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Nr. 16/2001 - 11. April 2001
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The Cultural Lag

Das Finkelstein-Alibi

Die Reaktionen auf Finkelsteins Pamphlet sind Ausdruck eines zeitgeschichtlichen Paradigmenwechsels. Von Rolf Surmann

»Ich bin stolz auf den Starkmut, mit dem das deutsche Volk sein Schicksal erträgt, stolz darauf, wie jeder einzelne duldet und nicht verzweifelt, wie er versucht, nicht unterzugehen, sich und die Seinigen aus diesem Elend hinüberzuretten in eine bessere Zukunft.« Das war der Kernsatz einer programmatischen Rede, die Konrad Adenauer 1946 auf dem Parteitag der CDU hielt und mit der er begründete, warum er »wieder stolz (sei), ein Deutscher zu sein«. Die FAZ druckte diese Passagen zum 125. Geburtstag des ersten deutschen Nachkriegskanzlers im Januar 2001 erneut ab, weil sie hierin den Denkansatz für Adenauers politisches Programm und für das der gesamten CDU sieht. (1) Dieser Rückblick scheint auch geeignet, zur politisch-historischen Einordnung der Finkelstein-Kontroverse beizutragen.

Vor diesen zentralen Worten hatte Adenauer das »furchtbare Geschick« umrissen, das vom deutschen Volk getragen werde: Hunger und Kälte, Not und Tod, ein Leben einstweilen ohne jede Hoffnung auf eine bessere Zukunft, in völliger politischer Machtlosigkeit, verachtet von allen Völkern der Erde. Aber er hatte auch eine Gewissenserforschung angemahnt, »damit wir den richtigen Weg finden zum Wiederaufstieg«. Diese Zentriertheit auf deutsche Interessen und die Interessen der Deutschen, die die Verbrechen in der NS-Zeit begangen oder doch in der Regel mitgetragen hatten, prägte auch seine Regierungserklärung vor dem Bundestag 1949. Viele Bevölkerungsgruppen zählte er auf, die sein Mitgefühl erregten. Eine Gruppe von Menschen erwähnte er aber nicht: die Opfer des Nationalsozialismus.

Während der Kanzler sie auch bei anderen Gelegenheiten in der Regel mit Schweigen überging oder mit Verharmlosungen bedachte, wurden seine Minister deutlich.(2) Stellvertretend sei der Verkehrsminister Hans-Christoph Seebohm zitiert, der sich »jederzeit« bereit erklärte, »die sittliche Wiedergutmachungspflicht gegenüber der Judenschaft anzuerkennen«, jedoch dann einschränkte, dass er dies nur tun könne, »wenn auch die übrigen Kräfte in der Welt bereit sind, ihre sittliche Wiedergutmachungspflicht gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen zu erfüllen«. Er präzisierte seine Vorstellungen mit einem Vergleich: Die »Methoden, die seitens (der) nationalsozialistischen Führung gegen die Juden angewandt wurden und die wir alle auf das erbittertste verurteilen, stehen deshalb durchaus den Methoden zur Seite, die gegen die deutschen Heimatvertriebenen angewandt worden sind«. (3)

Mit einem solchen Appell an die Gefühle von Geschlagenen, der mit dem Rekurs auf die »Heimatvertriebenen« die Deutschen nicht nur zu Opfern erklärt, sondern die »Wiedergutmachung« an den tatsächlichen Opfern des Nationalsozialismus an die Voraussetzung knüpft, dass den »deutschen Opfern« von der Welt dasselbe widerfahre wie den Opfern der Deutschen, stand Seebohm nicht allein. Diese Grundhaltung war es, die Adenauer dazu zwang, sich zum Beispiel bei der Abstimmung des Bundestags über das Abkommen mit Israel auf die Opposition zu stützen.

Deutschland mochte zwar geschlagen sein, aber dies war nicht die Sprache von Geschlagenen. Warum sich westdeutsche Politiker nach 1945 solche Reden erlauben konnten, erklärt die Geschichte des Kalten Kriegs. Doch unter alliierte Kuratel gestellt, musste manches vollzogen werden, was eigener Moral und politisch-historischer Einsicht nicht entsprach.

Den Schlauesten war klar, dass der Nachvollzug nicht nur notwendig, sondern auch nützlich war. Gerade Adenauer erklärte sich deshalb Anfang der fünfziger Jahre zu Verhandlungen mit Israel bereit, obwohl die Haltung der USA in diesem Fall nicht zwingend war. Zwar erfasste er zunächst in keiner Weise, was es bedeutete, für die Ermordung der europäischen Juden zur materiellen Rechenschaft gezogen zu werden, (4) doch ließ er die Verhandlungen trotz entschiedener Interventionen aus den eigenen Reihen nicht abreißen. Die prekäre Lage Israels und die erbärmlichen Lebensumstände der Menschen, die in dieses Land geflüchtet waren, hatten die israelische Regierung veranlasst, entgegen den persönlichen Empfindungen sehr vieler Verfolgter Entschädigungsverhandlungen zu führen. Das Ergebnis war das Luxemburger Abkommen von 1952.

