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Nr. 15/2002 - 03. April 2002
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Brutalstmögliches Urteil

Gut, wenn man ein gutes Verhältnis zur Justiz hat. Das Landgericht Wiesbaden sprach in der vorigen Woche den ehemaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU), den früheren Schatzmeister der hessischen CDU, Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein, und den einstigen Vermögensberater der Partei, Horst Weyrauch, vom Vorwurf der Untreue frei. Die drei Angeklagten sollen 1983 fast 21 Millionen Mark ungeklärter Herkunft in der Schweiz angelegt und so dem Zugriff deutscher Finanzämter entzogen haben. Die Gewinne aus der Geldanlage sollen an linientreue Ortsverbände oder in die Wahlkämpfe der Partei geflossen sein. Zur Begründung des Urteils sagte das Gericht, dem hessischen Landesverband sei kein Geld unterschlagen worden, da dessen Vertreter vor dem Transfer keine Kenntnis von den Geldern gehabt hätten. Zudem sei der Fall ohnehin verjährt. Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein.

Dass auf die hessische CDU auch weiterhin Verlass ist, zeigte sich schon wenige Tage nach der Verkündung des Urteils. So berichtete der Spiegel von Hinweisen, dass die Landes-CDU in den siebziger und achtziger Jahren nicht vorschriftsmäßig versteuerte Spenden in Millionenhöhe erhalten habe. Wieder ans Tageslicht gelangte Akten der Staatsanwaltschaft Frankfurt belegten dies.



Schacht matt

Was lange währt, wird endlich Müll. Nach mehr als zwanzigjähriger Vorarbeit hat der niedersächsische Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD) am vergangenen Mittwoch grünes Licht für den Betrieb des Atommüllendlagers Schacht Konrad bei Salzgitter gegeben. Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zu den bisherigen Planungen ist die Halbierung der vorgesehenen Lagermenge auf 303 000 Kubikmeter, was den deutschen Lagerbedarf für schwach wärmeentwickelnden Atommüll bis zur Stillegung sämtlicher Atomkraftwerke deckt. So soll verhindert werden, dass Überkapazitäten für Atommüll aus anderen europäischen Ländern genutzt werden. Das Lager wird jedoch erst in Betrieb genommen, wenn die zu erwartenden Klagen bearbeitet sind. Bisher liegen 289 387 Einwände gegen die Lagerstätte vor.

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad spricht sich inzwischen dafür aus, die Abfälle rückholbar einzulagern. In Zukunft gebe es vielleicht technische Möglichkeiten, die von dem Müll ausgehenende Strahlung zu verringern. So etwa das von dem italienischen Nobelpreisträger Carlo Rubbia entwickelte Transmutationverfahren.



Engel der Vernichtung

Die Vorstellung, dass dem NS-Massenmörder Friedrich Engel wenigstens seine letzten Lebensjahre so richtig vermiest werden, ist wahrscheinlich zu optimistisch. Am vergangenen Donnerstag hat die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen SS-Offizier Anklage erhoben, aber bereits die Untersuchungshaft bleibt ihm erspart. Die Anklagebehörde wirft dem heute 93jährigen vor, 1944 in Italien die Erschießung von 59 Geiseln befohlen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft sah sich 1998 gezwungen, Ermittlungen gegen Engel aufzunehmen, da in italienischen Tageszeitungen vermehrt über ihn berichtet wurde. In Italien wurde der von den Alliierten gesuchte Kriegsverbrecher 1999 wegen 246fachen Mordes in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. In Hamburg konnte Engel seit Kriegsende unbehelligt leben. Ein 1969 gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde nach kurzer Zeit wieder eingestellt. Er war 1944 bis 1945 für drei Massaker an der Zivilbevölkerung in Genua verantwortlich. Die deutschen Behörden haben seine Auslieferung abgelehnt.



Brief aus dem Gefängnis

Werner Braeuner hat sich aus der Justizvollzugsanstalt in Verden zu Wort gemeldet. Dort sitzt der frühere Aktivist der Arbeitslosenbewegung, weil er im Februar vergangenen Jahres den Direktor des örtlichen Arbeitsamtes, Klaus Herzberg, vor dessen Wohnung erstochen hat (Jungle World, 32/01). Braeuner befürchtet, dass sein Fall erneut verhandelt werden könnte, um das Strafmaß heraufzusetzen. Im Sommer vergangenen Jahres wurde er wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Verden hat nun eine Revision beantragt.

Eine wichtige Frage in diesem Fall lautet, ob die Tat als politische oder als individuelle zu bewerten sei. Braeuner selbst macht in seinem Brief vor allem seine schwierige persönliche Lage in der Zeit der Tat geltend. Monate vor der Geburt seiner Tochter hatte ihn seine damalige Lebenspartnerin verlassen, sein Kind konnte er erst im Gefängnis sehen. Er wirft der Justiz vor, dass sie ihm ein politisches Tatmotiv unterstellen wolle, um ihn wegen Mordes verurteilen zu können.



Falsche Farbe

Weltoffen wie eh und je zeigte sich in der vorletzten Woche die Hauptstadt. Wie erst jetzt bekannt wurde, ist am 22. März ein Nigerianer bei einer Personenkontrolle durch die Polizei im Europacenter verletzt worden und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er und ein anderer dunkelhäutiger Mann wurden offenbar aufgrund ihrer Hautfarbe aufgefordert, ihre Ausweise zu zeigen. Der Kontrollierte hatte nur seinen Sozialversicherungsausweis bei sich, weshalb die Beamten Fotos von ihm anfertigen wollten. Das lehnte er ab, worauf er nach seiner Aussage von vier Beamten in einem Mannschaftswagen verprügelt wurde. Er trug Prellungen und Würgemale am Hals davon.

Der Vorgang wurde von mehreren Zeugen beobachtet, die spontan Partei für den Betroffenen ergriffen. Auch sie wurden von den Polizisten rüde angegangen und geschubst. Die Polizei kündigte an, Anzeige gegen den Nigerianer erstatten zu wollen. Vielleicht wegen falscher Hautfarbe?



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