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Nr. 39/2001 - 19. September 2001
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Gnadenlose Richter

Am Mittwoch vergangener Woche verurteilte ein schwedisches Berufungsgericht einen 20jährigen aus Deutschland, der Mitte Juni während der Proteste gegen den EU-Gipfel in Göteborg von einem Polizisten angeschossen worden war, zu 20 Monaten Haft wegen Landfriedensbruchs. Außerdem verhängten die Richter ein verlängertes Einreiseverbot von zehn statt bisher fünf Jahren. Die Strafe wurde erhöht, nachdem der Staatsanwalt neue Videobeweise vorgelegt hatte. In erster Instanz war der 20jährige zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Im Laufe des Prozesses hatte er zugegeben, »vereinzelt Steine geworfen« zu haben. Das Urteil bestätigt die Befürchtung der Solidaritätsgruppen, dass die Demonstranten in der zweiten Instanz mit höheren Strafen rechnen müssen. Ebenfalls am letzten Mittwoch fanden in Göteborg die Revisionsprozesse gegen einen Mitarbeiter der Jungle World und einen Engländer statt. Die Urteile werden an diesem Mittwoch verkündet.



Reich und stabil

In Norwegen regiert seit fast 80 Jahren die sozialdemokratische Partei. Und obwohl sie bei den Parlamentswahlen am vorletzten Wochenende 10,6 Prozentpunkte verlor und nur auf 24,4 Prozent der Stimmen kam, schließt Ministerpräsident Jens Stoltenberg seinen Rücktritt bisher aus. Möglich ist das, weil in Norwegen die amtierende Regierung so lange im Amt bleiben kann, bis sie durch ein Misstrauensvotum gestürzt wird. Eine neue Mehrheit ist indessen noch nicht in Sicht. Denn die Linkssozialisten, die die Sozialdemokraten unterstützen, konnten ihren Anteil auf 12,4 Prozent der Stimmen verdoppeln. Ausschlaggebend für den deutlichen Verlust der Sozialdemokraten war der wachsende Unmut der Bevölkerung über die hohen Steuern und die Erosion des norwegischen Wohlfahrtsstaates. Obwohl Norwegen als zweitgrößter Ölexporteur der Welt ein reiches Land ist, werden die Überschüsse aus dem Ölgeschäft nicht zum Ausbau des Sozial-und Bildungssystems verwendet, sondern fließen in den staatlichen Petroleumfonds für ausländische Investitionen.



Pfändung fraglich

Über diese Entscheidung wird sich die deutsche Bundesregierung gefreut haben. Das Oberverwaltungsgericht in Athen stellte am letzten Freitag fest, dass Zwangsvollstreckungen gegen das Eigentum anderer Staaten nur mit der Zustimmung des griechischen Justizministers erfolgen können. Eigentlich sollte in dieser Woche mit der Versteigerung des Goethe-Instituts in Athen begonnen werden, da die deutsche Regierung sich nach wie vor weigert, die Opfer des SS-Massakers in Distomo von 1944 zu entschädigen. Das Institut erhielt bereits einen Pfändungsvermerk ins Grundbuch. Nun hofft die Bundesregierung darauf, dass der griechische Justizminister Michalis Stathopoulos den Zwangsvollstreckungsbeschluss nicht unterschreiben wird. Für die Überlebenden des Massakers, die vor dem griechischen Bundesgerichtshof (Areopag) eine Entschädigung von der deutschen Regierung erfolgreich eingeklagt haben, steht fest, dass sie den juristischen Streit auch dann nicht beenden werden, wenn Stathopoulos die Versteigerung ablehnt. Am Mittwoch muss das Oberste Sondergericht in Athen allerdings erst einmal klären, ob griechische Gerichte für Entschädigungsfragen zuständig sind oder ob diese eine Verhandlungssache zwischen Staaten darstellen. Außer dem Goethe-Institut in Athen sind das Institut in Saloniki, die deutschen Schulen in Athen und Saloniki und das Deutsche Archäologische Institut in Athen zur Versteigerung vorgesehen (Jungle World, 37/38).



Fasten und Sprengen

Das Todesfasten 250 türkischer Häftlinge und ihrer Angehörigen gegen die Einführung der Gefängnisse vom Typ F forderte am Wochenende sein 34. Opfer. Doch Innenminister Rustu Kazim Yucelen bleibt hart. 16 Gefängniswärter, die die Befürchtungen der Häftlinge teilen, dass durch die mit dem neuen Gefängnistyp verbundene Unterbringung in Einzelzellen die Polizeiwillkür gegen die Gefangenen zunehmen wird, wurden Anfang September wegen »Unterstützung einer terroristischen Organisation« zu je drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Im Dezember des vergangenen Jahres starben 31 Menschen, als die türkischen Behörden 2 000 Gefangene gewaltsam in die neuen Anstalten verlegten. 1 300 von ihnen sind Mitglieder der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front (DHKP/C), die am Montag vergangener Woche das zweite Selbstmordattentat auf eine Polizeistation in diesem Jahr verübte. In der Nähe der deutschen Botschaft jagte der ehemalige Häftling Ugur Bulbul sich selbst in die Luft und tötete dabei einen Polizisten und eine Passantin. Rund 20 Menschen wurden verletzt.



Viva Tito!

In diesem Schuljahr gibt es in Serbien neue Schulbücher. Slobodan Milosevic wird darin mit keinem Wort erwähnt. Das berichtete die britische Zeitung Independent in der vergangenen Woche nicht ohne einen hämischen Unterton. Nicht einmal in der Beschreibung der historischen Ereignisse rund um den September 2000 falle sein Name. Das sei früher anders gewesen, schreibt die Zeitung weiter: »Während seiner Präsidentschaft waren die Schulbücher voll mit nationalistischer Propaganda. Serbien wurde als eine friedliebende Nation beschrieben, die ohne Grund zum Opfer einer Weltverschwörung wurde.« Doch davon ist jetzt keine Rede mehr. Der einzige jugoslawische Staatsmann, an den sich die Schüler noch erinnern dürfen, ist Josip Broz Tito.



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