Die Aufnahme von Kontakten und schließlich das Abkommen selbst stellten für die deutsche Seite einen großen politisch-moralischen Nutzen und einen enormen internationalen Prestigegewinn dar. Nachdem sich die westlichen Alliierten schon dafür entschieden hatten, entgegen den Plänen des US-Finanzministers Henry Morgenthau (5) auf ein Entschädigungsprogramm zu setzen, das die Tätergesellschaft international wieder ehrbar machen sollte, war das Abkommen mit den jüdischen Opfern ein entscheidender Durchbruch. Die Bereitschaft dieser Verfolgtengruppe, sich mit den Tätern an einen Tisch zu setzen und sich mit ihr zu einigen, erledigte im Prinzip alle noch vorhandenen Vorbehalte gegen die Bundesrepublik.

In der Praxis der Entschädigungspolitik begann Anfang der fünfziger Jahre die Zeit der »ordnungsgemäßen Verwaltung«, wie es in der Literatur heißt. Was das für diejenigen bedeutete, die nicht wie die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen übergangen worden waren, sondern als entschädigungsberechtigt galten, ist in den achtziger Jahren unter der Überschrift »Kleinkrieg gegen die Opfer« (6) beschrieben worden. Zum Beispiel kam es bei der Begutachtung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden zu Formen von »Anamneseerhebung, die (...) an ein Verhör oder eine Polizeivernehmung erinnerte«. Konfrontiert mit dem Opfer als leibhaftiger Anklage, leugneten deutsche Ärzte die begangenen Verbrechen. So schildert Christian Pross eine Problematik unter vielen.

Wenige Jahre nach der Niederschlagung des NS-Regimes waren die Leugnung der Verbrechen und die Verweigerung der daraus resultierenden Verantwortung - sehen wir vom unmittelbaren Fortwirken des Antisemitismus einmal ab - nur in der alten Tätersprache möglich. Distanzschaffende Diskurse waren allenfalls partiell vorhanden und hatten in der Regel keine Wirkung auf die Alltagssprache, auch nicht auf die der Politik.

Die fünfziger und sechziger Jahre waren deshalb von einem merkwürdigen Dualismus geprägt. Vor allem die weltpolitischen Umstände zwangen die bundesrepublikanische Gesellschaft, sich zur Entschädigung ihrer Opfer in einem Ausmaß bereit zu erklären, wie es ihr ursprünglich nicht vorstellbar schien. Zur Abwehr dieser Forderungen verfielen auch staatliche Repräsentanten in eine Wortwahl, mit der sie die Forderungen der Opfer in antisemitischer Diktion zu delegitimieren versuchten. Bundesfinanzminister Fritz Schäffer gab den Tenor vor: »Jeder aufrechte Mann, der mit seinem Herzen und seiner ganzen Überzeugung an die Not und die Belastung des deutschen Volkes denkt, und der der Wortführer und Vertreter des deutschen Volkes in seiner Not und in seiner Belastung gegenüber dem Ausland ist, muß, wenn er aufrecht und offen handelt, es auch in Kauf nehmen, in diesem politischen Dschungelkrieg als Antisemit verschrieen zu werden.«


Philosemitischer Paternalismus

Sind die Verhandlungen über die Entschädigung von NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeitern wesentlich anders verlaufen? Thematisiert wurde die Problematik bereits durch parlamentarische Anträge von SPD und Grünen, die noch aus den Oppositionszeiten in den achtziger Jahren herrührten und ein letzter Reflex auf die damalige Kontroverse über die »vergessenen Opfer« waren. Doch reichte weder ihr konzeptioneller Zuschnitt aus, noch hatten sie nennenswerten Einfluss auf die Regierungsprogrammatik von Rot-Grün. Entscheidend war - die Stationen sind bekannt - der internationale Druck.

Einmal zu Verhandlungen gezwungen, zögerte man nicht, die eigenen Motive klar zu benennen. Als habe nicht die über fünf Jahrzehnte aufrechterhaltene Entschädigungsverweigerung den Ruf des Landes beschädigt, hieß es in seltsamer Verkehrung von Ursache und Wirkung, die NS-Verfolgten setzten ihn durch ihre Forderungen herab. »Den Kampagnen gegen den Ruf unseres Landes« wollte man deshalb durch eine Fondsgründung entgegentreten. Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte obendrein, dass er diese Politik zum »Schutz der deutschen Wirtschaft« betreibe. Eine solche Haltung strukturiert zwangsläufig den Blick auf die Geschichte. In einem waren sich jetzt auch alle einig: Leitlinie waren die deutschen Interessen.

Die weiteren Eckpunkte sind ebenso eindeutig: Verneinen der Rechte von NS-Verfolgten, deshalb Bezeichnung ihrer Forderungen als »vermeintliche Ansprüche« und Zugeständnis von lediglich »humanitären Leistungen«. So blieb die prinzipielle Entscheidungsmacht über die zu zahlende Summe auch diesmal ebenso in deutscher Hand wie die Definition darüber, wer Geldleistungen beantragen dürfe. Das Gegenstück: internationale »Rechtssicherheit« für die deutsche Industrie und Nötigung jedes Antragstellers, eine Verzichtserklärung auf weitere Ansprüche abzugeben. Das Wort »Globalabkommen« im Begleitgesetz zur Stiftung drückte eine weitere Maxime deutscher Entschädigungspolitik seit den sechziger Jahren aus: Ein Schlussstrich müsse jetzt gezogen werden.

