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Nr. 08/2002 - 13. Februar 2002
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Konkrete Verschwörung

Manchmal fügen sich die Dinge so ineinander, dass man meinen könnte, ein großer Weltenlenker führe Regie. Haben wir uns kürzlich noch darüber gewundert, dass Andreas von Bülow, der ehemalige SPD-Bundesminister und »Geheimdienstexperte« »bei konkret ein Refugium« gefunden hat, wie in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift froh verkündet wurde, kamen wir nun aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Denn Bülow flieht nicht nur in die schützenden Arme von konkret, bisweilen kommt er auch bei der Jungen Freiheit unter.

Wie die rechte Wochenzeitung am 30. Januar mitteilte, sagte Bülow im Interview, der amerikanische Geheimdienst CIA habe seit den fünfziger Jahren »in der rechtsradikalen Szene der Bundesrepublik mitgemischt« und diese sogar mitaufgebaut. Der Gewährsmann von konkret in Sachen 11. September behauptet, auch heute noch werde »die deutsche Skinhead-Szene von den USA aus massiv beeinflusst«, wobei das FBI »'dick' mit drin sitzt«.

Und was folgern wir daraus? Dass Verschwörungstheorien manchmal sehr konkret sind und dass die Parole der nächsten Demo gegen Nazis nur lauten kann: »Amis raus!«



Ausschlafen in Hessen

Suchen, identifizieren, schnappen. Für die bundesdeutschen Landeskriminalämter (LKA) ist die Rasterfahndung das bevorzugte Instrument, um potenzielle islamistische Terroristen dingfest zu machen. In Hessen hat es sich nun ausgerastert. Am Donnerstag vergangener Woche hat das Wiesbadener Landgericht die Rasterfahndung unter ausländischen Studenten hessischer Universitäten für rechtswidrig erklärt. Zugleich hoben die Richter einen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 24. September des vergangenen Jahres auf, in dem auf Antrag des hessischen LKA die Rasterfahndung genehmigt worden war. »Die Gefahrenprognose des Antragstellers hat sich nicht bestätigt«, schrieb das Gericht. Hessens Innenminister Volker Bouffier hält hingegen das Urteil für »völlig lebensfremd« und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Weitere Beschwerden gegen die Rasterfahndung sind in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz anhängig. Bereits im Januar hatte das Landgericht Berlin einen Beschluss zur Rasterfahndung aufgehoben. Genützt hat dies wenig. Die Berliner Senatsverwaltung rastert munter weiter.



Schnupfen in Hamburg

Kokain kann man nicht nur schnupfen. Man kann auch das Zahnfleisch damit einreiben. Ob es sich bei jenem »weißen Pulver«, das sich Hamburgs Innensenator Ronald Schill während einer Wahlparty mit einem Finger aufs Zahnfleisch gerieben haben soll, wie ein anonymes Mitglied der Schill-Partei in der vergangenen Woche dem ARD-Magazin »Panorama« sagte, um Kokain handelte, darüber kann wohl nur der Beschuldigte Auskunft geben. Er nehme keine Drogen, beteuerte Schill und kündigte an, einen Haartest machen zu lassen, um die Vorwürfe endgültig auszuräumen.

Dass es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des anonymen Beobachters gebe, berichtet das Hamburger Abendblatt. Schließlich habe Schill ständig Personenschützer um sich gehabt und sei nur auf dem Gang zur Toilette unbeobachtet gewesen. Andererseits kursieren Gerüchte, dass Schill seine Bodyguards aus dem »kriminellen Milieu« rekrutiere und dass es KokskonsumentInnen geben soll, die das Pulver ausgerechnet auf Toiletten zu sich nehmen! Keine Entlastung also für »Richter Gnadenlos«. Und wer weiß, was er noch so alles schluckt. Deshalb kann die Forderung nur lauten: Brechmittel für Schill, und zwar nicht zu knapp.



Deutschland verurteilt

Ein französisches Arbeitsgericht hat die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, einen ehemaligen NS-Zwangsarbeiter, der nicht mit einer Zahlung aus dem Fonds der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft rechnen kann, zu entschädigen. Der heute 78 Jahre alte Roland Bucheron musste ein knappes Jahr in Hannover für die NS-Kriegsindustrie arbeiten, war aber nicht Insasse eines Konzentrationslagers oder einer vergleichbaren Haftstätte. Da er die Entschädigungskriterien nicht erfüllt, blieb dem Mann keine andere Möglichkeit, als vor Gericht zu gehen.

Die Bundesrepublik wehrt sich erwartungsgemäß gegen das Urteil aus Fontainebleau. Dem Neuen Deutschland erklärten Sprecher des Finanzministeriums und des Auswärtigen Amtes, dass das Urteil dem Prinzip der Staatsimmunität widerspreche. Aber man werde es prüfen. Da darf man gespannt sein. Denn der Fall Bucheron könnte zum Präzedenzfall werden. Schließlich gab es über 600 000 französische ZwangsarbeiterInnen und Bucheron soll über 90 000 Euro erhalten.



Städtische Säuberungen

Damit Deutschlands Straßen sauberer werden, will der Deutsche Städtetag Strafen über VerschmutzerInnen verhängen. Als Vorbild dient die nordrhein-westfälische Stadt Viersen, die einen Bußgeldkatalog für Mülldelikte erlassen hat. »Wenn Appelle nichts fruchten, müssen die Städte notfalls repressive Maßnahmen gegen Uneinsichtige durchsetzen können«, äußerte sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus.

So könnte die Zukunft aussehen: Kirschkern ausspucken - fünf Euro Strafe, Kaugummi - zehn Euro, Kippe auf Asphalt - 15 Euro, Fastfood-Verpackung hinter sich schmeißen - 20 Euro und einen Strafpunkt in Viersen. Ein Strafpunkt kann durch eine Woche Kehrdienst abgebüßt werden oder durch die Denunziation von zehn StadtumweltsünderInnen. Diskussionen wird es sicher darüber geben, was mit TäterInnen passieren soll, die ihren Müll in Gullys versenken. Und ob Hunde und Männer weiterhin straffrei auf städtischen Rasen urinieren dürfen.



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