Zwickels Zwickmühle
In den eigenen Reihen ist er mit seinem Vorstoß schon gescheitert, die Mehrheit der IG Metall-Bezirke lehnt zeitlich gestaffelte Tarifverträge ab, wie sie ihr Bundesvorsitzender Klaus Zwickel für die Lohn- und Gehaltsverhandlungen 2002 vorgeschlagen hat. Endgültig vom Tisch dürfte die auch von den Unternehmern unterstützte Forderung sein, nachdem Dieter Schulte am Wochenende für eine zwölf- bis 15monatige Geltung der Tarifverträge plädierte. Damit stellte sich der DGB-Vorsitzende auch gegen den Vorsitzenden der Chemiegewerkschaft BCE, Hubertus Schmoldt.
Einigkeit mit Zwickel gibt es aber in einem andere Punkt. Um »künftig mehr Differenzierung bei den Löhnen zu vereinbaren«, will Schulte ebenso wie der IG Metall-Vorsitzende Verträge zulassen, die sich nach der Ertragskraft einzelner Betriebe richten. Auf diese Weise wollen die Gewerkschaftsführer ihrer Verpflichtung gegenüber Bundeskanzler Gerhard Schröder gerecht werden, mit moderaten Tarifabschlüssen die Konjunkturkrise zu beheben. Ob die Basis mit dem regierungsfreundlichen Kurs einverstanden ist, wird sich nach dem 10. Dezember erweisen. Dann will der IG Metall-Vorstand den Tarifbezirken seine Empfehlung für die Tarifrunde 2002 mitteilen. In die letzte Runde war die Gewerkschaft mit einer Forderung von 5,5 Prozent gegangen, heraus kamen nicht mehr als drei Prozent.
Prügler raus
Falls Ihnen wieder jemand erzählen will, alles werde schlechter, antworten Sie laut und deutlich: Das stimmt nicht! Gewaltschutzgesetz heißt die neueste erstaunliche Veränderung in der bundesdeutschen Gesetzeslandschaft. Danach können in Zukunft Männer, die ihre (Ehe-)Frauen verprügeln, im Schnellverfahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden. Bislang blieb den Frauen meist keine andere Möglichkeit, als anderswo Schutz zu suchen, zum Beispiel in einem Frauenhaus. 50 000 Frauen suchten jährlich solche Einrichtungen auf.
Das neue Gesetz, das am vergangenen Freitag die Zustimmung des Bundesrats erhielt, soll zwar alle Opfer häuslicher Gewalt schützen. Aber erfahrungsgemäß handelt es sich dabei fast ausschließlich um Frauen.
Schnüffler rein
Aufgepasst, wenn es in diesem Augenblick an ihrer Tür klingelt. Es könnte ein Schnüffler sein. Denn seit dieser Woche können rund 450 000 Bürger Besuch von Mitarbeitern der Statistischen Landesämter bekommen. Die Bundesregierung will ein neues, so genanntes registergestütztes Verfahren der Volkszählung testen, das sich deutlich von bisherigen Befragungen unterscheidet, da überwiegend Daten aus Verwaltungsregistern benutzt werden sollen. Mit dem Probelauf wolle man überprüfen, inwieweit die Melderegister die Wirklichkeit widerspiegeln, erläuterte der Leiter des statistischen Landesamtes Hamburg, Wolfgang Bick.
Eine konventionelle Volkszählung wie sie etwa 1987 in den alten Bundesländern durchgeführt wurde, soll es nach der Vorstellung der Bundesregierung nicht mehr geben. Als Grund dafür werden die hohen Kosten angeführt, die sich nach Schätzungen auf 200 Milliarden Mark belaufen würden. Auch will man Proteste gegen die Datensammelwut wie in den achtziger Jahren verhindern.
Strategie der Mäßigung
Die Republikaner sind nicht verfassungsfeindlich und irgendwie auch gemäßigt. Das behauptet zumindest das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, mit dem in der vergangenen Woche ein Stabsfeldwebel und ein Hauptmann vom Vorwurf eines Dienstvergehens wegen ihrer Mitgliedschaft der rechtsextremen Partei freigesprochen wurden. Der Wehrdienstsenat des Gerichts in München kam zu dem Schluss, dass es zwar Verdachts- und Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Republikaner gebe, die Partei in Gänze aber nicht verfassungsfeindlich sei. Begründet wird dies mit dem »gemäßigten Kurs« des Parteivorsitzenden Rolf Schlierer, der schon seit Jahren versucht, den Republikanern ein honoriges Image zu verpassen.
Dem Gericht scheint wohl entgangen zu sein, dass Antisemitismus und Rassismus, Nationalismus und Revisionismus zum Repertoire der Republikaner gehören, und dass sich die Partei lediglich rhetorisch gemäßigter gibt als andere rechtsextreme Parteien. Doch eine Strategie wollten die Richter hinter Schlierers Kurs nicht erkennen. Die Reps sehen sich in dem Urteil indes bestätigt und haben bereits angekündigt, gegen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wegen ihrer Erwähnung im Bundesverfassungsschutzbericht zu klagen.
Arschlöcher und Wichser
Gerhard Schröder hat wahrlich kein Glück mit seinen Untergebenen. Wie der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat der Bundeskanzler zwei Wochen nach dem Rücktritt seines Beraters Michael Steiner wegen der »Arschloch-Affäre« erneut Ärger mit einem hochrangigen Beamten des Kanzleramtes. Der oberste Personenschützer Schröders, ein Kriminaldirektor des BKA, soll demnach bereits am 1. September einen Bundesgrenzschützer, der vor dem Kanzleramt Wache schob, als »Wichser« beschimpft und kurz darauf mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Grenzschützer hatte sich zuvor geweigert, den BKA-Beamten ins Kanzleramt zu lassen, da sich dieser nicht ausgewiesen habe. Inzwischen ist der Kriminaldirektor nach Angaben des BKA strafversetzt worden. Das Ereignis wird übrigens auch juristische Folgen haben. Da der BKA-Mann ein Schlichtungsangebot abgelehnt hat, wurde inzwischen ein Anwalt eingeschaltet. Was ist bloß beim Kanzler los?
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