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Nr. 33/2001 - 08. August 2001
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Notwehr oder Mord?

Mit dem Auftauchen neuer Bilder und Aussagen zur Erschießung des 23jährigen Carlo Giuliani durch einen Beamten der paramilitärischen Polizei der Carabinieri während der Proteste gegen den G 8-Gipfel in Genua verliert die von offizieller Seite in Italien bisher verbreitete These, der Carabiniere habe aus Notwehr gehandelt, an Glaubwürdigkeit. In einem Interview mit der italienischen Tageszeitung Corriere della Sera vom 31. Juli berichtet ein 23jähriger Mann aus Genua, er habe die gezogene Waffe des Todesschützen gesehen und ihn schreien gehört: »Bastarde, ich werde euch töten!«

Bereits am 27. Juli hatte Luca Casarini, der Sprecher der Tute Bianche, bis dahin unbekannte Fotos vorgelegt. Auf den Bildern eines britischen Fotografen ist deutlich zu erkennen, dass der betreffende Jeep der Carabinieri keineswegs isoliert inmitten einer Gruppe von Demonstranten stand. Etwa 20 Meter entfernt befand sich eine größere Gruppe von Ordnungskräften. Auf der neuen Bilderfolge wird nach Angaben Casarinis zudem deutlich, dass der Feuerlöscher, den Carlo Giuliani auf anderen Fotos auf den Carabinieri-Wagen zu werfen scheint, aus dem Innern des Fahrzeugs stammte. Er wurde kurz zuvor von dem Todesschützen Marco Placanica aus dem Fahrzeug heraus auf die Demonstranten geschleudert. Noch bevor Carlo Guiliani den Feuerlöscher vom Boden aufhob, hielt Placanica bereits die Waffe im Anschlag und zielte auf einen grau gekleideten Mann, der jedoch die Flucht ergreifen konnte. Daraufhin richtete der Polizist die Waffe auf Carlo Giuliani. Den Aussagen verschiedener Zeugen zufolge feuerte der Schütze mehrere Schüsse auf Carlo Giulianis Kopf ab.

Dass die beim G-8-Treffen eingesetzten Ordnungskräfte systematisch von Schusswaffen Gebrauch machten, zeichnet sich nun immer deutlicher ab. Am vergangenen Mittwoch präsentierte Willer Bordon, der Fraktionsvorsitzende des moderaten bürgerlichen Wahlbündnisses Margarita, ein Video, das am 20. Juli zwischen 17 und 18 Uhr in der Via Tolemaide entstand, nahe dem Ort, an dem Carlo Giuliani kurze Zeit später starb.

Die Aufzeichnung zeigt, wie ein anderer Carabiniere aus der hinteren Tür eines Polizeitransporters mit einer Pistole auf Demonstranten zielt. »Sollten die Bilder Schüsse auf den Demonstrationszug nachweisen«, erklärte Bordon, »wäre dies der Beweis dafür, dass im Gegensatz zu den Behauptungen des Herrn Minister Scajola (des italienischen Innenministers), Schusswaffen sehr wohl eingesetzt wurden.«



Strafe für Srebrenica

Über die Schuld der internationalen Organisationen an den Vorkommnissen in Ostbosnien im Juli 1995 wurde vorige Woche in Den Haag nicht verhandelt. Zum Glück für die niederländischen Generäle, die gegen Ende des Bosnien-Krieges die Uno-Schutzzone Srebrenica vor Angriffen bosnisch-serbischer Einheiten sichern sollten. Die Versäumnisse der Blauhelme im Sommer vor sechs Jahren dürften so wohl nie aufgeklärt, sondern stattdessen die Alleinschuld der Einheiten Ratko Mladics an der Vertreibung und Ermordung Tausender bosnischer Muslime festgestellt werden. Vorige Woche verurteilte das Uno-Kriegsverbrechertribunal deshalb den Mladic direkt unterstellten Radislav Krstic zu 46 Jahren Haft. Das Tribunal sah es als erwiesen an, dass der Chef des so genannten Drina-Korps »Plänen zu Massenexekutionen aller Männer im wehrfähigen Alter zugestimmt« habe. Die Erstürmung der ostbosnischen Enklave durch Krstics Truppen sei deshalb als Völkermord zu werten. Mit dem Verweis darauf, dass es »sicherlich« Personen gebe, deren individuelle Verantwortung »noch viel größer« sei als die Krstics, verzichtete das Gericht auf die Verhängung einer lebenslänglichen Strafe.



Gnädige Österreicher

Am Dienstag vergangener Woche begann Österreich mit den ersten Entschädigungszahlungen an rund 20 000 ehemalige ZwangsarbeiterInnen. Kurz zuvor waren die letzten beiden Sammelklagen gegen Österreich von der US-Richterin Shirley Kram abgewiesen worden. Sechs Milliarden Schilling (436 Millionen Euro) hat Österreich für die Entschädigung in den so genannten Versöhnungsfonds eingezahlt. Rund eine Million Menschen mussten unter dem Nazi-Regime auf österreichischem Gebiet Zwangsarbeit leisten. Die Behörden rechnen mit etwa 150 000 Anspruchsberechtigten, die bis November 2002 Zeit haben, ihre Anträge einzureichen. Diejenigen, die in Österreich enteignet wurden, müssen dagegen noch weiter auf Entschädigung warten. In diesen Fällen sind noch zwei Klagen in den USA anhängig. Gezahlt wird erst bei »Rechtssicherheit«, das hat man von den deutschen Kollegen gelernt.



Rassistisches Flugverbot

In der vergangenen Woche kritisierten tschechische Politiker öffentlich die Kontrollen der britischen Einwanderungsbehörde auf dem internationalen Flughafen in Prag, die seit Mitte Juli mit Zustimmung der tschechischen Regierung stattfinden. Etwa 100 tschechische Staatsbürger wurden seither an der Ausreise nach Großbritannien gehindert. Die meisten von ihnen waren Roma. Grundlage der Sonderkontrollen ist ein bilaterales Abkommen von 1996, das die britische Regierung initiiert hatte, um potenzielle Asylbewerber künftig fernzuhalten. Am Montag vergangener Woche bezeichnete der Parlamentspräsident und Oppositionsführer Vaclav Klaus das Vorgehen der Briten als »ethnische Diskriminierung«. »Unsere Regierung hätte diese Kontrollen nie zulassen dürfen«, sagte er. Was der Parlamentspräsident nicht erwähnte: viele Roma wollen Tschechien wegen der staatlichen Diskriminierung und den häufigen rassistischen Übergriffen verlassen und versuchen daher, in Großbritannien und Kanada Asyl zu beantragen.



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