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Nr. 14/2001 - 28. März 2001
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Verwertungslogik

Wenn man sie nur richtig auswählt, dann können ausländische ArbeitnehmerInnen wirklich profitabel sein. Zu diesem Ergebnis kommt die deutsche Wirtschaft nach einem Jahr Greencard. Und weil bisher nur 6 000 IT-Fachkräfte statt der vorgesehenen 20 000 auf das Angebot eingegangen sind, will Bundeskanzler Gerhard Schröder jetzt sogar die Fünfjahresbeschränkung aufheben. Denn die auswärtigen Computerfachleute haben ein wahres Wirtschaftswunder ausgelöst. Auf jeden eingestellten Greencardbesitzer kommen nach der Studie einer Münchner Unternehmensberatung durchschnittlich 2,5 neue Arbeitsplätze für InländerInnen. So hat man sie gern, die »Gastarbeiter«. Weniger gern sieht Schröder die Grenzöffnung, die mit der Ost-Erweiterung der EU einhergehen wird. Noch ist nicht klar, wo sich polnische ArbeitnehmerInnen nützlich machen könnten, deshalb setzt sich der Kanzler für eine siebenjährige Übergangsfrist ein. Auch die Forderung der Grünen, Menschen ohne Papiere zu legalisieren, hat mit Wirtschaftlichkeit zu tun. Der innenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Cem Özdemir, brachte es gegenüber der Berliner Zeitung auf den Punkt: »Die bestehenden illegalen Arbeitsverhältnisse schaden der Gesellschaft.« Denn da werden ja keine Steuern gezahlt.



Keine sichere Bank

Empörung löste die New Yorker Richterin Shirley Wohl Kram letzte Woche aus, als sie es erneut ablehnte, eine Sammelklage von NS-Zwangsarbeitern gegen deutsche Banken abzuweisen. So motzte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz: »Von einem US-Gericht werden wir uns keine Bedingungen diktieren lassen.« Und der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck erklärte die von Kram aufrecht erhaltenen Ansprüche gegen deutsche Banken schlicht für völkerrechtlich erledigt. Kram begründete ihre Ablehnung damit, dass die Ansprüche von Opfern, die als Kunden von österreichischen Banken während des Nationalsozialismus Vermögensschäden erlitten hatten, nicht gesichert seien. Die Bank Austria (BA) hatte letztes Jahr in einem Vergleich zu Gunsten von NS-Opfern auf ihre Ansprüche gegenüber der Dresdner und der Deutschen Bank - nach dem Anschluss Österreichs 1938 übernahmen die Geldinstitute die BA-Vorgängerin - verzichtet, weil diese die Schadenersatzansprüche über Einzahlungen in die Entschädigungsstiftung abgelten sollten. Doch die deutschen Institute erkannten den Vergleich nie an.



Krenz ausgegrenzt

Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil gegen den letzten DDR-Staatschef Egon Krenz in der vergangenen Woche bestätigt hat, ist nicht überraschend. Schließlich wird Krenz ebenso wie dem früheren DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler und dessen Stellvertreter Fritz Streletz die Schuld an den Mauertoten gegeben. Kaum verwunderlich ist auch, dass die Richter in Strasbourg das Rückwirkungsverbot - also den Grundsatz, dass man für Taten, die nach geltendem Recht keine Straftaten waren, nicht im Nachhinein verurteilt werden kann - nicht anerkannten. Schließlich hatte auch die DDR den Schutz menschlichen Lebens in ihrer Verfassung verankert und internationale Menschenrechtskonventionen unterzeichnet. Wirklich bemerkenswert an dem Urteilspruch ist nur die Begründung, warum Bewährungsstrafen für Soldaten der Nationalen Volksarmee berechtigt seien: Auch ein Soldat könne sich nicht blind auf Befehle berufen, die krass gegen das Recht auf Leben verstoßen. Folglich sind doch eigentlich alle SoldatInnen zu verurteilen. Und zwar diesmal nicht nur mit Tucholsky, sondern mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.



Gerechtigkeit in Nürnberg

Was in Argentinien nicht möglich ist, wird jetzt in Deutschland versucht. Wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattete die Nürnberger Koalition gegen Straflosigkeit vorige Woche Anzeige gegen führende argentinische Militärs. Angehörige der Junta hatten zwischen 1976 und 1983 etwa 30 000 Menschen »verschwinden« und ermorden lassen, darunter auch rund 100 deutsche Staatsbürger. Stellvertretend für die Angehörigen übergaben die Nürnberger Menschenrechtler die Klageschrift an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Auch der argentinische Friedensnobelpreisträger Adolfo Perez Esquivel unterstützt die Klage. In Argentinien sind die ehemaligen Mitglieder der Junta von Amnestiegesetzen geschützt, die sie mit massivem Druck auf ihre zivilen Nachfolger durchgesetzt hatten. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft könnten allerdings an dem Umstand scheitern, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit bislang nicht im deutschen Straftrecht verankert sind.



Wilde Ehen in Bayern

Von der rot-grünen Homo-Ehe möchte man im Freistaat Bayern nichts wissen. Deshalb kündigte die CSU-Regierung letzte Woche an, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzureichen. Mit einer Einstweiligen Verfügung soll darüber hinaus versucht werden, das Gesetz schon vor einer endgültigen rechtlichen Klärung in Karlsruhe zu stoppen. Interessanterweise überwiegen bei den bayerischen Lebensschützern bevölkerungspolitische Erwägungen gegenüber sittlichen Bedenken. Wegen der »drohenden Überalterung« müsse die Bundesregierung »eine Politik der Ehe und Familie in den Mittelpunkt stellen«. Was das eine mit dem anderen zu tun hat, kann Justizminister Weiß allerdings nicht so genau erklären. »Es werden nicht Familien benachteiligt, aber andere bekommen die gleichen Vorteile«, sagte er.



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