Dieses Vorgehen ist von der Öffentlichkeit und speziell den Medien mitgetragen worden. Die Regierung konnte manchmal sogar Lob von ungewohnter Seite entgegennehmen. Die FAZ etwa stellte befriedigt fest, dass es am Kurs des Kanzlers nichts Wichtiges auszusetzen gebe, betreibe er doch in dieser Frage eine Politik wie weiland Adenauer.

Es gibt keinen triftigen Grund, einem solchen Vergleich grundsätzlich zu widersprechen. Doch beließe man es nur bei der Gleichsetzung, dann blieben wichtige Züge der aktuellen Politik unerwähnt. Wesentlich verändert ist heute zum Beispiel der weltpolitische Kontext. Adenauer musste noch durch Schulderklärung und Opferentschädigung der Welt eine geläuterte Bundesrepublik vorführen. Die Regierung Schröder aber lehrt nicht nur mit ihren »humanitären Leistungen«, sondern auch mit dem Zukunftsfonds als konstitutivem Bestandteil der Stiftung - er soll zur »Sensibilisierung für Menschenrechtsverletzungen« in aller Welt beitragen -, die Menschheit jetzt das Menschenrecht. Die ehemaligen Parias gerieren sich also gerade mit Berufung auf ihre Geschichte als Präzeptoren einer humanen Weltpolitik, was nicht zuletzt dem Bundesverteidigungsministerium ein weites Aufgabenfeld eröffnet.

Es muss allerdings auch erwähnt werden, dass die Abwehr von Entschädigungsforderungen in der Diktion eines Antisemitismus, wie er in der Adenauer-Zeit noch geläufig war, heute offiziell obsolet ist. Der Wendepunkt lässt sich sogar benennen. Es war das Karriere-Ende des innenpolitischen Sprechers der CSU-Bundestagsfraktion Hermann Fellner, der Mitte der achtziger Jahre meinte bemerken zu müssen, dass Juden sich schnell zu Wort melden, »wenn irgendwo in deutschen Taschen das Geld klimpert«. (7) Den offiziellen Philosemitismus, der durch diesen Hinauswurf markiert wurde, konnten selbst CDU-Sozialpolitiker nicht unterminieren, als sie in den neunziger Jahren dagegen opponierten, dass nach den rentenpolitischen Zugeständnissen an die Ostdeutschen auch noch NS-Verfolgte in Israel die deutsche Rentenkasse belasteten.

Offizieller Philosemitismus dieser Prägung ist jedoch nicht nur ein Signal für die angebliche Überwindung von Antisemitismus, sondern er ist auch eine Chiffre für die scheinbare Solidarisierung mit den NS-Verfolgten überhaupt. Sie nimmt so hypertrophe Formen an, dass selbst die Ablehnung ihrer Forderungen als Ausdruck eines tieferen Verständnisses ihrer Interessen deklariert wird. Gemeingut vieler ist seitdem das »Wissen«, dass die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus ein Ausmaß hatten, das durch materielle Leistungen nicht wiedergutgemacht werden kann.

Dieser Paternalismus gerät leicht an einen Umschlagpunkt, wenn man sich dem, was längst vergessen schien, plötzlich vor der Weltöffentlichkeit stellen muss. Erste Anzeichen hierfür waren die Aufgabe der gewohnten Phraseologie und neue Formen von öffentlicher Konfrontation.


Ein Mann ...

In dieser Situation sich steigernden Unwillens über die »ungebührlichen« Forderungen der NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter einerseits, unterschiedlicher Entlastungsmanöver andererseits taucht ein Mann auf, der - als Universitätsdozent, als Jude, als Sohn von NS-Verfolgten - die härteste Gegnerin in dieser Auseinandersetzung, die Vertreterin der am meisten geschundenen Opfer, die Jewish Claims Conference (CC), massiv angreift. Norman Finkelstein fasst in seinem schmalen Büchlein zusammen, was gegen Juden und insbesondere gegen Israel vorzubringen im Augenblick opportun ist: Kritik an der Politik Israels gegenüber den Palästinensern, Kritik an der Holocaust-Erinnerungskultur besonders in den USA und Kritik am Vorgehen der Claims Conference bei der Auseinandersetzung über Entschädigungszahlungen für Zwangsarbeit. Er verbindet seine Anschuldigungen mit der Behauptung, die Claims Conference habe in der Vergangenheit Entschädigungsgelder unterschlagen, damit die jetzige Auseinandersetzung erst herbeigeführt und versuche nun zu erreichen, wogegen die Deutschen sich zu Recht vehement wehren: nämlich »doppelt« abkassieren zu können.

Die ersten deutschen Reaktionen zielten zunächst auf Finkelsteins Position in der Entschädigungskontroverse. Den Anfang machte die Berliner Zeitung. Am 28. Januar 2000 bereits titelte sie: »Schwere Vorwürfe gegen die Jewish Claims Conference«. Schon in den fünfziger Jahren sei ein Abkommen zwischen der Claims Conference und der Bundesregierung zur Entschädigung jüdischer Sklavenarbeiter geschlossen worden, doch das dafür vorgesehene Geld habe die Opfer nie erreicht, weil der Verwendungszweck von jüdischer Seite entgegen den Vertragsfestlegungen neu definiert worden sei, so die Hauptaussage des Artikels.

