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Nr. 36/2002 - 28. August 2002
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im kurzverhör

»Keine Gefahr«

Mit Martin Waldhausen, dem Pressesprecher des Bundesumweltministeriums, sprach Stefan Wirner


Anfang voriger Woche wurde bekannt, dass es im Atomkraftwerk Stade am 11. August gebrannt hat. Wichtige Sicherheitseinrichtungen seien deshalb zum Teil nicht mehr funktionsfähig gewesen, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit. Warum erfährt die Öffentlichkeit erst so spät davon?

Das müssen Sie den Betreiber fragen. Sobald wir es am Freitagabend (am 16. August; die Red.) erfahren haben, haben wir umgehend einen Bericht angefordert. Vorerst bleibt das AKW abgeschaltet.

Reicht es aus, einen Bericht anzufordern?

Es muss geklärt werden, wie es dazu kommen konnte. Das geht nur, wenn uns der Betreiber einen Bericht schreibt.

Wie schnell muss ein Betreiber so einen Vorfall melden?

Der Betreiber hat den Vorfall in die Meldekategorie N eingeteilt, da ist die Meldepflicht nicht so, dass es umgehend dem BMU gemeldet werden muss. Aber offensichtlich haben ihn seine Analysen davon überzeugt, dass es eine Eilt-Meldung sein muss, und diese müssen umgehend gemeldet werden. Es ist ihm aber offensichtlich erst später eingefallen. Warum auch immer.

Bestand eine Gefahr für die Bevölkerung?

Offensichtlich nicht.



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