvernichtung« angespielt, sondern lediglich auf die »territoriale Ausgrenzungspolitik« der Nazis. Das ist in den Augen des betreffenden Zürcher Bezirksanwalts offenbar nicht weiter schlimm, weil doch auch die Israelis gegenüber den Palästinensern »gewisse Territorialansprüche geltend« machten.

Scharfsinnig wird zudem analysiert, dass der Holocaust im Cartoon ja gar nicht geleugnet werde. Dass die Bezirksanwaltschaft die der Gleichsetzung von Nazis und Israelis innewohnende Verharmlosung der Shoah nicht erkennt, ist wenig verwunderlich, da sie selbst glaubt, die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden und Jüdinnen auf »Territorialansprüche« der Nazis reduzieren zu können.

Kritisiert wurde an der Antirassismus-Strafnorm bislang vor allem, dass sie die Redefreiheit einschränke und nicht wirklich präventiv wirke. Nun offenbart sich zusätzlich das Problem, dass sich die zuständigen JuristInnen in Bezug auf den Inhalt und die Form von Antisemitismus ignorant zeigen.

Womit die Schweizer Justiz allerdings ein getreues Abbild der gesellschaftlichen Grundstimmung darstellt: Wir wissen nicht, was Antisemitismus ist, und können daher auch keine Antisemiten sein. Im Vergleich zur unverfroren antisemitischen Argumentationsweise der Zürcher Bezirksanwaltschaft ist indessen selbst indymedia-Schweiz einen Schritt weiter. Die Betreiber hatten die inkriminierte Karikatur immerhin in den - damals allerdings noch öffentlich zugänglichen - Zensurkübel verschoben.



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