Ergänzend warf man der Claims Conference vor, bei den laufenden Verhandlungen mit falschen Zahlen hinsichtlich der heute noch lebenden jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zu operieren. (8) Am 29. Januar legte Michael Mönninger unter der Überschrift »Tabubruch« im Magazin der Berliner Zeitung nach. Gleich im ersten Satz behauptete er, die Ungerechtigkeit bei der Entschädigung von NS-Opfern bestehe nicht darin, dass die Bundesrepublik neben vielen anderen Verfehlungen über Jahrzehnte die Entschädigung bestimmter Gruppen von NS-Verfolgten verweigert habe - das ist der Skandal der so genannten »vergessenen Opfer«, zu denen auch Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gerechnet werden -, sondern dass die Claims Conference hohe Entschädigungssummen habe erstreiten können, während die in Mittel- und Osteuropa lebenden Opfer nahezu unberücksichtigt blieben.(9)

Dann ging er noch einen Schritt weiter. Als Ursache des Problems bezeichnete er die deutsche Furcht, Kontrollansprüche gegenüber der Claims Conference zu stellen: »Nie hatte es in Deutschland jemand gewagt, nach der Verwendung der seit den fünfziger Jahren an die JCC gezahlten Wiedergutmachung zu fragen. Auch bei der aktuellen Einigung der deutschen Wirtschaft, zur Abwehr der Sammelklagen aus Amerika einen pauschalen Entschädigungsfonds zu gründen, wird es größte Schwierigkeiten bereiten, die gerechte Zuteilung des Geldes an die Opfer zu gewährleisten. Es liegt in der Natur solcher Ablasszahlungen, dass die Nachkommen der Täter froh sein müssen, wenn ihr Geldopfer akzeptiert wird.« Nur am Rande sei erwähnt, dass die Claims Conference vertraglich zur Rechenschaftslegung verpflichtet war und ihr auch nachgekommen ist. (10) Welch groteske Verdrehung nach Jahrzehnten der Entschädigungsverweigerung und angesichts des Unvermögens der deutschen Wirtschaft, ihren Beitrag überhaupt aufzubringen!

Wie ist eine derart unangemessene Berichterstattung in einer großen Tageszeitung überhaupt möglich? Die Insinuationen dienen zunächst dem simplen Zweck, das Licht des Kronzeugen strahlen zu lassen. »Umso erschütternder ist deshalb der Tabubruch Norman Finkelsteins«, wird folglich der Abdruck eines Finkelstein-Interviews begründet. Sein Kernsatz: »Die JCC allein ist verantwortlich dafür, dass viele Opfer, auch die Sklavenarbeiter, nie entschädigt wurden.« Die Umkehrung von Schuld und Verantwortung ist offensichtlich das eigentliche Motiv. Diese ideologische Volte ist um so erstaunlicher, als die Belege hierfür nur drei Worte wert sind: Sie sind falsch.

Zur Begründung seiner Position umreißt Finkelstein in dem Interview das Luxemburger Abkommen. Er spricht in diesem Zusammenhang von drei Abkommen. (11) Ein Abkommen habe die Entschädigung deutscher Juden vorgesehen, durch ein zweites Abkommen sollte die Aufnahme jüdischer Flüchtlinge in Israel unterstützt werden. Finkelsteins Darstellung des dritten Abkommens sei der Bedeutung wegen ausführlich zitiert: »Als dann deutlich wurde, dass ganze Opfergruppen durch die Maschen des Entschädigungsnetzes fallen würden, wurde ein drittes Abkommen beschlossen. Alle Verhandlungen für dieses Abkommen fanden direkt mit der JCC statt. Und die deutsche Seite bestand nachdrücklich darauf, dass die Gelder allein Opfern der Nazis im engsten Sinne, die ungerecht oder ungenügend entschädigt wurden’ zugute kommen. Definiert wurden diese als nichtdeutsche Juden, die sich in Ghettos, Konzentrations- und Arbeitslagern befunden hatten. Für Sklavenarbeiter wurde in dem Abkommen pro Person zuerst eine relativ kleine Summe für erlittene Haftzeiten veranschlagt. Ein Zusatzabkommen sah aber vor, daß Sklavenarbeiter, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten hatten, eine lebenslange Rente erhalten sollten.«

Finkelstein gibt hier eine Falschdarstellung in zweierlei Hinsicht. Erstens verwechselt er das Protokoll Nr. 2, das die Globalentschädigung jüdischer Opfer außerhalb Israels regelt, mit dem Protokoll Nr. 1, in dem Grundlinien für eine durch die Bundesrepublik zu formulierende Gesetzgebung zur individuellen Entschädigung von NS-Opfern skizziert wurden. Denn nur Protokoll Nr. 1 befasst sich mit der von ihm angesprochenen Problematik und nur hier findet sich deshalb die Formulierung, dass in der künftigen deutschen Entschädigungsgesetzgebung Zwangsarbeit als Form von Freiheitsberaubung anerkannt werden soll.

Zweitens weiß er nicht oder er unterschlägt es, dass die Formulierung im Protokoll Nr. 2 lautet: »Die so gezahlten (...) Beträge werden für die Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung jüdischer Opfer (...) verwendet.« (12) Hinsichtlich der Form, in der die Unterstützung von NS-Opfern erfolgen sollte, gab es zudem einen Interpretationsspielraum. (13) Die Passage insgesamt macht deutlich, dass der Gedanke der sozialen Integration im Vordergrund steht. Diese prinzipielle Fehlinterpretation des Luxemburger Abkommens entzieht Finkelsteins Kritik an der Claims Conference jegliche Legitimation. (14) Die Claims Conference formulierte deshalb prompt eine angemessene Gegendarstellung, die auch gedruckt wurde.

