Jungle World Banner
Nr. 28/2001 - 04. Juli 2001
Im Archiv suchen:
Inhalt
Interview
Disko
Inland
Antifa
Euro
Dossier
International
Feuilleton
Heim & Welt
Medien
Sport
Junk Word
Rubriken
Nachrichten
Inland
Nachrichten
Euro
Nachrichten
International
Nachrichten
Feuilleton
Deutsches
Haus
action
Alternative Lebensformen
Sonstiges
Archiv
Jungle Abos
Impressum
Jungle World in Österreich
Neu: Kleinanzeigen
Ausgewählte
Texte und Vorträge
E-Mail
Redaktion
Webmaster

Ohne Bürgerrechte bleibt nur das nackte Leben

Giorgio Agamben über Abschiebung und Lager ohne Namen | Interview Beppe Caccia

Abschiebegefängnisse und Internierungslager für Flüchtlinge nehmen im Grenzregime der Länder der Europäischen Union eine zentrale Stellung ein. Sie sind die Voraussetzung, um die Ausweisung und Abschiebung einer großen Zahl von Menschen bürokratisch planen und durchführen zu können. Allein in Deutschland sind es Tag für Tag über 100 Personen. Mit der Einrichtung von Lagern, darauf weist Giorgio Agamben im folgenden Interview hin, vollzieht sich ein entscheidender Schritt gesellschaftlicher Ausgrenzung und Entrechtung, der MigrantInnen und Flüchtlinge in den Status von »Illegalen« drängt.

Beppe Caccia: In Triest haben wir gesehen, was sich hinter Einrichtungen verbirgt, die man euphemistisch »Centri di permanenza temporanea« (Zentren für einen vorübergehenden Aufenthalt) nennt. Die dortige Situation war paradigmatisch. Das »Zentrum« befand sich innerhalb des alten Hafens, in einer umzäunten »freien«, das heißt als Zollfreigebiet deklarierten Zone, die teilweise aufgelassen war und nicht mehr wirtschaftlich genutzt wurde. Dort waren innerhalb einer weiteren, mit Stacheldraht, Gittern und verriegelten Toren versehenen Umzäunung unter vollkommen unannehmbaren Bedingungen - selbst vom Standpunkt der geltenden Gesetz aus - Immigranten eingesperrt, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis angetroffen und daraufhin festgenommen worden waren.

Giorgio Agamben, in Ihren Büchern, in Homo Sacer etwa oder in Quel che resta di Auschwitz, haben Sie Begriffe entwickelt, die mir angemessen scheinen, um zu verstehen, was in diesen Abschiebelagern vor sich geht. Finden wir hier nicht »Orte des Ausnahmezustands«?

Giorgio Agamben: Mich interessiert zunächst nicht das Problem der Benennung, sondern vielmehr, wie diese Orte juridisch verfasst sind. Die Bezeichnungen sind demgegenüber zweitrangig. So findet sich etwa das Rechtsinstitut, auf dessen Grundlage die nationalsozialistischen Lager eingerichtet wurden, in der Notstandsgesetzgebung; es hieß »Schutzhaft«. Man muss also eher fragen, existieren heute in Europa »Lager«? Und dies unabhängig von der gleichermaßen bedeutenden Frage nach den materiellen Umständen. Besagte Orte sind von Anfang an als »Orte des Ausnahmezustands« gedacht worden, und zwar als Ausnahmebereiche in der juristisch-technischen Bedeutung, als Bereiche außerhalb der Geltung des Gesetzes. In einem absoluten Sinn waren es die Konzentrationslager des NS, die das Gesetz außer Kraft setzten; in ihnen war, wie Hannah Arendt schreibt, »schlechthin alles möglich«, und zwar gerade eben, weil das Gesetz annulliert war.

