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Nr. 32/2001 - 01. August 2001
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Justiz unter Verdacht

Die deutschen Staatsanwaltschaften geraten in Zusammenhang mit der Leuna-Affäre zunehmend in die Kritik. Generalbundesanwalt Kay Nehm sagte in der vergangenen Woche, die Justiz müsse nun handeln, es sei schon »genug Porzellan zerschlagen« worden. Seine Behörde sichtet gegenwärtig 60 Aktenordner, die der Schweizer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa nach Deutschland gesandt hat und die Beweise für die Verwicklung deutscher Politiker in die Korruptionsaffäre enthalten sollen. Nach einem Bericht der Zeitung Die Woche werden bis zu 25 CDU- und vier CSU-Politiker, ein amtierender und zwei ehemalige Ministerpräsidenten in den Unterlagen erwähnt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen den Lobbyisten Dieter Holzer ermittelt, versteht die Kritik an ihrem zögerlichen Vorgehen nicht. »Wir ermitteln bei Verdacht, nicht auf Verdacht«, sagte ihr Sprecher, Raimund Weyand, gegenüber Jungle World. Er sieht weiterhin »keine verwertbaren Hinweise auf Korruptionsfälle«.



Angebot und Nachfrage

Die Pläne von Innenminister Otto Schily, das Asylrecht zu verschärfen, stellen selbst die Forderungen der Union in den Schatten. In der vergangenen Woche wurden erste Details eines Entwurfs für ein neues Zuwanderungsgesetz bekannt, den der SPD-Hardliner demnächst vorstellen will. »Schily will eine strikt nachfrageorientierte Einwanderung«, betonte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Zudem soll der bislang unbefristete Aufenthalt anerkannter Asylbewerber auf zwei Jahre begrenzt werden. Danach wolle man die Asylgründe erneut prüfen. Nicht nur die Grünen finden dieses Vorhaben »verfassungswidrig«. Kritik erntete Schily auch aus den eigenen Reihen. Der bayerische SPD-Landesverband werde weitere Einschränkungen »unter keinen Umständen« hinnehmen, sagte der Landesvorsitzende Wolfgang Holderlein. Um die Grünen nicht noch mehr zu düpieren, sieht Schilys Plan zwar eine Ausweitung des Asylrechts auf nichtstaatlich Verfolgte vor. Aber auch diese können nur mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung rechnen.



Freispruch für Sebnitz

Der »am besten untersuchte Todesfall des Landes« (Süddeutsche Zeitung) scheint aufgeklärt. Letzte Woche stellte die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Ermittlungen im »Fall Joseph« ein. Der Tod des sechsjährigen Joseph Kantelberg-Abdulla im sächsischen Sebnitz hatte im vergangenen November Aufsehen erregt. Die Eltern des Kindes hatten behauptet, ihr Sohn sei 1997 von Neonazis ertränkt worden. Es gab mehrere Personen, die das bezeugten. Diese hätten jedoch ihre Aussagen zurückgezogen, verkündete nun die Staatsanwaltschaft. Alle ursprünglichen Zeugen hätten angegeben, von den Kantelberg-Abdullas zu den entsprechenden Erklärungen gedrängt worden zu sein. Deswegen wird gegen Renate Kantelberg-Abdulla wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt. Der Freispruch für Sebnitz ist damit offiziell. Nur die Kantelberg-Abdullas hegen noch Zweifel an der Version der Staatsanwaltschaft. Ihre Apotheke in Sebnitz ist inzwischen wegen eines Boykotts durch die Sebnitzer geschlossen, die Familie will demnächst die Stadt verlassen.



Schuss ohne Folgen

In der Version der Polizei handelt es sich um einen Ehestreit, die Black Students Organisation dagegen spricht von Mord. Am 14. Juli hat ein 24jähriger Polizist in Aschaffenburg eine 26jährige Senegalesin durch einen Schuss getötet. Die Frau war nachts in die Wohnung ihres deutschen Ehemannes gekommen, um den gemeinsamen Sohn abzuholen, der einige Tage bei seinem Vater verbracht hatte. Es kam zum Streit, und der Mann rief die Polizei, die, so die Black Students Organisation, »sofort Partei für den Ehemann ergriffen« habe. In der darauf folgenden Auseinandersetzung verletzte die Frau einen der Polizisten mit einem Brotmesser. Als sie der Aufforderung des anderen Beamten, das Messer fallen zu lassen, nicht nachkam, schoss dieser auf sie. Er habe in Nothilfe gehandelt, so der Sprecher der Aschaffenburger Polizei, Winfried Schuck. Die Black Students Organisation, die am 22. Juli eine Protestkundgebung in Aschaffenburg organisierte, bezweifelt diese Darstellung: »Wenn ein Schuss tatsächlich die letzte Möglichkeit war, warum hat der Beamte dann auf den Oberkörper gezielt und nicht auf das Bein oder den Arm?« Die Gruppe fordert eine »umfassende Aufklärung des Mordes« sowie die Übernahme der Kosten für die Überführung des Leichnams in den Senegal durch die Bundesrepublik. Die Angehörigen der Getöteten wollen Klage wegen Mordes einreichen. Der Beamte wurde bisher nicht vom Dienst suspendiert.



Haste mal 1 000 Mark?

An den deutschen Universitäten wird es ungemütlich. Vergangene Woche entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin, dass die Studiengebühren für Langzeitstudierende, die in Baden-Württemberg erhoben werden, zulässig sind. Vier Studenten hatten wegen Verletzung der Freiheit der Berufswahl und des Gleichheitsgrundsatzes geklagt. Das Gericht aber war der Auffassung, dass die Gebühr mit den Grundrechten vereinbar sei. Auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht erweise sich das Anliegen des Gesetzgebers, »ein zeitlich unbegrenztes Studium auf Kosten des Steuerzahlers« nicht zu dulden, als durchaus verständlich. Das sieht auch Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) so, die sich zuletzt für das Gesetz stark gemacht hatte. Seit 1997 müssen Studierende in Baden-Württemberg, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überziehen, 1 000 Mark pro Semester bezahlen. Das Gesetz war damals mit den Stimmen von CDU, FDP und den Republikanern beschlossen worden.



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