Eine sich hieran anschließende Recherche hätte dazu führen müssen, dass sich die Redaktion für die - freundlich ausgedrückt - »Zeitungsente« entschuldigt und das Thema fallen lässt. Doch sie entschied sich fürs Nachsetzen und interviewte Wolfgang Benz, den Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung an der TU Berlin, der »Stellung zu den Behauptungen« nehmen sollte, also als begutachtende Instanz eingeführt wurde. Benz bestätigte im Wesentlichen die Darstellung der Claims Conference, antwortete jedoch auf die Frage, was ein Zwangsarbeiter »bekommen« habe, entsprechend dem Protokoll Nr. 1: »Wenn er auf dem Gebiet lebte, in dem damals das Grundgesetz galt, dann hatte er Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Haft oder auch Zwangsarbeit, aber nicht einen auf Lohn für Arbeit. Auch wer im westlichen Ausland lebte, bekam etwas. Die Opfer in den östlichen Staaten bekamen nichts.« Das Interview endete mit dem Satz: »Die mangelnde Entschädigung für NS-Opfer in Osteuropa ist eine schreiende Ungerechtigkeit.« (15)

Ohne auf Details dieser Aussage einzugehen, kann die generelle Richtigkeit dieser Sätze nur bestätigt werden. Doch was folgt hieraus? Hierzu äußerte sich die Redaktion zunächst nicht, sondern holte weitere Stellungnahmen ein und forcierte damit das Thema. Zunächst erschien am 8. Februar ein Artikel von Rafael Seligmann, der sich wenig kenntnisreich auf die Position »Behauptungen ohne Beweise« zurückzog. Vier Tage später veröffentlichte man einen historischen Aufriss zur Entschädigungsgesetzgebung von Ulrich Herbert, der von der Redaktion u.a. mit dem Satz eingeleitet wurde: »Seit Kriegsende hatte der Völkermord in den Vernichtungslagern die NS-Beschäftigungspolitik von acht Millionen Zwangsarbeitern in den Hintergrund treten lassen. Die internationalen Wiedergutmachungsforderungen nach 1945 bezogen sich vor allem auf jüdische Verfolgte, deren Ansprüche durch das Luxemburger Abkommen und die deutschen Entschädigungsgesetze teilweise erfüllt wurden.«

Am 1. April schließlich erschien ein Interview mit Karl Brozik, das von der Berliner Zeitung äußerst aggressiv geführt wurde. Obwohl Brozik, Leiter der Claims Conference in Deutschland, die Kritik überzeugend zurückwies, wiederholte Michael Mönninger in der redaktionellen Vorbemerkung die Position Finkelsteins, untermauerte sie zudem mit dem Hinweis, der Autor habe »gegenüber unserer Zeitung seine Quellen offen gelegt«, und verschärfte den Angriff noch einmal mit einem neuen Finkelstein-Zitat, in dem dieser die Claims Conference für die Machenschaften der Holocaust-Leugner verantwortlich machte: »Ist es nicht die Claims Conference, die den Damm bricht, der die grausame Wahrheit über den Holocaust vor den Holocaust-Leugnern abschirmt?« Das Schlusswort in dieser redaktionellen Vorbemerkung erhielt Gunnar Heinsohn, Leiter des Instituts für Xenophobie- und Genozid-Forschung an der Universität Bremen, von dem berichtet wurde, dass er »Finkelsteins Aussagen bedingungslos unterstützt hat«. Fazit der Berliner Zeitung: »Hier hat sich ein neuer Historikerstreit aufgetan (...).«

Hätte man das Thema unter sachlichen Gesichtspunkten also bereits im Frühjahr 2000 sofort wieder fallen lassen müssen, so zeigt das Erscheinen der englischen Buchausgabe im Sommer, dass alles Bisherige allenfalls die Ouvertüre war. (16) Der FAZ war es vorbehalten, das Motto des Unternehmens vorzugeben und damit zu umreißen, worum sich die Historiker künftig streiten sollen: Finkelstein habe »ein Fenster geöffnet«, formulierte Lorenz Jäger im Feuilleton und machte damit noch einmal nachvollziehbar, warum in dieser Zeitung die Walser-Bubis-Kontroverse so intensiv ausgetragen worden war.

Wie ernst es den Sachwaltern mit ihrem Anspruch war, Deutungsmacht zu sichern, zeigte die Empörung, die zunächst Salomon Korn und dann Paul Spiegel entgegenschlug, als sie die Ansicht äußerten, die Veröffentlichung des Finkelstein-Buches in Deutschland sei angesichts neonazistischer Tendenzen und sich verstärkendem Antisemitismus kontraproduktiv. War Ignatz Bubis zwar weitgehend isoliert in der Auseinandersetzung mit dem Schriftsteller Martin Walser, so galt er aber doch als ein prinzipiell gleichberechtigter Gegner. Dieses Glück hatten Korn und Spiegel nicht. An ihren Stellungnahmen wurde vielmehr exemplifiziert, was Demokratie und Freiheit des Wortes in dieser Gesellschaft bedeuten. Doch fehlte das fürsorgliche Argument nicht, dass die Weigerung, das angebliche jüdische Fehlverhalten in den Mittelpunkt deutscher Reflexion zu rücken, Antisemitismus nur fördern würde.

