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Nr. 02/2002 - 02. Januar 2002
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Kein Weihnachtsspaziergang

Ein französisches Gericht verurteilte am vergangenen Donnerstag drei Iraker und einen Afghanen zu vier Monaten Haft, weil sie zwei Tage zuvor versucht hatten, den Eurotunnel zwischen Frankreich und England zu Fuß zu durchqueren. Außerdem sollen sie 300 000 Euro Entschädigung an die Betreiber des Tunnels zahlen. Da sie das Geld nicht haben, werden sie wohl noch länger im Gefängnis bleiben müssen.

Aber vielleicht ist ihnen das sogar lieber, als in Zelten oder Containern zu sitzen, wie in dem Flüchtlingslager Sangatte nahe Calais. In dem Lager, das 1999 für 650 Menschen als vorübergehende Unterkunft eingerichtet wurde, leben zur Zeit über 1 500 Flüchtlinge. Am Dienstag vergangener Woche versuchten erneut mehrere Hundert Flüchtlinge, in den Eurotunnel zu gelangen. Sie rissen den elektrischen Zaun, der das Frachtgelände umgibt, nieder und überrannten die Sicherheitsbeamten. Dann versperrten ihnen Metallgitter den weiteren Weg. Die Betreiber des Eurotunnels hatten in den vergangenen Monaten einige Millionen Francs investiert, um die Zugänge zum Tunnel abzuriegeln.



Beflaggte Nummernschilder

Es ist doch schön, dass man Nationalisten auch mit Kleinigkeiten glücklich machen kann. Einen wahren Freudentaumel löste unter schottischen und walisischen Heimatfreunden am vergangenen Freitag die Nachricht aus, dass auf die britischen Nummernschilder wieder kleine englische, schottische oder walisische Flaggen gestanzt werden dürfen, je nachdem, wo das Auto angemeldet wurde. Dabei hatte sich die britische Regierung erst im September dazu durchringen können, diese regionale Kennzeichnung abzuschaffen. Auf den Nummernschildern sollte nur noch das EU-Symbol mit den Buchstaben GB erlaubt sein. Doch das wollten die Nationalisten aller Regionen nicht hinnehmen.



Haussegen gerettet

In der katholischen Kirche werden ganze Arbeitsbereiche ausgelagert. Seit der vergangenen Woche holen sich die Gläubigen der italienischen Gemeinde Sesto San Giovanni ihr Weihwasser in der Kirche ab, um sich den traditionellen Haussegen selbst zu erteilen. Das heilige Nass ist in handliche Ampullen verpackt, und damit nichts schief geht, verschickte die Pfarrei bereits Anfang November Gebrauchsanweisungen per Post. Der Grund für die ungewöhnliche Maßnahme ist der akute Arbeitskräftemangel der katholischen Kirche, weshalb der traditionelle Haussegen in dieser Gemeinde nur noch alle zwei Jahre erteilt werden kann. Wenn eine Familie einen höheren Bedarf an Segen hat, kann nun das Familienoberhaupt anstelle eines Priesters das Weihwasser verspritzen.



Geliebte Gäste

Seit dem ersten Januar ist es ein besonderes Privileg, sich als Ausländer ungarischer Herkunft in Ungarn aufzuhalten. Denn mit dem neuen Statusgesetz, das nun in Kraft getreten ist, kann man unter anderem ein kostenloses Studium, billige Fahrausweise und Arbeitsvisa in Anspruch nehmen. Wer diese Privilegien nutzen will, muss allerdings zuvor in seinem Heimatland einen Ausweis beantragen, der die ungarische Herkunft bestätigt. Allein in Rumänien leben etwa 2,2 Millionen Staatsbürger ungarischer Herkunft. Auch in Slowenien, Kroatien, Jugoslawien und in der Ukraine sind zahlreiche Personen davon betroffen. Im vergangenen Jahr hatten vor allem die rumänische und die slowenische Regierung das Gesetz heftig kritisiert. Es betreffe schließlich Bürger anderer Staaten und diese seien nicht konsultiert worden.



Gerechtigkeit nach Göteborg

Der »Aufruf für Gerechtigkeit nach Göteborg« kursiert in verschiedenen Sprachen im Internet. Die schwedischen Bürgerrechtler, die den Appell verfasst haben, äußern sich besorgt über Vorgänge in Göteborg seit dem EU-Gipfeltreffen im Juni vergangenen Jahres. Sie fordern Berufungsverhandlungen vor dem schwedischen Obersten Gerichtshof, bei denen die Manipulationen von Beweismitteln und die unverhältnismäßig harten Urteile überprüft werden sollen. Außerdem verlangen sie, dass alle gegen die Polizei vorgebrachten Beschwerden und Beschuldigungen von einer unabhängigen Kommission untersucht werden. Bisher führte keine der über 100 Anzeigen wegen Polizeibrutalität zu einer Verurteilung.

Zudem fordern die Aufrufer neue Prozesse in den Fällen, in denen angeklagte Demonstranten kollektiv verurteilt wurden, ohne dass ihnen individuelle Verfehlungen nachgewiesen werden konnten. Zum Schluss regen sie an, die Verfahren vor unabhängigen Gerichten durchzuführen, »was bedeutet, vor Gerichten, die weit von Göteborg entfernt liegen«. Wer ebenfalls Zweifel an den Vorgängen in Göteborg hat, kann den Aufruf unterstützen. Der Text steht unter anderem auf den Seiten von de.indymedia.org.



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