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Nr. 33/2001 - 08. August 2001
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Total normal

Farben, die nicht vergehen

Die Entschädigung für NS-Opfer ist ein Teil der deutschen Normalisierungspolitik. Das Beispiel der IG Farben. Von Rolf Surmann

Deutschland, einig Wartezimmer: Nur 56 Jahre mussten die NS-Zwangsarbeiter warten, um endlich von den Deutschen entschädigt zu werden. Jetzt aber: Wer noch lebt, allen Anforderungen entspricht und alle notwendigen Papiere vorweisen kann, bekommt unter Umständen, in diesem, vielleicht auch erst im nächsten Jahr einen Bruchteil dessen, was ihm zusteht.

In diesen Wochen sollte eigentlich wieder die Aktionärsversammlung der IG Farben stattfinden. Da die Stadtverwaltung Frankfurt/Main aber noch keine Halle bereitgestellt hat, muss das Treffen wohl verschoben werden, vielleicht fällt es in diesem Jahr sogar aus. Tagen wird die Versammlung aber auf jeden Fall, denn wie gewohnt müssen die Unternehmensleitungen den Shareholdern Rechenschaft darüber ablegen, ob sie gut gewirtschaftet und das Geld vermehrt haben. Wie im letzten Jahr werden die Liquidatoren der IG Farben jedoch Schwierigkeiten mit der Durchführung der Versammlung haben. Trotz vieler Anstrengungen seit Ende der achtziger Jahre, Proteste und andere Widrigkeiten zu unterbinden, wird wohl auch diesmal geltendem Recht Genüge getan werden. Schließlich tagen die IG-Farben-Aktionäre seit über 50 Jahren, ein Ende der jährlichen Treffen zeichnet sich nicht ab. (1)

Diese Veranstaltungen sind ein Teil des deutschen Alltags, an dem sich nur wenige stören. Denn die Aufteilung der IG Farben in die Nachfolgegesellschaften Bayer, Hoechst und BASF sowie die Festlegung, der Rest des Konzerns sei aufzulösen, gilt durchweg als eine unangemessene Entscheidung. Die IG Farben i.A. (in Auflösung) ist insofern ein doppeltes Relikt: Sie ist ein genuines Symbol für die Rolle der Konzerne bei den deutschen Verbrechen gegen die Menschheit und gleichzeitig für den halbherzigen und gescheiterten Versuch der Alliierten, die deutsche Wirtschaft mit strukturellen Konsequenzen zu konfrontieren. (2)

Viele bedeutende Personen des politischen und wirtschaftlichen Lebens in Deutschland haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie die Maßnahmen gegen den Konzern für untragbar halten. Es kümmerte sie nicht, dass dessen Wissenschaftler Häftlinge für »Versuche im Dienst der Wissenschaft« bei vollem Bewusstsein zu Tode gequält hatten, die zusammen mit der Degussa betriebene Degesch das berüchtigte Zyklon B für den Mord in den Gaskammern geliefert hatte oder 25 000 der 35 000 Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, für das IG Farbenwerk Monowitz aus Auschwitz abgestellt, der »Vernichtung durch Arbeit« zum Opfer gefallen waren.

Damit beschäftigt, das Wirtschaftssystem aus der Zeit des Nationalsozialismus in die Nachkriegsordnung zu transformieren, waren sie allein bestrebt, das deutsche Wirtschaftsvolumen zu erhalten und sich für das Personal einzusetzen, das die Verbrechen begangen und die Profite gesteigert hatte. So äußerte der spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard die Ansicht, die »leitenden Herren der IG« seien wegen ihrer fachlichen Qualifikation die »besten Männer« für die Leitung der Nachfolgekonzerne.

Mit dieser Haltung setzte er sich durch. Als im Dezember 1951 die erste Aufsichtsratssitzung des Nachfolgekonzerns Farbwerke Hoechst stattfand, konnte festgestellt werden, dass zwar für eine Übergangszeit die Leitungsaufgaben noch von Treuhändern übernommen werden müssten, der Vorstand aber so handeln könne, als ob er die Geschäfte schon vollständig führe. Auch gegen die Aufspaltungspläne hatte sich die Bundesregierung entschieden eingesetzt. So wurde wiederum Erhard mit dem Satz zitiert: »Die Verantwortung für das Gesetz Nr. 35 - auch vor der Geschichte - könne die Bundesregierung nicht übernehmen.« Sie brauchte es auch nicht. Denn die Besitzverhältnisse wurden nicht verändert, sondern »maßstabsgetreu auf die Neugründungen übertragen«. Die Nachfolgekonzerne machten in der Zeit des so genannten Wirtschaftswunders größere Profite als sie die IG Farben je zuvor erreichen konnte. (3)