Die inhaltliche Diskussion selbst verlief vielschichtig, teilweise unter auffallender Zurückhaltung einiger Personenkreise, wie etwa etlicher Historiker und fast aller bekannten Politiker. So brachte die Süddeutsche Zeitung - neben der Plattform, die sie Finkelstein mit einem einleitenden Artikel und der Möglichkeit einer Replik zur Verfügung stellte - durchaus sachorientierte Beiträge, während die Berliner Zeitung ihren alten Kurs fortsetzte. Am 26. August unter dem Titel: »Norman G. Finkelsteins linke Abrechnung mit der 'Holocaust-Industrie'« und am 5. September mit der Frage: »Kann es wirklich sein, dass amerikanische Juden hunderte von Millionen Dollar in den Bau von Memorials investieren?« In der Regionalpresse erschienen ergänzend Schlagzeilen wie: »US-Professor fordert Deutsche auf: Schluß mit der Vergangenheit« (Frankfurter Neue Presse vom 24. August). Doch standen auch öffentlich-rechtliche Medien weder hinsichtlich der Intensität der Berichterstattung - das Heute-Journal hatte bereits am 8. Februar den ersten Beitrag zu Finkelstein gebracht- noch hinsichtlich des Argumentationsstils der Presse nach.

Der Deutschlandfunk etwa hatte in seiner Sendung »Politische Literatur« eine Rezension der »Holocaust Industry« im Programm (17), in der es hieß: »Er kritisiert, dass mit falschen Opferzahlen und moralischer Erpressung gearbeitet und dass das Geld nicht an die tatsächlich Bedürftigen ausgezahlt oder zweckentfremdet werde. Das mag polemisch überspitzt sein, Aspekte unberücksichtigt lassen, wie ihm nun vorgeworfen wird, doch Pamphlete sind nun einmal nicht ausgewogen, weswegen sie im Kern doch Wahres enthalten.«

Diese Sätze folgen einem Argumentationsmuster, auf das näher einzugehen sich durchaus lohnt. Denn auch diese Autorin bemüht sich im Konsens mit anderen Journalisten nicht, die Behauptungen Finkelsteins auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, sondern erklärt sie einfach zur Polemik, die aber - so leitet sie wohl aus dem Wortsinn ab - »im Kern doch Wahres« enthalte. Im semantischen Zirkelschluss legitimiert also der Rekurs auf die Form den Inhalt zumindest grosso modo. Eine solche Argumentation erinnert wegen ihres Beharrens auf inhaltlicher Richtigkeit ohne rationale Prüfung des Sachverhalts an seit Jahrhunderten praktizierte Methoden der Unterstellung und Verdächtigung entsprechend dem jeweils vorherrschenden Ressentiment: Das von Juden ins Brunnenwasser gestreute Gift brauchte niemand zu finden; der Tod vieler Menschen reichte zum Beweis antisemitischer Behauptungen. Umberto Ecos Satz über die Protokolle der Weisen von Zion leicht variierend, möchte man deshalb fragen: »Hatte wirklich niemand gemerkt, daß diese Collage unterschiedlicher Behauptungen nichts als eine Fiktion war?«


... und die Zeugen

Doch, wie schon die redaktionellen Bemerkungen in der Süddeutschen Zeitung zeigten, man hatte etwas gemerkt. Nur wollten die meisten nicht vom Thema lassen. In dieser Situation ermöglichte die formale Distanzierung von Finkelstein notwendigen Interpretationsspielraum. Seine Stichworte konnten auf diese Weise aufgenommen, in einem anderen Kontext neu legitimiert oder umformuliert werden. Neben dem kleiner werdenden Kern der uneingeschränkten Finkelstein-Apologeten bildete sich deshalb ein großer Kreis von Zustimmenden, der Finkelstein mitnichten zurückweist, sondern seine Behauptungen verteidigt, indem er sie differenziert wiederholt.

Dabei wird vor allem auf zwei Autoren zurückgegriffen. Der eine ist Peter Novick mit seiner Untersuchung über »The Holocaust in American Life« (18), der trotz seiner scharfen Distanzierung von Finkelstein wider den eigenen Willen quasi als dessen wissenschaftlicher Leumund rezipiert wird. Der andere ist Gabriel Schoenfeld (19) - auch er ein Jude wie Finkelstein, aber ein konservativer, was vielen als weiterer Wahrheitsbeweis gilt -, der sehr viel Verständnis für die »verwickelte« Lage der Schweiz aufbringt und in Europa weiterhin ungelöste Restitutionsfragen zum Beispiel auf den Umstand zurückzuführen geneigt ist, dass sie nicht »ausnahmslos eindeutig« seien. Eine seiner Schlussfolgerungen hieraus ist, dass »diese Schwierigkeiten (...) zwangsläufig die Frage nach den Taktiken auf(werfen), die zur Erzwingung von Regelungen angewandt werden«. Seine Antwort lautet: Die Politik der Claims Conference ist überzogen und aggressiv, gibt dem finanziellen Aspekt zu großes Gewicht und vernachlässigt deshalb andere zu berücksichtigende Gesichtspunkte.

