Deutsches Haus
Der 16jährige mutmaßliche Hauptverantwortliche für den Übergriff auf zwei Asylbewerber in Böhl-Iggelheim (Rheinland-Pfalz) ist am 3. April gefasst worden. Der Jugendliche soll in dem Ort bei Ludwigshafen die beiden Männern mit rechtsextremen Parolen bedroht sowie Sachbeschädigungen begangen haben. Am selben Wochenende hatten im Kreis Südwestpfalz sieben Männer im Alter zwischen 17 und 31 Jahren ein Asylbewerberheim angegriffen. Sie warfen Fensterscheiben ein und grölten rechtsextreme Parolen. Vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Gera (Thüringen) hat in der vorigen Woche ein Prozess gegen vier junge Männer begonnen, denen ein Überfall auf zwei russische Gastdozenten der Jenaer Universität zur Last gelegt wird. Laut Anklage sollen sie im Oktober letzten Jahres die beiden Mathematiker geschlagen, mit Springerstiefeln getreten und beraubt haben. Vier Skinheads haben am 1. April in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) ein Mädchen koreanischer Herkunft überfallen und ihr ein Hakenkreuz in den Unterarm geritzt. Die Männer hätten die 15jährige zur Mittagszeit angegriffen und in den Treppenabgang einer Tiefgarage gezerrt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie ließen erst von dem Mädchen ab, nachdem sie ihr das Hakenkreuz mit einem Messer eingeritzt hatten. Auch neun Jahre nach der Ratifizierung der Uno-Kinderrechtskonvention befindet sich das deutsche Ausländer- und Asylrecht nicht im Einklang mit den völkerrechtlichen Normen für Flüchtlingskinder und Kinder ohne deutschen Pass. Das kritisierte zum Jahrestag der Unterzeichnung in der vorigen Woche die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, deren Geschäftsführer Heiko Kauffmann deshalb die Bundesregierung aufforderte, ihre Vobehalte gegen die Konvention zurückzunehmen. Weil sie im Juli vergangenen Jahres den Sohn eines Irakers bei Halbe (Brandenburg) mit ausländerfeindlichen Parolen beschimpften, ihn traten und dann in einen See warfen, verurteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Brandenburg) am 29. März zwei Jugendliche zu neun bzw. sieben Monaten Jugendstrafe auf Bewährung. Ein dritter Täter wurde verwarnt, alle drei müssen 600 Mark Wiedergutmachung zahlen. Wegen angeblicher Verständigungsprobleme hat ein Chemnitzer Taxifahrer (Sachsen) schon in der vorletzten Woche einen 33jährigen Algerier statt ins Hotel zur Zentralen Ausländerbehörde der Stadt gefahren. Dort habe man offensichtlich angenommen, dass der Mann Asylbewerber sei und ihm Kost und Logis gegeben, teilte die Polizei mit. Erst am Morgen danach soll sich herausgestellt haben, dass der Mann im Besitz eines Reisepasses und eines Visums war. Die Kosten für die Unterkunft übernahm der Algerier selbst. Wie der Niedersächsische Flüchtlingsrat erst letzte Woche bekannt gab, ist im März ein Flüchtling aus dem Landeskrankenhaus Osnabrück in Abschiebehaft genommen worden, obwohl er nur zwei Tage zuvor einen Suizidversuch unternommen hatte. In Handschellen führten Polizeibeamte den aus der Elfenbeinküste stammenden Mann ab und brachten ihn am 22. März in die Abschiebehaftanstalt nach Langenhagen. mrb
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