Ausländische Vorurteile
Die Amerikaner sind schuld. Sie hegen unerklärliche Vorurteile gegen Ostdeutschland und weigern sich, dort Urlaub zu machen. Und das ist schlecht für die Tourismusbranche. So sieht es jedenfalls der brandenburgische Wirtschaftsminister Wolfgang Fürniß. Letzte Woche erklärte er im Landtag, er habe Briefe an die Verfasser amerikanischer Reiseführer geschrieben, um »möglichen Vorurteilen« entgegenzutreten. Schließlich wird in den Büchern vor Besuchen in Ostdeutschland gewarnt. Vertreter aller Parteien beklagten, das Tourismusgeschäft werde durch Übergriffe von Nazis beeinträchtigt. Nur sechs Prozent aller Besucher Brandenburgs kommen derzeit aus dem Ausland. Doch nicht nur internationale Touristen tun sich schwer mit Besuchen im wilden Osten. Auch die Eltern türkischer Berliner sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder. Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist daher seit zwei Jahren damit beschäftigt, die »Sicherheitsmängel« in Jugendherbergen »auszugleichen«. Ein DJH-Sprecher erklärte letzte Woche, dass künftig hohe Zäune die Besucher vor Übergriffen schützen sollen.
Garantierte Steuersicherheit
Gänzlich auflaufen ließ Gerhard Schröder den polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Busek letzte Woche in Berlin. Drückte Busek nach dem Gespräch noch seine Hoffung aus, dass sein dringlicher Appell für eine schnelle Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter beim Bundeskanzler »Eindruck hinterlassen« habe, wurde er sofort eines Besseren belehrt. Eine Änderung des deutschen Stiftungsgesetzes werde es nicht geben, erklärte Schröder. Busek hatte vorgeschlagen, die Gesetze so zu ändern, dass frühere Auszahlungen möglich seien. Doch der Kanzler wiederholte nur stur die Forderung der deutschen Wirtschaft: Zahlungen an die Opfer werde es erst nach der Abweisung aller anhängigen Klagen in den USA geben. Auch die Vertreter der Opfergruppen scheiterten am Mittwoch letzter Woche im Kuratorium der Bundesstiftung zur Zwangsarbeiterentschädigung. Ihr Antrag, trotz ungeklärter Rechtssicherheit so schnell wie möglich mit der Auszahlung zu beginnen, wurde abgelehnt. Nicht einmal die Zinsen auf die vorhandenen zehn Milliarden Mark aus der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« wurden zur Auszahlung freigegeben. Gleichzeitig bestätigte der Sprecher der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, Wolfgang Gibowski, die Unternehmen könnten ihre eingezahlten Beträge schon jetzt als Betriebskosten beim Finanzamt absetzen.
Geheimdienst Online
Überwachen, selektieren, strafen: Rund 100 000 Telekommunikationsverbindungen registriert der Bundesnachrichtendienst (BND) täglich, um sie dann einer so genannten »Wortbank-Selektion« zu unterziehen. Die aufgezeichneten Telefongespräche werden also in der Hoffnung, auf diese Weise Kriminellen auf die Spur zu kommen, nach bestimmten Wörtern durchsucht. Wenig auskunftswillig gibt sich allerdings der BND. Die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Geheimdienstes, so ließ die Regierung auf eine Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke wissen, sei »für eine öffentliche Erörterung ungeeignet«.
Eine ungefähre Vorstellung von der Dimension staatlicher Überwachung lieferte jedoch vergangene Woche der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jakob. Zwischen 1995 und 2000 sei die Zahl der abgehörten Telefongespräche um 170 Prozent gestiegen, stellte Jakob in seinem Tätigkeitsbericht fest. Auch der große Lauschangriff zeigte demnach den gewünschten Erfolg: Hatten die Behörden 1998 nach offiziellen Angaben noch die Wohnungen von 26 Personen abgehört, so waren im darauf folgenden Jahr 142 betroffen. Ein Rückgang der Kontrolle ist wohl kaum zu erwarten, da die Regierung schon länger an einer Telekommunikations-Überwachungsverordnung arbeitet. Wenn die Richtlinien wie vorgesehen 2003 in Kraft treten, müssen Anbieter nicht nur auf eigene Kosten die Kontrolle der in ihren Netzen verbreiteten Daten garantieren. Zusätzlich sollen sie alle verdächtigen E-Mails und andere Nachrichten an Polizei, Justizbehörden, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz weiterleiten.
Antisemitische Solidarität
Zwei Jahre und drei Monate Jugendstrafe - ein Urteil, das nicht allein dem Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge im vergangenen Oktober geschuldet ist. Nur fünf Tage nachdem Khalid Z. mit einem palästinensischen Freund Molotow-Cocktails auf das Gebäude der jüdischen Gemeinde geworfen hatte, beteiligte sich der 20jährige an einem Anschlag auf eine Essener Synagoge. 50 Demonstranten hatten damals gegen die »Gewalt im Westjordanland« protestiert und dabei Fensterscheiben eingeschlagen sowie Autos demoliert. Das Düsseldorfer Amtsgericht verurteilte Kahlid Z. letzte Woche wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und schweren Landfriedensbruches.
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