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Nr. 30-31/2002 - 17./24. Juli 2002
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Am 5. Juli endete die Duldung eines Schülers aus Togo, der zurzeit in Hamburg in einer Jugendwohnung für Flüchtlinge lebt. Dem 17jährigen N. droht nun die Abschiebung nach Togo, obwohl sein Vater vor sieben Jahren unter dem Regime des togolesischen Präsidenten Gnassingbe Eyadema verschleppt wurde. Das Hamburger Verwaltungsgericht sieht jedoch »keine beachtliche Verfolgungsgefahr im Falle einer Rückkehr«. Sese Rekuah Ayeva, der Präsident der in Togo verbotenen Menschenrechtsorganisation ATLMC, sagt hingegen, dass N. wegen seiner exilpolitischen Aktivitäten im Falle einer Abschiebung der Tod drohe. Am 31. August will Hamburgs Petitionsausschuss über ein Gnadengesuch entscheiden, das Mitschüler von N. eingereicht haben. Seit dem 4. Juli müssen sich drei 17- bis 21jährige Rechtsextreme wegen versuchten Mordes vor einer Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts verantworten. Die drei Lehrlinge warfen in der Nacht zum 1. Februar Molotow-Cocktails in einen türkischen Imbiss im Berliner Randbezirk Hellersdorf. Bei dem Brandanschlag wurde eine Frau von einer mit Benzin gefüllten Flasche getroffen und leicht am Rücken verletzt. Der Brandsatz entzündete sich jedoch nicht. Das zweite Geschoss prallte am Türrahmen ab. Alle drei Angeklagten sollen ihren Ausländerhass gegenüber den Ermittlern als Motiv angegeben haben. Vor Gericht gaben sie den Brandanschlag zwar zu. »Aber nicht mit dem Hintergrund der Anklage«, erklärte Michel J., einer der Angeklagten. Während der weiteren Aussage war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In der Nacht zum 4. Juli sprang in Berlin-Neukölln ein 36jähriger Portugiese während einer Personenkontrolle aus dem Fenster einer im zweiten Stockwerk gelegenen Wohnung. Er erlitt Beinbrüche, Wirbelsäulenverletzungen sowie blutende Wunden am Kopf und musste zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Vorausgegangen war eine gewerbe- und arbeitsrechtliche Kontrolle eines Restaurants im Nachbarbezirk Kreuzberg, bei der ein Mitbewohner des Verletzten, der sich nicht ausweisen konnte, wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung festgenommen wurde. Sein Arbeitgeber konnte für ihn nur eine Kopie eines portugiesischen Reisepasses vorlegen, worauf »deutliche Fälschungsmerkmale« zu erkennen waren. Der Mann wurde der Ausländerbehörde überstellt. Die Ermittlungen zu den Personalien auf der Fotokopie führten die Beamten schließlich zu der Adresse in Neukölln. Am 29. Juni wurde auf das Asylbewerberheim in Jöhstadt (Sachsen) ein Brandanschlag verübt. Nach Polizeiangaben wurde eine mit brennbarem Material gefüllte Bierflasche gegen die Außenwand geschleudert. Zeugen berichteten, dass gleichzeitig ein Auto davonfuhr. Menschen wurden bei dem Brand nicht verletzt, das Feuer erlosch von selbst. An dem Gebäude entstand geringer Sachschaden. Weitere Auskünfte wollte die Polizei nicht geben, da die Ermittlungen noch andauerten. Bereits am 25. Juni sollen in Rathenow (Brandenburg) drei Deutsche mit Parolen wie »Ausländer raus« drei Asylbewerber beschimpft haben, berichtete die Berliner Zeitung. Einer der Deutschen sei bei einem darauf folgenden Streit leicht verletzt worden.

pak



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