Wer ist Gerhard Schröder?
Diese Frage drängte sich in der vergangenen Woche dem eifrigen Zeitungsleser mal wieder auf. Ist Gerhard Schröder nun der »Kanzler des Abschwungs«, wie Friedrich Merz, der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, meinte oder der »Scheibchenkanzler«, wie der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Rainer Brüderle, ihn nannte, weil bei ihm die Wahrheit nur scheibchenweise ans Licht komme? Grund für die Häme war die Tatsache, dass Schröder ausdrücklich von seinen Wahlversprechen aus dem Jahr 1998 abrückte. Er glaubt mittlerweile selbst nicht mehr daran, dass die Zahl der Arbeitslosen unter 3,5 Millionen sinken könnte. Auch die offizielle Wachstumsprognose der Bundesregierung, die für 2001 eine Zunahme des Bruttoinlandsproduktes um zwei Prozent vorhersah, revidierte er. Jetzt rechnet er nur noch mit 1,5 bis zwei Prozent. Trotzdem will er Bundeskanzler leiben, schließlich werde die Arbeitslosigkeit, »geringer sein als bei Regierungsantritt«. Nennen wir ihn doch einfach Kanzler der Herzen. Oder Kanzler der Deutung. Oder einfach den wahren Helmut.
Bekämpft die NPDS!
Die CSU gibt wieder einmal Nachhilfeunterricht in Sachen Demokratie. Ihr Generalsekretär Thomas Goppel sagte in der vergangenen Woche der Mitteldeutschen Zeitung, die PDS sei »keine für das demokratische System geeignete Partei«. Goppel zog auch gleich die Konsequenz: »Ich bekämpfe die PDS genauso wie die NPD.« Der baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble (CDU) unterstützte ihn und behauptete, es gebe Berührungspunkte zwischen Teilen der PDS und autonomen Gewalttätern.
Die PDS dagegen verteidigte sich selbstverständlich gegen diese Attacken. Die stellvertretende PDS-Vorsitzende Petra Pau nannte den Vergleich der PDS mit der NPD, die im Verbotsantrag des Deutschen Bundestages als »dem Nationalsozialismus wesensverwandt« bezeichnet wird, »ungeheuerlich«. Sie kündigte aber nicht an, ihre Partei werde die CSU wie die Taliban bekämpfen.
Voll deutsch
Die hessische CDU hat 1999 mit Roland »Works« Koch die Wahl gewonnen, weil sie gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, aber für Integration eintrat. Eben wegen jener Integration wurde die Pflicht zum muttersprachlichen Unterricht an den hessischen Schulen abgeschafft. Stattdessen richtete die Landesregierung neue Lehrerstellen für einen Förderunterricht in Deutsch ein.
Doch nun gibt es ein Problem. Offensichtlich sind zu viele Kinder eingebürgert worden. Als Bemessungsgrundlage für den Förderunterricht dient der Ausländeranteil in der Schülerschaft. Je mehr Kinder eingebürgert werden, desto weniger Ausländer gibt es an der Schule und desto weniger Förderunterricht wird angeboten. Damit nun den eingebürgerten Ausländerkindern die Förderung nicht entgeht, unterscheidet eine Frankfurter Realschule seit dem neuen Schuljahr ihre Schüler nicht mehr nur nach ihrer Staatsbürgerschaft, sondern auch nach ihrer Herkunft. Alle Schüler, die nicht unter Einbürgerungsverdacht stehen, werden in den Schülerlisten als »voll deutsch« gekennzeichnet. Wie aber heißen dann die Eingebürgerten: Halbdeutsche? Oder etwa gar Vierteldeutsche? Deutsch werden ist eben schwer, Deutscher sein umso mehr.
Die Justiz macht Feierabend
Auf die deutsche Justiz ist in der CDU-Spendenaffäre einfach Verlass. Das Verfahren gegen die frühere CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister wegen des Verdachts der Untreue soll gegen die Zahlung einer Geldbuße von 12 000 Mark eingestellt werden. Einem entsprechenden Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft stimmte das Bonner Landgericht in der vergangenen Woche zu. Bei den Ermittlungen gegen Baumeister ging es um 100 000 Mark, die der Waffenhändler Karlheinz Schreiber der CDU spendete und die nie in einem Rechenschaftsbericht auftauchte. Wolfgang Schäuble musste deswegen von seinem Amt als Bundesvorsitzender der CDU zurücktreten.
Auch die Verfahren gegen Hans Terlinden, einen früheren Vertrauten Helmut Kohls, und den ehemaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch sollen nach der Überweisung eines angemessenen Betrages eingestellt werden. Ihnen war Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden. Schuld und Sühne sind im hiesigen Rechtssystem eben eine Frage des Geldbeutels.
Polizeibanden
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen hat Polizisten, die zu nachdrücklich nach Heroin verlangen, erstmal das Handwerk gelegt. Nach einer am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung kann eine »unzulässige staatliche Tatprovokation« vorliegen, wenn ein Polizeispitzel einen Haschischdealer dazu anstiftet, ihm wirklich mal »harten Stoff« zu besorgen. Die Entscheidung gründet auf einem Fall, in dem ein V-Mann einen Haschischhändler zur Beschaffung von Heroin überredete. Dieser wurde anschließend vom Landgericht Augsburg zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das BVG hat dieses Urteil nun teilweise aufgehoben und eine Anstiftung für nicht rechtmäßig erklärt, da eigentlich kein Verdacht auf den Handel mit Heroin vorgelegen habe.
Das Augsburger Landgericht muss nun eine Strafminderung gewähren. Schön, dass sich das BVG zu dieser äußerst mutigen Entscheidung im Kampf gegen diese spezielle Form organisierter Kriminalität durchringen konnte. Die OK ist, wie Innenminister Schily am vergangenen Freitag verkündete, in stetigem Wachstum begriffen, trotz verstärkter verdeckter Ermittlungen »im Milieu«. So unverschämt können sie sein, die gesellschaftlichen Widersprüche.
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