Eine Randexistenz führte allerdings die IG Farben i.A., die als Rest des Altkonzerns verblieb. Ihr wurden vor allem zwei Aufgaben zugewiesen. Zum einen sollte sie die Nachfolgegesellschaften von den Altlasten befreien, die sich aus ihrer Herkunft ergaben. Wie in dieser Hinsicht die Gewichte verteilt waren, zeigt sich an dem Umstand, dass sie von 1948 bis 1957 jährlich 30 Millionen Mark an Pensionen für leitende Angestellte aufbrachte, während sie nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen erst 1957 veranlasst werden konnte, in einem Vergleich 27 Millionen Mark zur Abgeltung aller Ansprüche ihrer jüdischen Opfer zu zahlen. (4)

Zum anderen war sie eine Hoffnungsträgerin in der Zeit des Kalten Krieges. Denn das enteignete IG-Vermögen in der DDR, darunter auch »arisierter« Besitz, wurde in Erwartung künftigen Landgewinns und daraus resultierender Mehrung des Profits symbolisch mit einer Mark veranschlagt. Sie war damit ein Teil der politischen Normalität dieser Zeit - ebenso wie der Wehrmachtsverbrecher und Bundesminister Theodor Oberländer, die gemeinnützige SS-Veteranenorganisation HIAG oder Kurt-Georg Kiesinger, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied und Kanzler der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD.

Die von den Glücksrittern des Kalten Krieges in sie gesetzten Erwartungen konnte die IG Farben allerdings nicht erfüllen. Denn trotz juristischer Anstrengungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht war sie nach 1989 nicht mehr erste Wahl bei der vermögenspolitischen Aufteilung der DDR. Auch der Versuch, ehemaligen IG Farben-Tarnbesitz in der Schweiz zu reklamieren, schlug fehl. Die mit dieser Gesellschaft verbundene Hoffnung auf die großen Profite ist damit weitgehend überholt.

Wie geschichtsvergessen sich die Berliner Republik aber selbst jetzt noch gegenüber dieser wirtschaftlichen Schaltzentrale für Nazi-Verbrechen verhält, machen die Reaktionen auf die Äußerung des US-Anwaltes Ed Fagan deutlich, das Vermögen der IG Farben-Partnerin Degussa den NS-Opfern zur Verfügung zu stellen. Die Schuld der Degussa - von ihrer Beteiligung an den Nazi-Verbrechen z.B. durch Einschmelzen herausgebrochenen Zahngoldes bis zur Teilhaberschaft an der Degesch - macht eine solche Forderung durchaus plausibel. Doch es erhob sich ein Sturm der Entrüstung, wie es ihn gegenüber der IG Farben nie gegeben hat.

Deshalb überrascht es nicht, dass der Forderung des Auschwitz-Komitees und des 1999 verstorbenen Auschwitz-Häftlings und IG Farben-Zwangsarbeiters Hans Frankenthal, diese Gesellschaft des Todes unverzüglich aufzulösen und das Restvermögen für die Erhaltung von Auschwitz als Gedenkstätte sowie zu Entschädigungszwecken bereitzustellen, bis heute nicht nachgekommen wurde. Die IG Farben bleiben weiterhin ein Symbol für die Fortexistenz von Strukturen der NS-Verbrechen in der Gegenwart.


Anmerkungen

(1) Aktuelle Informationen hierzu und zu geplanten Gegenaktionen können z.B. unter http://ourworld.compuserve.com/homepages/Critical_Shareholders abgerufen werden.

(2) Zur Geschichte der IG Farben siehe: Coordination gegen Bayer-Gefahren (Hg.): IG Farben - Von Anilin bis Zwangsarbeit - Zur Geschichte von BASF, Bayer, Hoechst und anderen deutschen Chemie-Konzernen, Stuttgart 1995; Hans Frankenthal: Verweigerte Rückkehr. Erfahrungen nach dem Judenmord, Frankfurt/M. 1999; Otto Köhler: ... und heute die ganze Welt. Die Geschichte der IG Farben, Bayer, BASF und Hoechst, Köln 1990.

(3) Siehe Klaus Trouet: Der Hoechst-Konzern entsteht. Die Verhandlungen über die Auflösung von IG Farben und die Gründung der Farbwerke Hoechst AG 1945 bis 1953, Teil I, Frankfurt/M. 1978 sowie den historischen Aufriss von Janis Schmelzer: In zwei Etappen zum Sieg. Wie Bayer & Co die Nachkriegsgeschichte bestimmen, Homepage Critical Shareholders.

(4) Siehe Wolfgang Benz: Der Wollheim-Prozeß. Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz, in: Ludolf Herbst und Constantin Goschler (Hg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München 1989, S.303-326.



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