Helmut Kohl, das Opfer
Die Geschichte steckt manchmal voller Ironie. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hatte im Dezember 2000 gegen ein Gesetz geklagt, dem er in seiner Amtszeit selbst zustimmte: das Stasiunterlagengesetz. Am vergangenen Freitag entschied nun das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz in der Sache »Kohl gegen die Bundesrepublik«. Das Ergebnis war absehbar. Die so genannte Gauck-Behörde, die die Stasi-Unterlagen verwaltet, darf die Akten Helmut Kohls nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Kohl sei gegen die Veröffentlichung seiner Stasi-Akten zu schützen, er sei »Opfer der Stasi-Tätigkeit«.
Nun wird man wohl niemals erfahren, von welchen Spendern das Opfer Kohl mehrere Millionen Mark in Empfang genommen hat, um sie in das Schwarzkontensystem der CDU einzuspeisen. Um die Namen der Spender zu erfahren, hatten verschiedene Journalisten um Einsicht in Kohls Akten gebeten.
Sechs gegen 20 000
Obwohl die Rasterfahndung inzwischen in mehreren Bundesländern gerichtlich für illegal erklärt wurde, fahnden Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) munter weiter. Bisher seien die Daten von 19 872 Menschen erfasst worden, antwortete am vergangenen Donnerstag die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der PDS. Sechs Beamte seien damit beschäftigt, die Daten auszuwerten. Inzwischen muss das BKA jedoch auf die Datensätze verzichten, die der Behörde aus Hessen und Berlin bereits übermittelt worden waren. Dort wurde die Rasterfahndung für unzulässig erklärt.
Noch ist der Fall aber nicht endgültig entschieden. Nicht nur, dass gegen die Urteile der Landgerichte Rechtsmittel eingelegt wurden. Weil der hessischen CDU/FDP-Regierung die Gerichtsurteile nicht passen, plant Ministerpräsident Roland Koch sogar Gesetzesänderungen, um sie zu umgehen.
Idealistische Plattform bei den Grünen
Sie geben nicht auf. Einige Vertreter des so genannten linken Flügels der Grünen haben Änderungen am Grundsatzprogramm der Partei verlangt, das auf der Bundesdelegiertenkonferenz vom 15. bis zum 17. März in Berlin verabschiedet werden soll. Eine Gruppe um Winfried Hermann, Hans-Christian Ströbele und Astrid Rothe fordert nichts Geringeres als die Auflösung der Nato. Das Bündnis solle durch defensive Sicherheitspakte ersetzt werden.
Außerdem könne Krieg nicht, wie in dem Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm vorgesehen, als »ultima ratio« akzeptiert werden. Kriegseinsätze der Bundeswehr sollten u.a. von einem Uno-Mandat, einer Zustimmung des Bundestages und der vorherigen Ausschöpfung aller nichtmilitärischen Mittel abhängig gemacht werden. Solche Forderungen auf einer Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen des Jahres 2002 zu stellen, dürfte allerdings der ultima irratio nahe kommen.
Wer sich einlässt, kommt raus
Nach über zwei Jahren in Untersuchungshaft befinden sich vier der fünf in Berlin wegen angeblicher Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) Angeklagten wieder auf freiem Fuß. Nur bei Harald Glöde, der weiterhin jede Aussage verweigert, bleibt das Berliner Kammergericht hart und lehnt seine Freilassung ab. Eine gesetzwidrige »Aussageerpressung« sehen seine Anwältinnen in dieser Maßnahme.
Ende Februar hatte nach Rudolf Schindler (59) und Sabine Eckle (55) auch Axel Haug (51) eine Erklärung zu den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen abgegeben. Einerseits räumte der Hausmeister des Berliner Mehringhofs eine zeitweise Mitgliedschaft in den RZ in den achtziger Jahren und die Unterbringung von »illegalen« Mitgliedern ein. Juristisch sind diese Taten verjährt. Andererseits widerlegte Haug die Behauptung des Kronzeugen Tarek Mousli, im Mehringhof sei Sprengstoff gelagert worden. Schon in der Mittagspause konnte Haug in der Gerichtskantine seine Freunde begrüßen.
Kinder, Kinder
Nach jahrelangem Streit um die gesetzliche Schwangerenberatung hat Papst Johannes Paul II. ausgerechnet am Weltfrauentag dem Limburger Bischof Franz Kamphaus untersagt, in seinem Bistum weiterhin die für eine straffreie Abtreibung nötigen Beratungsscheine ausstellen zu lassen. Kamphaus, der als liberalster katholischer Bischof in Deutschland gilt, sagte, dass er mit dem Papst grundsätzlich einer Meinung sei. »Wie er verurteile ich die Abtreibung«, die Frage sei nur, »welchen Weg man geht, um möglichst vielen Kindern das Leben zu schenken.«
Die Weisung des Papstes kritisierten u.a. die Bundesregierung, katholische Laienorganisationen und die evangelische Kirche. Der Laienverein Donum Vitae will die Beratungsstellen im Bistum Limburg jedoch weiterführen. Immerhin stellt der Verein auch Beratungsscheine für Frauen aus, die abtreiben wollen. Oberstes Ziel bleibe es aber nach wie vor, Frauen davon zu überzeugen, dass es richtig sei, Kinder zu gebären.
Beamtenjugend im Widerstand
Solidarität ist aktuell. Deshalb dokumentieren wir eine Meldung, die uns ans Herz gewachsen ist. Sie erschien in der Februar-Nummer von soli-aktuell, dem Newsletter der DGB-Jugend. »'Perspektive statt Demotivation, kontra Rechtsextremismus', lautet das Motto einer Aktion der Deutschen Beamtenbund-Jugend. Neben der Motivation setzen die Beamtenjugendlichen in der antirassistischen Arbeit vor allem auf Verfassungsschutz, Polizei und Justiz. Wer andere Vorschläge gegen Extremismus und Gewalt unterbreiten kann, möge diese bitte den Beamtenjugendlichen zusenden. Deutsche Beamtenbund-Jugend, Uhlandstr. 137, 10717 Berlin.«