Sie haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es ein Ritual des Entzugs der Menschen- und Bürgerrechte gibt, das der Internierung, dem Einschließen in Lagern vorausgeht, und dass dieses Ritual ganz und gar nicht marginal ist, sondern für die Entrechtung zentral. Züge dieses makabren Akts finden wir, so scheint es, im Übergang der Bürger aus Mali, aus Marokko, aus Albanien oder aus der Türkei in den Status von »Abschiebehäftlingen« ...

Es ist, als ob eine Reihe von Einschnitten die Fährte markieren würde, der die fortschreitende Entrechtung, der Verlust der Stellung als Rechtssubjekt, folgt. Um es am historischen Fall der Stellung der Juden in Nazideutschland zu verdeutlichen: Die Nürnberger Gesetze begannen, Bürger zweiter Klasse zu schaffen, nämlich solche »nicht arischer Abstammung«; ein weiterer Einschnitt war die Unterscheidung zwischen »Volljuden« und »Mischlingen«; ein weiterer die Internierung. Wenn man jetzt die einschlägigen Rechtsverordnungen über Abschiebungen liest, so fällt auf, dass sie die Festgehaltenen als Personen beschreiben, die bereits der Maßnahme der Abschiebung unterworfen sind, für die aber der Vollzug der Maßnahme nicht möglich gewesen ist. Wenn nun die Rechtssubjekte bereits abgeschoben sind, also sozusagen vom Standpunkt des Rechts aus nicht auf dem Staatsgebiet existieren, wo sie sich faktisch aufhalten, so ist der Ausnahmezustand, der hier geschaffen wird, dass den Festgehaltenen in diesen Abschiebezentren keinerlei Rechtsstellung zuerkannt wird. Es ist, als wäre ihre physische Existenz vollkommen vom juridischen Status getrennt worden.

Hinzu kommt ein weiteres Moment. Die Leute sind ohne Papiere. Man muss bedenken, dass es einigen auch darum geht, unter Umständen erneut zu immigrieren. Also machen sie falsche Angaben zur Person. Oder sie verschleiern aus verschiedenen Gründen ihr Herkunftsland. Gegenüber dem Staatsapparat entblößt auch dies ein nacktes Leben, eine Existenz, die der Aura des Staatsbürgers entkleidet ist.

Es ist kein Zufall, dass in den Gesetzestexten nicht von »Bürgern« oder »Bürgerinnen«, und seien sie »ausländische Bürger«, die Rede ist. Man verwendet immer vage Formulierungen wie »aufgegriffene Personen«. Sie gelten als bereits unterwegs, und sie werden daher als Personen behandelt, für deren Identifikation die grundlegenden Prinzipien der Nationalität und Staatsbürgerschaft nicht gelten und nicht gelten können. Und gleiches trifft für die Opfer von Vertreibungen zu. Jegliche Subjektposition im bürgerlichen Recht ist ihnen entzogen.

Aus dieser Perspektive erscheint es mir, auch unter dem Vorbehalt, solche Worte vorsichtig zu verwenden, angemessen, heute von »Lagern« im wahren und eigentlichen Sinn zu sprechen. Wenn das »Lager« einen Ort bezeichnet, an dem, insofern hier der Ausnahmezustand herrscht, nicht Rechtssubjekte, sondern nackte Existenzen anzutreffen sind, dann können wir hier von einem »Lager« sprechen. In der gesetzlichen Frist ihres Zwangsaufenthalts in der Abschiebehaft bleibt den Internierten das nackte Leben, sie sind jedes rechtlichen Status entblößt. Das scheint mir der entscheidende Sachverhalt zu sein.

Die Abschiebelager kennzeichnen eine besondere Qualität der Migrations- und Staatsbürgerrechtspolitik in den Ländern der europäischen Union. Im Gegensatz und in Ergänzung zu einer Politik, die in Bezug auf die Staatsbürgerschaft eine Art konzentrischer Differenzierung institutionalisiert, akzentuiert die Abschiebehaft den Ausschluss von jedweder Staatsbürgerschaft.