Schoenfeld wird mit dieser Position in der Öffentlichkeit als gemäßigter Gegenspieler Finkelsteins dargestellt, der letztlich dessen Behauptungen bestätige. Übersehen wird dabei allerdings, dass dieser Autor mitnichten offene Entschädigungsfragen in Abrede stellt und schon gar nicht behauptet, dies sei auf Unterschlagungen der Claims Conference zurückzuführen. Ihm geht es zunächst um Fragen der Taktik, was zweifellos legitim ist. Doch Schoenfeld hat nicht nur eine Meinung zur Taktik, sondern auch zur Strategie. Zu ihrer Begründung führt er einen Ausspruch David Ben Gurions an, mit dem dieser die israelische Bevölkerung aufforderte, das Luxemburger Abkommen zu akzeptieren. Er bezeichnete dabei die Entschädigungszahlungen als »letzte Mahnung der zum Schweigen gebrachten sechs Millionen (...), deren Ermordung der flammende Aufruf an Israel ist, zu wachsen, seinen Frieden und seine Sicherheit zu schützen und so zu verhindern, daß eine derartige Katastrophe jemals wieder das jüdische Volk heimsuchen kann«.

Schoenfeld knüpft hieran die Frage, ob heute auch nur »der Schatten jenes lebenswichtigen Imperativs« existiere. Er verneint sie, erklärt heutige Entschädigungsregelungen deshalb für zweitrangig und verbindet damit die Sorge, die attackierten europäischen Staaten könnten wegen des Vorgehens der Claims Conference ihre Haltung zu Israel ändern. Sein Fazit: »Die eigentliche Gefahr droht nicht von den Rändern, sondern liegt in dem Schaden, der in der politischen Mitte angerichtet wird.« Ein Freibrief für die Schuldner ist diese Argumentation nicht, im Gegenteil: Aus ihr sprechen Sorge und Misstrauen, die diesen konservativen Juden zur Zurückhaltung in Entschädigungsfragen veranlassen, weil er sie als mögliche Belastung für die Existenzsicherung Israels ansieht.

Wie berechtigt diese Sorgen sind, zeigt die Pressekonferenz, auf der Finkelsteins Verlag Anfang Februar 2001 die deutsche Übersetzung des Buches vorstellte. Zirka 200 Medienvertreter hatten sich eingefunden, eine unübersehbare Zahl an Artikeln erschien in den Tageszeitungen, das Fernsehen sendete von Phoenix über verschiedene Dritte Programme bis hin zu den Privaten mit etlichen Wiederholungen Finkelstein in einem Ausmaß, dass es fast die in dieser Jahreszeit üblichen Karnevalssendungen übertroffen hätte.

Eines fiel dabei besonders auf. In einer Talkshow (20) im Anschluss an einen Film von Tina Mendelsohn über Finkelsteins Buch ergab sich eine Kontroverse zwischen dem ehemaligen deutschen Verhandlungsleiter Otto Graf Lambsdorff und der Autorin. Während Lambsdorff die Verhandlungen als politischen Alltag darstellte, sah Mendelsohn in der gegebenen Situation die Notwendigkeit zu einer kritischen Aufarbeitung der Entschädigung. Im Sinne Finkelsteins zielte sie auf die kritische Aufarbeitung des Verhaltens jüdischer Repräsentanten. Sie verschärfte damit eine Blickrichtung, die längst unter der Prämisse formuliert worden war, die Nachkriegsgeschichte Deutschlands nicht unter dem Aspekt ihrer nazistischen Belastungen zu untersuchen, sondern als »demokratische Erfolgsgeschichte«.

Offenbar erheben jetzt diejenigen ihre Stimme, die es für angezeigt halten, komplementär hierzu die Opfer dieser Gesellschaft einer ressentimentgeladenen Kritik durch eben diese Gesellschaft zu unterwerfen. Nun mag man Lambsdorffs Position als Rechtfertigung seines politischen Werks relativieren, doch war er derjenige, der Tina Mendelsohn heftig widersprach. Offensichtlich hatte er mehr oder weniger den Sachverhalt akzeptiert, nachdem er und sein politisches Umfeld sich in einem gewissen Ausmaß internationalem Druck hatten beugen müssen.

Lambsdorff ist damit ein Vertreter traditioneller deutscher Nachkriegspolitik, deren Schwächen hinreichend bekannt sind. Für einen »Schlussstrich« steht sie mindestens seit Ludwig Erhards Zeiten.

Mit Berufung auf Finkelstein artikuliert sich jetzt jedoch eine gesellschaftliche Strömung, die nicht nur das Abkommen ablehnt, sondern sogar die Legitimität der Opferposition in Frage stellt. Das deutet nicht nur auf einen gesellschaftlichen Konsens für einen Schlussstrich unter Entschädigungszahlungen, wie er mit dem Begriff »Globalabkommen« bereits offiziell zu ziehen versucht worden ist. Es könnte auch zu einem erneuten Ausscheren aus den internationalen Bemühungen kommen, die Zeit des Kalten Kriegs kritisch aufzuarbeiten, wie sie etwa durch die weltweiten Untersuchungskommissionen im Gefolge der Schweizer Debatte über die Vermarktung von NS-Raubgold begonnen worden sind. In den Hintergrund treten würden auch Fragen wie die nach der »vitale(n) Vergesslichkeit«, die Dolf Sternberger zur Adenauer-Zeit formulierte und die Norbert Frei in seiner Untersuchung über »Vergangenheitspolitik« erneut aufnahm. Eine neue Form von »cultural lag« in Zeiten des von Adenauer herbeigesehnten, jetzt beinahe vollendeten Wiederaufstiegs wäre die Konsequenz.

