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Nr. 38/2001 - 12. September 2001
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Zweifelhafte Unabhängigkeit

Deutlicher kann man es kaum sagen. »Mazedonische Sicherheitskräfte werden der einzige Garant für Frieden sein«, erklärte der mazedonische Präsident Boris Trajkovski am vergangenen Samstag anlässlich des zehnten Jahrestages der Unabhängigkeit seines Landes. Die Nato werde nach der Entwaffnung der UCK nicht mehr gebraucht, fuhr er fort, er lehne eine längerfristige Anwesenheit ihrer Truppen ab. Am Donnerstag hatte das mazedonische Parlament der unter anderem von der EU geforderten Verfassungsreform zugestimmt, die der albanischsprachigen Bevölkerung des Landes mehr Rechte garantieren soll.

Doch die Union möchte die abgeernteten Felder offenbar längerfristig sichern. Bei einem informellen EU-Außenministertreffen im belgischen Genval am vergangenen Wochenende zeichnete sich schnell ab, dass man ungeachtet der Aussagen Trajkovskis auch nach der Ende September ablaufenden Nato-Mission Essential Harvest militärisch im Land präsent bleiben will. Besonders deutlich drückte sich Bundesaußenminister Joseph Fischer aus. Um die Rückkehr der Flüchtlinge und der mazedonischen Sicherheitskräfte in die von der UCK kontrollierten Gebiete zu ermöglichen sowie die vermehrt zu entsendenden internationalen zivilen Beobachter zu schützen, sei ein längerfristiges Engagement von Nato-Truppen im Land erforderlich. Auch seine französischen und spanischen Kollegen, Hubert Vedrine und Josep Pique, sowie die österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner machten sich für eine so genannte Schutztruppe der Nato stark.

Nato-Generalsekretär George Robertson hingegen hatte bereits am Freitag erklärt, er sehe keine Notwendigkeit, den Einsatz zu verlängern. Doch die Union scheint nun ihre militärische Eigenständigkeit unter Beweis stellen zu wollen. Der EU-Sonderbeauftragte François Léotard hatte bereits Mitte vergangener Woche eine EU-Truppe von 1 500 Soldaten vorgeschlagen, und Javier Solana, der außenpolitische Koordinator der Union, versicherte in Genval, die EU werde sich in Mazedonien »in allen Feldern engagieren«.



Unfrei im Haus der Freiheiten

Was in Deutschland etwas umständlich die »freiheitlich demokratische Grundordnung« genannt wird, hat in Italien einen geschmeidigeren Namen: »arco constituzionale«, Verfassungsbogen. Wer beschuldigt wird, sich außerhalb dieses Bogens gestellt zu haben, wird bestraft. Wem bewiesen werden kann, dass er zu diesem Zweck eine kriminelle Vereinigung gegründet hat oder einer solchen angehört, dem wird eine Strafe von acht bis fünfzehn Jahren Gefängnis angedroht. Der so genannte Black Block, der für die gewalttätigen Ausschreitungen beim G 8-Gipfel in Genua verantwortlich gemacht wird, ist nach staatsanwaltschaftlicher Auffassung eine solche Vereinigung.

Die Indizien, die das Andauern der Untersuchungshaft von Globalisierungskritikern begründen, sind indes dürftig. So wurden in der vergangenen Woche zehn Inhaftierte aus Deutschland überraschend freigelassen. Es verbleiben - mehr als sechs Wochen nach dem Gipfel - noch vier Männer aus Deutschland, einer aus Italien und zwei aus der Tschechischen Republik in Haft, ein junger Mann aus Schwelm steht unter Hausarrest. Drei der Inhaftierten wird zudem vorgeworfen, an der Plünderung und Verwüstung einer Bankfiliale beteiligt gewesen zu sein. Ein Gefangener drohte mit einem Hungerstreik.

Das Europäische Parlament konnte sich in der vergangenen Woche indes weder auf eine gemeinsame Erklärung noch auf die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses einigen. Erst müssten die Ergebnisse des italienischen Parlamentsausschusses abgewartet werden, hieß es aus Brüssel. Das wird vermutlich noch dauern. Die Abgeordneten der rechten Regierungskoalition unter Silvio Berlusconi boykottierten die selbst beantragte Anhörung von Vittorio Agnoletto und Luca Casarini, den Sprechern des Genoa Social Forums sowie der tute bianche.



Abschiebung nach Nirgendwo

Carol Romanov ist staatenlos. Kein Staat betrachtet ihn als seinen Bürger. Auch Rumänien nicht. Seit Anfang August befindet er sich im Transitbereich des Bukarester Flughafens und weigert sich, rumänischen Boden zu betreten. Romanov wurde nach 13 Jahren aus Deutschland ausgewiesen.

Anfang der neunziger Jahre gab es für Rumänen die Möglichkeit, ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben. Das tat Carol Romanov und beantragte 1992 in Deutschland Asyl. Sein Antrag wurde abgelehnt, sein Aufenthalt jedoch geduldet. Wie er sollen nun alle der rund 750 in Deutschland lebenden Staatenlosen abgeschoben werden. Das deutsche Innenministerium machte für die Aufhebung der Visumspflicht für Rumänen die Aufnahme der »ehemaligen rumänischen Staatsbürger« zur Bedingung. Es gibt jedoch für Deutschland keine rechtliche Grundlage, diese Menschen auszuweisen. Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit kann nach dem Völkerrecht nur auf freiwilliger Basis geschehen. Carol Romanov lehnt die rumänische Staatsbürgerschaft ab. Die weiteren in Deutschland lebenden Staatenlosen müssen in nächster Zeit mit ihrer Abschiebung rechnen. Bisher erklärten sich zehn von ihnen zur Annahme der rumänischen Staatsbürgerschaft bereit. Sie wurden bereits ausgeflogen.



Ungesetzliche Aufnahmelager

Solche Entscheidungen sind selten. Ein Londoner Gericht erklärte am vergangenen Freitag die britischen Aufnahmelager für ungesetzlich. Die Richter argumentierten, dass grundlegende Menschenrechte verletzt würden, wenn man Flüchtlinge sieben bis zehn Tage lang in Aufnahmelager sperrte, nur um ihre Anträge schneller bearbeiten zu können. Das britische Innenministerium will Berufung gegen das Urteil einlegen. Sollte es damit keinen Erfolg haben, müssen die Lager abgeschafft werden.



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