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Nr. 44/2001 - 24. Oktober 2001
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Die Kriminalpolizei rät I

Nicht schütteln!

Jeder kann Opfer einer »Brief- oder Paketbombe« werden, da sowohl im allgemeinkriminellen als auch im terroristischen Bereich diese Sprengvorrichtungen immer wieder dazu benutzt werden, Personen gezielt anzugreifen.

Die nachfolgenden Punkte sollen als Hilfestellung für das Erkennen von »Brief- und Paketbomben« dienen, sie dürfen jedoch nicht als abschließende Aufzählung verstanden werden.

- Wahrscheinlichkeit, als Opfer in Frage zu kommen (z.B. vorausgegangene Drohung, politische Tätigkeit, ausländische Staatsangehörigkeit usw.)

- Post aus dem Ausland, Luftpost oder Auslieferung durch private Paketzustelldienste oder erkennbar nicht durch die Post zugestellt (ohne Briefmarken, kein Poststempel usw.) (...)

- Handgeschriebene oder schlecht leserliche Adressen

- Adresse steht nicht am üblichen Platz (...)

- Auffallende Rechtschreibfehler

- Postsendung ist über das notwendige Maß frankiert

- Ölige Flecken oder Verfärbungen, herausragende Drähte oder Metallfolie

- Ungewöhnlich hohes Gewicht der Postsendung in Bezug auf ihr Format

- Fester Umschlag oder ungewöhnlich stabile Verpackung

- Unebener Umschlag bzw. fühlbare Gegenstände im Innern des Umschlags

- Übertriebene Versiegelung der Postsendung / Sicherung mit Klebeband und Schnur

Verhaltensmaßnahmen: Geht der Empfänger einer Postsendung davon aus, dass es sich um eine »Brief- oder Paketbombe« handeln könnte, so hat er folgendes zwingend zu beachten:

Gegenstand nicht mehr berühren, bewegen, schütteln, biegen oder brechen. Keine Bänder oder Schnüre zerschneiden. Keine Öffnungsversuche unternehmen. Nicht in ein Behältnis ablegen. Alle Personen zum Verlassen des Gefahrensbereiches (z.B. Büro, Wohnung, Gebäude) auffordern. Gefahrenbereich weiträumig absperren und gegen jegliches Betreten sichern. Zuständige Polizeidienststelle über bisherige Feststellungen umfassend informieren.

bundeskriminalamt wiesbaden



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