Zuwandern ist eine Leistung
Auf große Zustimmung stieß in der letzten Woche der Zuwanderungsbericht der Süssmuth-Kommission. Die Bundesregierung, die Kirchen, die Gewerkschaften und die Wirtschaft waren voll des Lobes. Bundesinnenminister Otto Schily meinte, die Vorsitzende der Kommission, Rita Süssmuth (CDU), habe sich »um unser Vaterland verdient gemacht«. 50 000 Zuwanderer sollen nach den Vorstellungen des Gremiums jährlich nach Deutschland kommen dürfen, ausgewählt nach einem Punktesystem, das ihre berufliche Qualifikation bewertet. Sprachunterricht in einem Umfang von 600 Stunden soll ihnen die Freizeit versüßen. Die Kosten tragen die Teilnehmer der Kurse selber. Dafür soll es keine Änderungen beim Asylrecht geben, und der Schutz soll künftig auch auf Opfer nicht staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgeweitet werden. Nur CDU und CSU lehnten die Vorschläge ab. Da das geplante Zuwanderungsgesetz die Zustimmung des Bundesrates und damit auch mehrerer unionsregierter Länder benötigt, könnten am Ende doch wieder nur die Schikanen für die Zuwanderer übrig bleiben.
Freiwillig kaltgestellt
Wenn die Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft schon geregelt werden soll, dann aber nur durch die Gesetze des Marktes. Das meinen zumindest die Bundesregierung und die Unternehmerverbände, die sich in der vergangenen Woche auf eine entsprechende Regelung einigten. Der Bund der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) wollen ihren Mitgliedern lediglich »empfehlen«, künftig mehr auf die Belange von Frauen zu achten. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 war noch vereinbart worden, ein Gleichstellungsgesetz zu verabschieden. Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) bezeichnete die Vereinbarung als »Durchbruch«. Eine Kommission werde die Einhaltung der Empfehlungen erstmals 2003 überprüfen, kündigte Bergmann an. Kritik kam von den Grünen: »Das ist kein schöner Tag für die Standortsicherung in Deutschland«, sagte deren Parteivorsitzende Claudia Roth der Frankfurter Rundschau. Man werde weiterhin für ein Gesetz kämpfen. Eine Koalitionskrise wolle man deswegen aber nicht riskieren.
Arbeitslose Maurer
Niemand hat die Absicht, eine Entschuldigung abzugeben. »Eine Entschuldigung wäre zu einfach«, sagte der Bundesgeschäftsführer der PDS, Dietmar Bartsch, als die Partei in der letzten Woche ihre Erklärung zum Mauerbau präsentierte. Darin distanziert sich die PDS vor dem 40. Jahrestag des Mauerbaus am 13. August vom damaligen Vorgehen der SED. Die Errichtung der Mauer sei der »in Beton gegossene Nachweis der Unterlegenheit des stalinistisch geprägten Sozialismustyps in der DDR« gewesen. Die PDS verspricht zudem, nie wieder eine Mauer zu bauen. Die Menschen sollen sich »sicher sein können, dass sich die negativen Seiten des so genannten real existierenden Sozialismus mit uns niemals wiederholen werden«. Und das beruhigt, wenn man bedenkt, dass die demokratischen Sozialisten womöglich ab Herbst in Berlin mitregieren. Auch für Flüchtlinge und Zuwanderer stehen interessante Neuigkeiten in der Erklärung der PDS: »Jede und Jeder hat nur ein Leben und muss selbstbestimmt entscheiden können, wo sie oder er es verbringt.«
Das Schweigen der Akten
Nachdem die so genannte Gauck-Behörde, die die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit der DDR verwaltet, ein Jahrzehnt lang bei der Enttarnung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter und der Dämonisierung der DDR Großes geleistet hat, sollen nun, da es noch mal richtig interessant werden könnte, die Akten geschlossen bleiben. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hatte vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Veröffentlichung seiner Stasi-Akten geklagt. Am letzten Mittwoch entschied das Gericht nun zu seinen Gunsten. Die bisherige Praxis im Umgang mit den Akten sei ungesetzlich, argumentierten die Richter. Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen und Leiterin der Gauck-Behörde, Marianne Birthler, sieht darin einen schweren Rückschlag für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und kündigte an, in Revision zu gehen. Aber auch eine andere Vergangenheit harrt damit weiter ihrer Aufarbeitung. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zur CDU-Par-teispendenaffäre hatte gehofft, im Recherchematerial der Stasi auf die Namen der Spender zu stoßen, die Kohl bis heute nicht nennen will. Daraus wird nun wieder nichts.
Fehlurteil in Schleswig
Es gibt auch Richter, die anders entscheiden, als man es erwartet. Einer davon ist der Vorsitzende Richter am Lübecker Landgericht, Wolfgang Neskovic. Er wurde 1994 bekannt durch das Haschisch-Urteil, in dem er eine Liberalisierung der Drogenpolitik gefordert hatte. Neskovic stand nun kurz vor der Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof. Doch ein bei der Richterwahl unterlegener Konkurrent hatte Klage gegen Neskovics Ernennung eingereicht und vor dem Oberlandesgericht Schleswig Recht bekommen. Rupert Scholz (CDU) und Ludwig Stiegler (SPD), die für ihre Parteien im zuständigen Wahlausschuss sitzen, schrieben in der letzten Woche in einer gemeinsamen Erklärung, die Schleswiger Richter hätten »weder das Wesen der Wahl oberster Bundesrichter nach dem Grundgesetz noch das parlamentarische Verfahren richtig erfasst«. Das Grundgesetz wolle nicht, dass die Justiz selber darüber befinde, wer ihr angehöre. Über das Urteil könnten sie nur den Kopf schütteln. Wir übrigens auch.
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