Wir müssen zugleich fragen, wer die Abgeschobenen sind, was sie charakterisiert. Denn wenn es stimmt, dass sie nicht länger Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind, sondern vollkommen von der Staatsbürgerschaft Ausgeschlossene, wer sind dann jene »Fremden« - sie sind ohne Namen, weil ihnen das Gesetz keine Namen zugesteht -, wer sind die Personen, die in der Abschiebehaft in einem rechtsfreien Raum, an einem totalen Ort leben? Die Abschiebegefängnisse sind Orte des Ausnahmezustands, an denen die Bürgerrechte außer Kraft gesetzt sind. Es ist notwendig, hier die Frage der Staatsbürgerschaft erneut als Problem aufzuwerfen.

Man kann die Internierten als »nacktes Leben angesichts der souveränen Macht« begreifen, um es mit Ihren Worten zu sagen. Aber was hat das zur Konsequenz, zumal auch für uns, die wir »in Sicherheit« bleiben und durch den Umstand geschützt sind, dass wir Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind und Rechte haben? Kann es uns, indem wir diese grundlegenden Unterschiede ernst nehmen, gelingen, unser Denken und Handeln zu verändern?

Zwei Dinge sind zu erwägen. Zum einen ist es der Ausschluss von jedweder Rechtsstellung, der uns den Schutz und die Verteidigung der Betroffenen zur Aufgabe macht. Zum anderen ist zu sehen, dass diese extremen Verhältnisse tatsächlich entblößen, was Staatsbürgerschaft ausmacht. Von daher könnte man sie zum Ausgangspunkt von Überlegungen machen, die in eine andere Richtung leiten. Das Ziel wäre es, die Konzepte der Staatsbürgerschaft und der Nationalität zu überwinden.

Doch vor allem bleiben Orte dieser Art unannehmbar. Ihre Einrichtung ruft die Persistenz der Konzentrationslager auf, verstreut über ganz Europa. Es sind Orte, an denen das nackte Leben als solches interniert und inhaftiert gehalten wird, und sei es auch nur für eine bestimmte Frist.

Die Internierten sind hier und zugleich bereits anderswo, sie befinden sich nicht auf dem Territorium des Nationalstaats, nicht innerhalb der Nationalgrenzen. Sie sind »an der Grenze«, formal bereits abgeschoben, sie haben zu erwarten, dass sich ihre Deportation auch praktisch vollzieht.

Man kann die Schwierigkeit begreifen, für die Personen, die unter diesen Bedingungen leben, einen Namen zu finden. Der »Abschiebehäftling« evoziert eine paradoxe Vorstellung. Die »Insassen« der Nazi-Lager waren von allem ausgeschlossen, nicht länger Staatsbürger, gleichsam keine Menschen, nichts mehr - zu ermorden. Abschiebehäftlinge hingegen sind Abgeschobene, die nicht mehr da, doch inhaftiert sind.

Doch geht es hier nicht um Fragen der Logik. Das Paradox entsteht, weil gegenwärtig die juridische Struktur »Lager« in erster Linie Mobilität traktiert. Die Struktur muss auf Singularitäten in Bewegung zielen. Der souveränen Macht geht es nicht um die Vernichtung, sondern vielmehr um die Kontrolle über Bewegungen, über Ströme. Ihre Souveränität leitet sich aus der Fähigkeit zur Regulierung dieser Ströme ab, nicht aus der Verfügung über Leben und Tod unbeweglicher Existenzen.

Diese Singularitäten in Bewegung werden nun für eine bestimmte Frist aufgehalten, sie werden lange genug inhaftiert, um als nacktes Leben erkennbar zu werden. Es ist also nicht einfach die Regulierung von Strömen. Es gibt darin, in dieser Regulierung, immer das Moment, in dem die Struktur als solche sich zu erkennen gibt. Der Augenblick des Stillstands, der Unterbrechung enthüllt diese Struktur der Macht. Sie ist Macht, insofern sie über das nackte Leben verfügt, also die Bewegung in ihrer biopolitischen Grundlage reguliert. Als Interventionen der Macht zeigen die »Lager« in der Regulierung der Bevölkerungsströme ihren im wesentlichen biopolitischen Einsatz.

