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Nr. 11/2002 - 06. März 2002
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Am 28. Februar wurde ein 19jähriger vom Berliner Amtsgericht Tiergarten zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im August des Jahres 2000 in Berlin-Marzahn zusammen mit vier weiteren Personen eine 22jährige Afrodeutsche und ihre Mutter angegriffen. Er schleuderte der jungen Frau eine Flasche an den Kopf und beleidigte sie mit den Worten: »Du Scheißausländer hast hier nichts verloren!« Zudem bezeichnete er sie als »Niggerschlampe«. Ihre gehbehinderte Mutter wurde zu Boden gestoßen. Weder Passanten noch das Personal einer nahe gelegenen Verkaufsstelle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) halfen den beiden Frauen. Die Angreifer wurden noch am selben Tag festgenommen, der Prozess gegen sie wurde jedoch verschleppt, da die betreffende Akte mehrere Monate verschwunden war. Die junge Frau war bereits 1997 von 15 Skinheads in einem S-Bahn-Waggon vor den Augen mehrerer Passanten zusammengeschlagen worden. In Stadtallendorf (Hessen) hat am 26. Februar ein von der Abschiebung bedrohter Kurde Selbstmord begangen. Er warf sich vor einen Zug. Der Mann war Mitte der neunziger Jahre nach Deutschland gekommen, nachdem er zuvor in der Türkei gefoltert worden war. Die deutschen Behörden aber lehnten sein Asylbegehren ab. Er erhielt lediglich eine Duldung, da er in psychiatrischer Behandlung und wegen seiner Krankheit nicht reisefähig war. Bereits im Januar versuchte er, sich das Leben zu nehmen. Seine an Diabetes leidende Frau erlitt nach seinem Selbstmord einen Zuckerschock. Sie ist nun allein mit sechs Kindern. Ihre beiden volljährigen Söhne sind aus Angst vor der Abschiebung untergetaucht. Der Tod des Vaters ändere nichts an der Ausreisepflicht der Familie, stellte Landrat Robert Fischbach fest. Ebenfalls am 26. Februar verurteilte das Amtsgericht in Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) einen Armenier zu acht Monaten Gefängnis und seine Frau zu vier Monaten auf Bewährung. Die vorbestraften Asylbewerber hatten sich unerlaubt aus dem Landkreis entfernt. Die Frau wies in der Verhandlung darauf hin, dass ihr Mann medizinische Hilfe brauche. »Ich habe diese Ausreden schon oft gehört«, sagte darauf der vorsitzende Richter. Am 23. und 24. Februar wurden mehrere Gedenkstätten in Mecklenburg-Vorpommern geschändet. In Wöbbelin zerstörten Unbekannte in der dortigen KZ-Gedenkstätte die Figuren auf einer Gedenktafel und sprühten ein Hakenkreuz. Auf eine Stele schmierten sie die Worte »Jud«, »Lüge« und ein Hakenkreuz, wie das Neue Deutschland berichtete. Zudem hinterließen die Täter am Tatort einen Schweinekopf. Am selben Wochenende wurde der jüdische Friedhof in Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) geschändet. Auch hier sprühten Unbekannte ein Hakenkreuz und hinterließen einen Schweinekopf. Ein Schweinekopf wurde auch nahe einem Mahnmal in Raben Steinfeld (Mecklenburg-Vorpommern) gefunden. Am 22. Februar attackierten mehrere Jugendliche in Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen) eine junge Türkin in einem Imbiss. Sie wurde durch Schläge mit einem Schlagstock verletzt.

sw



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