Der Scheideweg, der sich spätestens seit der Walser-Rede auftut, zeichnet sich deutlich ab. Wird er weiter in dem skizzierten Sinn beschritten, dann dürfte ein »neuer Historiker-Streit« lediglich eine Konsequenz sein. Es greift deshalb zu kurz, wenn kritische Stimmen darauf verweisen, der rechte Rand dieser Gesellschaft würde durch die Angriffe Finkelsteins gestärkt. Von mindestens ebenso großer Bedeutung dürfte sein, dass die so genannte Mitte der Berliner Republik durch ihre Affirmation der Finkelsteinschen Ideologie Positionen einnimmt, die bisher der radikalen Rechten vorbehalten waren. Das könnte fürwahr ein denkwürdiges Finale deutscher Wiedergutmachung sein.

Der Beitrag, der für dieses Dossier gekürzt wurde, erschien im März in dem von Rolf Surmann herausgegebenen Sammelband: Das Finkelstein-Alibi. Holocaust-Industrie und Tätergesellschaft. PapyRossa, 180 Seiten, 28 Mark.



Anmerkungen

(1) Welche Kultur soll die Deutschen leiten? Konrad Adenauer über sein Volk, die Vergangenheit und die Grundzüge einer christlich begründeten Politik, in: FAZ, 5. Januar 2001, S.6

(2) Als »seltsam unwirklich, wie durch eine dicke Nebelwand gesehen« charakterisiert zum Beispiel Constantin Goschler Adenauers Äußerungen noch zurückhaltend. Goschler, Constantin: Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus, München 1992, S.200

(3) Zit. nach Goschler, S.203

(4) Ihm schwebte zeitweilig die Stiftung eines Krankenhauses vor. Siehe Pross, Christian: Wiedergutmachung. Der Kleinkrieg gegen die Opfer, Frankfurt/M. 1988, S.59

(5) Er misstraute nach den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs und insbesondere nach den deutschen Verbrechen gegen die Menschheit im Zweiten Weltkrieg deutscher Wandlungsfähigkeit und wollte durch eine bestimmte Form der Entindustrialisierung die Kriegsunfähigkeit des deutschen Staates strukturell sicherstellen. Siehe hierzu Greiner, Bernd: Die Morgenthau-Legende, Hamburg 1995

(6) Siehe Anmerkung 4

(7) Siehe Surmann, Rolf: Sklavenarbeiter, NS-Opfer, Wieder»gut«machung, in: Vorgänge, 80/1986, S.1ff

(8) Siehe hierzu den Beitrag Ulrike Winklers in Surmann, Rolf: Das Finkelstein-Alibi. Holocaust-Industrie und Tätergesellschaft, Köln 2001 sowie die Einleitung

(9) »Die Ungerechtigkeiten bei der Entschädigung der NS-Opfer sind seit langem bekannt. Während die Jewish Claims Conference (JCC) im Namen jüdischer Überlebender des Holocaust in Westeuropa oder den Vereinigten Staaten hohe Entschädigungssummen erstreiten konnte, sind die in Mittel- und Osteuropa lebenden Opfer mangels einer vergleichbaren Interessenvertretung nahezu leer ausgegangen.« Berliner Zeitung, 29.1.2000. (Dieser Artikel und alle folgenden Pressebeiträge werden in der Internet-Version zitiert.)

(10) Finkelstein legitimiert seine Behauptungen im Interview u.a. mit dem Satz: »Wäre die ganze Angelegenheit nicht so tragisch, könnte man darüber lachen, dass ausgerechnet die JCC selbst all das penibel dokumentiert hat.« Berliner Zeitung, 29. Januar 2000

(11) Nur am Rande sei erwähnt, dass es sich hierbei im Wesentlichen um zwei Abkommen mit der israelischen Regierung handelte und um zwei Protokolle mit der Claims Conference - Protokolle deshalb, weil die Bundesregierung die Claims Conference für den Abschluss eines Abkommens nicht berechtigt hielt.

(12) Dokumentation in Surmann, Rolf: Das Finkelstein-Alibi. Holocaust-Industrie und Tätergesellschaft, Köln 2001

(13) Siehe Vorspann zur Dokumentation des Protokolls Nr. 2

(14) Ausführlich zur Finkelstein-Kritik an der Claims Conference siehe die Beiträge von Ulrike Winkler und Dieter Vaupel in Surmann, Rolf: Das Finkelstein-Alibi. Holocaust-Industrie und Tätergesellschaft, Köln 2001

(15) Reparationsleistungen für die jüdische Sache, in: Berliner Zeitung, 4. Februar 2000.

(16) Einen Aufriss der Debatte im Sommer 2000 gibt Behrensen, Arne: The Holocaust Industry - Eine deutsche Debatte, in: Piper, Ernst (Hg. unter Mitarbeit von Usha Swamy): Gibt es wirklich eine Holocaust-Industrie?, Zürich/München 20001, S.15-43

(17) 4. September 2000. Die Autorin ist Karin Beindorff

(18) New York 2000; dt.: Novick, Peter: Nach dem Holocaust. Der Umgang mit dem Massenmord, Stuttgart/München 2001

(19) Zeit der Besinnung, in: Süddeutsche Zeitung, 13. September 2000

(20) Ursprünglich SWF, u.a. am 11. Februar 2000 auch von NDR 3 ausgestrahlt



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