Bekennender Folterer
Kurz vorm Tod drängt es einige Verbrecher dazu, ihre Taten einzugestehen. Der 83jährige ehemalige General Paul Aussaresses stellte am Donnerstag vergangener Woche sein Buch »Services spéciaux, Algérie 1955-1957« vor. Darin bekennt er sich offen dazu, Folter praktiziert und extralegale Hinrichtungen befohlen zu haben. Aussaresses diente ab 1955 in Algerien, 1957 war er dort Oberbefehlshaber und Koordinator der französischen Geheimdienste. Am Tag des Erscheinens seines Werks erklärte er in Le Monde: »Folter ist wirksam, die meisten Leute halten es nicht aus und reden. Danach haben wir sie in der Mehrheit der Fälle vollends erledigt. Hat mir dies Gewissensbisse verursacht? Ich muss sagen, nein. Ich hatte mich an all das gewöhnt.«
Staatspräsident Jacques Chirac hat inzwischen Maßnahmen eingeleitet, ihm sein Verdienstkreuz der Ehrenlegion zu entziehen. Eventuell warten sogar disziplinarrechtliche Sanktionen auf Aussaresses. Und die französische Liga für Menschenrechte will ihn wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« anzeigen. Das ist die einzige Möglichkeit, ihn eventuell strafrechtlich zu belangen - alle anderen Verbrechen sind inzwischen verjährt. Die französische Debatte um den massiven Einsatz der Folter während des Algerienkriegs ist nun erneut aufgeflammt. Die Zahl der Franzosen, die die damalige Folterpraxis eindeutig verurteilen, ist unterdessen auf 70 Prozent angestiegen. 20 Prozent plädieren dagegen für Verständnis gegenüber den Militärs angesichts der damaligen Kriegslage.
Mayday
Auch außerhalb Deutschlands fand die Revolution am 1. Mai nur begrenzt statt. In Warschau protestierten 2 000 Menschen gegen Abschiebungen, Wohnungsräumungen, die EU-Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Ost-Erweiterung und gegen den Kapitalismus im allgemeinen. Aufgerufen hatten verschiedene linksradikale Gruppen, die die Demonstration als »die größte, die es je gab« bezeichneten. Der Demonstrationszug musste in einem Wanderkessel der Polizei laufen und wurde massiv überwacht. Festnahmen gab es jedoch nur wenige.
In London wurden dagegen 92 Personen festgenommen, 13 Demonstranten mussten in Krankenhäusern behandelt werden. 10 000 Polizisten waren im Einsatz. Mehrere Tausend Menschen beteiligten sich an den dezentralen Aktionen zum 1. Mai. Bereits am frühen Morgen brachten 1 000 Radfahrer den Berufsverkehr zum Erliegen. Tierschützer verteilten Gemüseburger vor McDonald's. Die Polizei reagierte auf die Aktionen allergisch und kesselte 3 000 Menschen fünf Stunden lang ein.
In Griechenland hatten die Aktionen einen eher traditionellen Charakter. Arbeiter protestierten gegen eine von der Regierung geplante Änderung des Rentengesetzes und legten den Fähr- sowie den Bahnverkehr lahm. Auch viele Flüge mussten gestrichen werden. In Athen nahmen Tausende an einer Demonstration teil.
Straßenschlachten zwischen Demonstranten und der Polizei gab es in Zürich, als Linke im Anschluss an eine Kundgebung eine nicht genehmigte Demonstration durchführen wollten. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Gummigeschosse ein. Mehrere Stunden lang kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Über 300 Demonstranten wurden festgenommen.
Shoot to kill
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am vergangenen Freitag Großbritannien wegen der Tötung von zehn IRA-Mitgliedern und zwei Zivilisten zu Entschädigungszahlungen an die Angehörigen verurteilt. Die Opfer waren in den Jahren 1982 bis 1992 von der Royal Ulster Constabulary und Mitgliedern einer britischen Armee-Einheit erschossen worden. In zwei der vier verhandelten Fälle waren die Opfer unbewaffnet. Die Anklageschrift bezeichnet die angewendete Gewalt als unverhältnismäßig und als beispielhaft für die berüchtigte Shoot-to-kill-Politik, die bisher von britischer Seite geleugnet wird. Die Straßburger Richter beurteilten die Geschehnisse einstimmig als Verstoß gegen Artikel 2 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und rügten in diesem Zusammenhang die mangelhafte Untersuchung der Vorfälle seitens der britischen Institutionen. In der lückenhaften und teilweise parteiischen Ermittlung sei nicht nachgewiesen worden, dass der Einsatz von Gewalt notwendig war.
Menschenrechtsverbände und Angehörige der katholischen Minderheit in Nordirland begrüßten das Urteil als Durchbruch. Die britische Regierung dagegen erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls hat sie mit einer Welle von Klagen zu rechnen, da bis zum Friedensabkommen von 1998 360 Menschen unter ähnlichen Umständen von britischen Sicherheitskräften getötet wurden.
Und tschüs
Der slowakische Staatspräsident Rudolf Schuster entließ Ende letzter Woche den stellvertretenden Ministerpräsidenten Pavol Hamzik, der für die Integration der Slowakei in die Europäische Union zuständig war. Regierungschef Mikulas Dzurinda hatte den Rücktritt seines Vizes gefordert, als bekannt wurde, dass Hamzik schon seit längerer Zeit über die Bestechungspraxis seines engen Mitarbeiters Roland Toth informiert war. Dieser war im April entlassen worden, weil er Fördermittel der EU gegen Bestechungsgelder verteilt und in eigene Firmen geleitet hatte. Wegen der Veruntreuung von Geldern in dreistelliger Millionenhöhe unterbrach die EU-Kommission vorübergehend ihre Förderhilfe für die Slowakei und schickte Beobachter zur Beurteilung des Falles. Die Gelder hätten in regionale Wirtschaftsförderprogramme fließen sollen, die für Minderheiten wie die Roma gedacht waren.
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