Ausnahme Behinderung
Um »die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden«, dürfen Frauen ohne gesetzliche Frist abtreiben. Dagegen ist nichts einzuwenden. Eine kontroverse Diskussion ist aber programmiert, wenn als Grund für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Frau die Geburt eines behinderten Kindes angeführt wird. In dem Fall, über den der Bundesgerichtshof am Dienstag der vergangenen Woche zu entscheiden hatte, war die Behinderung pränatal nicht erkannt worden. Deshalb fand keine Abtreibung statt. Jetzt muss die Versicherung der Ärztin an die Eltern zahlen.
Wenn den Eltern von Sebastian H. mit dem Urteil finanziell geholfen ist, ist das schön. Pech aber für die Eltern, die wissentlich ein behindertes Kind auf die Welt bringen und bei denen die staatliche Unterstützung für die Bedürfnisse des Kindes nicht ausreicht. Absurd bleibt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau in »Normalfällen« auf die ersten drei Schwangerschaftsmonate beschränkt bleibt. Und dass im Falle von Behinderungen so großzügige Ausnahmen gemacht werden, hinterlässt einen fahlen Beigeschmack.
Mildernde Zustände
Es muss ja nicht immer Alkohol sein. Die Billigung ihrer Tat durch zahlreiche Anwohner vor zehn Jahren und der späte Prozessbeginn im November des letzten Jahres (Jungle World 5/02) wirkten sich für die drei Angeklagten im Zusammenhang mit dem rassistischen Pogrom, das 1992 in Rostock-Lichtenhagen stattfand, strafmildernd aus. »Ich bedauere das auch«, bedauerte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn am Landgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) die von ihm selbst zu verantwortende Länge des Verfahrens. Er sprach am Montag vergangener Woche zwar die heute 27 bis 29 Jahre alten Angeklagten des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung schuldig, blieb aber mit Bewährungsstrafen von einem bis eineinhalb Jahren unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Sie hatte zwei achtzehnmonatige Bewährungsstrafen und eine achtzehnmonatige Haftstrafe ohne Bewährung beantragt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Rechtsextremisten am 24. August 1992 Brandsätze auf das vor allem von Vietnamesen bewohnte »Sonnenblumenhaus« geworfen hatten.
Die Verteidigung kündigte Revision an. Gegen Richter Heydorn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen »Strafvereitelung im Amt« eingeleitet.
Stolpe altert
Kennen Sie solche Horrormomente: 16jährige siezen Sie, Sie entdecken die ersten grauen Haare oder gar Falten? Wir wissen nicht, welche plötzliche Erkenntnis den brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) am vergangenen Wochenende dazu brachte, die Delegierten des SPD-Landesparteitages in Wittenberge mit seinem Rücktritt zu überraschen und den Weg für einen »Generationenwechsel« frei zu machen. Aber wir fühlen mit, denn die Wahrnehmung des eigenen körperlichen Verfalls ist von niemandem leicht zu verkraften. Zum Glück hatten nicht auch noch der Rüffel von Bundespräsident Johannes Rau wegen der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat und die jüngsten Brandenburger Großpleiten (Cargolifter und Lausitzring) mit seiner Entscheidung zu tun. Sonst wäre ja alles noch schlimmer gewesen. Und bei seinem potenziellen Nachfolger, dem SPD-Landesvorsitzenden und Potsdamer Oberbürgermeister Matthias Platzeck, bleibt Brandenburg in guten Händen. Denn er weiß was zu tun ist, wenn einem das Wasser bis zum Halse steht. Das stellte er seinerzeit an der Oder unter Beweis.
Sei schlau, streik' am Bau
Rundum zufrieden mit dem Beginn des ersten bundesweiten Baustreiks seit 1949 zeigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau). Am vergangenen Freitag wurden 1 506 Baustellen mit über 20 000 Bauarbeitern bestreikt. Eine »deutlich wahrnehmbare dritte Streikwelle« kündigte der Streikleiter Dietmar Schäfers für diese Woche an. »Wir werden kräftig zulangen«, erklärte das Vorstandsmitglied der IG Bau. Die Gewerkschaft fordert eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent für die rund 850 000 deutschen Beschäftigten im Baugewerbe; die Unternehmer bieten für 2002 und 2003 3,0 bzw. 2,1 Prozent.
Am vorigen Donnerstag warf der Geschäftsführer der IG Bau in Berlin, Rainer Knerler, Berliner Unternehmen vor, portugiesische Arbeiter zum Streikbruch zu nötigen. Die Gewerkschaft engagierte Dolmetscher, die die ausländischen Arbeiter am Potsdamer Platz über den Streik informierten. Daraufhin hätten auch sie sich dem Streik angeschlossen. Zuvor soll es vereinzelt zu Übergriffen deutscher Bauarbeiter auf ihre ausländischen Kollegen gekommen sein.
Tolle Bilanz
Erstmals seit Mitte der neunziger Jahre ist die Zahl der Einbürgerungen gesunken. Wie das Statistische Bundesamt in der vergangenen Woche mitteilte, wurden im Jahr 2001 178 000 Menschen eingebürgert. Darunter 23 400 in Deutschland geborene Kinder unter zehn Jahren, die nach dem rot-grünen Staatsangehörigkeitsrecht neben der elterlichen nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, sich aber an ihrem 23. Geburtstag zwischen beiden entscheiden müssen. Die Türken stellten mit 42,4 Prozent erneut den größten Anteil unter den Neudeutschen, wobei ihre Zahl wie schon im Vorjahr rückläufig war. Rot-Grün war mit dem Versprechen angetreten, die doppelte Staatsbürgerschaft als Regel zu ermöglichen. Daraus wurde nichts (Jungle World 21/02), wie nun auch die Statistik beweist. Im Gegenteil: Die Regierung hat ihr Bestes gegeben, damit auch die Nachfolger von Ilhan Mansiz, Ümit Davala und Yildiray Bastürk nicht für die deutsche, sondern für die türkische Fußballnationalmannschaft Tore schießen.