Auf der anderen Seite, gegen diese Monstrosität, stellen jene, die fliehen, die weggehen, die emigrieren und immigrieren, die sich insofern deterritorialisieren, sie also stellen die juridische Struktur der Bürgerschaft in Frage ... Und sie tun es als nacktes Leben. Die Abschiebezentren könnten wir als eine Art Enklave interpretieren, in der sich die Krise der Bürgerrechte zeigt.

Besser und deutlicher gesagt: Ein Konflikt, der den Ausschluss und die Ausschlussmechanismen an diesen Orten stört, kann eine derartige Interpretation fördern. Tatsächlich haben die Internierten das Wort ergriffen, indem sie über die Willkürordnung, der sie unterworfen werden, berichteten. Damit haben sie von ihrer Seite den Konflikt eröffnet.

Ein weiteres Moment des Konflikts sind die Aktionen der Tute Bianche, die als Bürger dieses Landes mit ihrer physischen Anwesenheit oder indem sie als »menschliche Schutzschilde« auftreten, jene Barriere angreifen, die maßgeblich den Ausnahmezustand an solchen Orten bestimmt, nämlich die Separation vom Alltag.

Wohlgemerkt, der Konflikt, der Angriff auf diese Grenzziehungen bietet die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen, eine Sprache zu finden ...

Es geht also nicht bloß darum, Rechte zu schützen und wahrzunehmen. Was bedeutet es, eine Sprache zu finden, was heißt, sprechen zu können?

Dadurch werden auch wir in Frage gestellt. Wenn ich »wir« sage, meine ich »Weiße«, Leute aus dem Norden (oder aus dem Westen), Staatsbürger in der Europäischen Union im Vollbesitz ihrer Rechte. Dieser Status wird radikal in Frage gestellt. Und zwar weil die Beziehungen in Erinnerung gerufen und in Frage gestellt werden, die zwischen dem nackten Leben, der physischen Existenz, und dem Status als Staatsbürger existieren. Dieses Verhältnis wird freigelegt.

Aus dem Italienischen von Thomas Atzert


Im Herbst 1998 wurden, sechs Jahre später als in der BRD, auch in Italien erstmals Abschiebegefängnisse eingerichtet. Die Mobilisierung antirassistischer Gruppen im Oktober 1998 führte unmittelbar nach der Eröffnung des Lagers in Triest zu dessen Schließung und Auflösung.

Giorgio Agamben ist Philosoph, lebt in Venedig und lehrt an der Universität Verona. In seinem Buch Homo Sacer (Turin 1995) untersucht er die Unterwerfung des menschlichen Lebens unter die Souveränität, die er vor allem als biopolitische Praxis - im historischen Auftreten von Entrechtung, Lagern und der Verwaltung des Todes - erklärt. Die (lange erwartete) deutsche Übersetzung dieses Buchs ist für den Herbst 2001 vom Suhrkamp Verlag (Frankfurt) angekündigt. In Quel che resta di Auschwitz (Turin 1998) begründet Agamben, warum allein die Zeugnisse über Auschwitz zur Grundlage einer gesellschaftlich-ethischen Reflexion jenseits der traditionellen, sich an das individuelle Subjekt wendenden Moralphilosophie herangezogen werden können.

Beppe Caccia ist in der Bewegung der Tute Bianche und in der Koordination der selbstverwalteten und autonomen Zentren (Centri sociali) des italienischen Nordostens aktiv.



Jungle World, Bergmannstraße 68, 10961 Berlin, Germany
Tel. ++ 49-30-61 28 27 31
Fax ++ 49-30-61 8 20 55
E-Mail: redaktion@jungle-world.com