Stammzellen nun auch in Bayern?
Mit der gelassenen Ruhe in der CSU ob des Chaos in ihrer Schwesterpartei könnte es bald ein Ende haben. Denn dem politisch organisierten Christentum in Bayern steht ein Grundsatzstreit über die Verwendung embryonaler menschlicher Stammzellen bevor. Ende voriger Woche bezeichnete der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Horst Seehofer, die medizinische Nutzung solcher Zellen zu Zwecken der Präimplantationsdiagnostik als »in ganz engen Grenzen« ethisch vertretbar. Damit stellte sich der frühere Bundesgesundheitsminister nicht nur gegen seinen Parteichef, den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, sondern gegen große Teile der Union. So kritisierte Hubert Hüppe (CDU), der stellvertretende Vorsitzende der Bioethik-Enquetekommission des Bundestags, dass die Selektion von Embryonen mittels PID »der erste Schritt zum Kind nach Maß« sei. Vielleicht hilft den Bayern bei der Entscheidung ja der stramm rechte Nachbar aus dem Norden. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) jedenfalls sieht die Grenzen der Gentechnik erst beim Klonen von Menschen überschritten.
5 000 minus x
Was tun deutsche Unternehmer, wenn ihnen die Lohnnebenkosten angeblich über den Kopf wachsen? Sie kürzen die Löhne ihrer Beschäftigten. Das Ziel solcher Operationen ist offensichtlich, wird allerdings nur selten so freimütig zugegeben wie vom Volkswagen-Personalchef Peter Hartz. Der entwarf in den vergangenen Monaten für die Produktion des VW-Minivan das Modell »5 000 mal 5 000«, bei dem 5 000 neue Mitarbeiter, bisher überwiegend Arbeitslose, nicht nach dem Haustarif, sondern mit einem Einheitslohn von 5 000 Mark brutto im Monat bezahlt werden sollten. Außerdem würden die außertariflich Beschäftigen nicht nach ihrer Arbeitszeit, sondern nach der Zahl der produzierten Autos entlohnt werden. Bis zu 48 Stunden pro Woche wollte der VW-Konzern sie auf diese Weise in der Fabrik halten. Die Gesamtkosten müssten auf das Niveau der Produktion an einem ausländischen Standort gesenkt werden, so das »5 000 mal 5 000«-Konzept. Kein Wunder, dass da die deutsche Standortgewerkschaft IG Metall erstmal nicht mitmachen wollte, sie kündigte die Verhandlungen mit der VW-Leitung in der vorigen Woche auf. Der Vorsitzende, Klaus Zwickel, deutete aber bereits an, dem von VW trotz des Scheiterns der Verhandlungen gestarteten Projekt bis August seine Zustimmung erteilen zu wollen. Standortdienliche Zugeständnisse vorausgesetzt.
Schröder schweigt
Die Aufklärer bleiben im Untersuchungsausschuss zur Leuna-Affäre unter sich. Die rot-grüne Mehrheit lehnte vorige Woche den Antrag der CDU/CSU-Mitglieder auf eine Vernehmung Gerhard Schröders ab. Die Union will den Bundeskanzler vorladen, weil er sich Anfang der neunziger Jahre - damals noch als niedersächsicher Ministerpräsident - für den Bau einer Mineralöl-Pipeline von Leuna nach Wilhelmshaven eingesetzt habe. Der Bau der Pipeline hätte den Verkauf der Leuna-Raffinerie an den französischen Konzern Elf Aquitaine verhindert. (Jungle World, 27/01) Schröder wird sich frühestens im Herbst zu dem Vorwurf äußern, es sei Geld von Elf Aquitaine nach Niedersachsen geflossen, um den Pipelinebau zu verhindern. Schon früher vor den Ausschuss muss möglicherweise Horst Weyrauch, der ehemalige Wirtschaftsprüfer der CDU. So erklärte ein Mitarbeiter einer Schweizer Bank, er habe 1990 zwei Millionen Mark in bar von Weyrauch in Empfang genommen und anschließend auf ein von der CDU in den achtziger Jahren eingerichtetes Norfolk-Konto eingezahlt. Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt, wiegelte jedoch ab. Der Sachverhalt sei von der CDU längst aufgeklärt worden. Brutalstmöglich, versteht sich.
Kopf ohne Tuch
Was ein Tuch um den Kopf von einem Kreuz an der Wand unterscheidet, erklärte vorige Woche der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Das Gericht hatte in dritter Instanz über die Klage einer 28jährigen muslimischen Lehrerin gegen das Oberschulamt Stuttgart zu verhandeln und entschied sich gegen den Anspruch der Lehrerin, auch im Unterricht das gewünschte Kopftuch zu tragen. So könne der Frau eine Einschränkung ihrer individuellen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schon deshalb zugemutet werden, weil der Schutz der Schüler vor religiöser Beeinflussung höher zu bewerten sei. Abgesehen davon, dass die Verpflichtung der Lehrerin zu weltanschaulicher Neutralität durch das islamische Kopftuch beeinträchtigt sei, sieht das Gericht die »friedliche Koexistenz« zwischen verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen gestört. Außerdem wirke es im Klassenraum »als ein deutlich sichtbares religiöses Symbol«, dem die Schüler sich nicht entziehen könnten. Was man vom Kruzifix über der Tafel nun wirklich nicht behaupten kann. Von dem könne man einfach wegsehen. Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ließ das VGH jedoch zu.
Summer of Repression
Glaubt man der Welt, dann ist die »zentrale Schaltstelle für die Vorbereitung des militanten Widerstands in den kommenden Monaten« bestens eingerichtet. Vom kleinbürgerlichen PDS-Kreistagsmitglied bis zum Hausbesetzer aus dem Schwarzen Block reiche das Bündnis, das Ausschreitungen bei allen internationalen Gipfeltreffen dieses Sommers plane. Eine erkleckliche Zahl der militanten Gipfelstürmer hat allerdings ganz andere Probleme. So sitzen 50 mutmaßliche Straftäter weiterhin in einem Gefängnis in Göteborg. Auch ein Haftprüfungstermin am vergangenen Freitag brachte nicht die ersehnte Freiheit. Den während des Göteborger G 8-Gipfels Verhafteten drohen lange Haftstrafen.
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