Vertriebene
Sebnitz hat gewonnen: Die Familie Kantelberg-Abdulla, die weiterhin davon ausgeht, dass ihr Sohn 1997 im Sebnitzer Schwimmbad ermordet wurde, wird die Stadt verlassen. »Wir gehen nicht freiwillig«, sagte Renate Kantelberg letzte Woche, aber nachdem die Familie seit Monaten massiv bedroht werde, sei die Situation auf Dauer nicht mehr auszuhalten. »Im letzten Monat ist der Umsatz unserer Apotheke um 90 Prozent zurückgegangen«, berichtet Saad Kantelberg-Abdulla. Er macht dafür den Bürgermeister der Stadt, Mike Ruckh, und den katholischen Pfarrer Norbert Mothes verantwortlich, weil sie zum Boykott der Apotheke aufgefordert hätten. Letzten Mittwoch beschloss der Sebnitzer Stadtrat, dass die Stadt das Haus, in dem sich die Apotheke befindet, nicht kaufen werde. Auch die sächsische Landesregierung will den Hauskauf inzwischen nicht mehr finanzieren. Begründet wird die Weigerung mit den Befindlichkeiten der Sebnitzer: Die empören sich darüber, dass sie den Wegzug der Familie mit »ihrem« Geld finanzieren sollen. Bürgermeister Ruckh meint dazu, dass die Familie doch versuchen solle, die Apotheke »auf dem freien Markt zu einem realen Preis« zu verkaufen. Gegen Renate und Saad Kantelberg-Abdulla läuft weiterhin ein Ermittlungsverfahren, weil sie mehrere Zeugen zu Falschaussagen angestiftet haben sollen. Im März werden die Kantelberg-Abdullas dazu als Verdächtige vernommen werden.
Gerade noch erlaubt
Mit der interessanten Formulierung »im Grenzbereich der erlaubten Verfahrensgestaltung« bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BverfG) letzte Woche das Urteil gegen Monika Haas. Haas war im Herbst 1998 vom Oberlandesgericht Frankfurt zu fünf Jahren Gefängnis wegen Beihilfe an der Landshut-Entführung verurteilt worden. Ihre Kriminalisierung bediente das phantasmatische Stereotyp, von dem das kollektive Unbewusste besessen ist, wenn es um eine echte Terroristen-Story geht: die »schöne Frau«, die Knarren in Kinderwagen versteckt und Handgranaten in Bonbondosen transportiert. Im Prozess erklärte sie, mit der Landshut-Entführung nichts zu tun gehabt zu haben und kein Mitglied der RAF gewesen zu sein. Anschließend versuchte sie die Logik offen zu legen, mit der man ihrer Meinung nach gegen sie agiere: »Das BKA lenkte den Verdacht bewusst auf mich. Ich wurde faktisch als Schutzschild für ihre Agenten missbraucht.« (Jungle World, 32/98). Geschützt werden sollte ihrer Ansicht nach ein Spitzel in palästinensischen Kreisen, auf den die Bundesanwaltschaft (BAW) sich in der Anklage bezog. Das OLG stützte sein Urteil allein auf anonymisierte Geheimdienst-»Zeugen« und Aussagen von Kronzeugen, die entweder widersprüchlich waren oder - wie im Fall von Soraya Andrawes, der einzigen Überlebenden des Landshut-Kommandos - wieder zurückgezogen wurden. Gerade noch so erlaubt, findet das BverfG. Na dann.
BGH bekifft
Man stellt sich den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als ruhigen, diskreten Ort vor, dessen gesellschaftliche Macht zuerst in der grausamen Hässlichkeit leerer Gänge spürbar wird, die sofort kafkaeske Zwangsvorstellungen auslösen. Seit einigen Woche aber ist Schluss mit Stille und Diskretion in Karlsruhe. Die Bundesrichter drehen durch, weil der parteipolitisch besetzte Wahlausschuss Wolfgang Neskovic zu ihrem neuen Kollegen ernannt hat. Neskovic ist das enfant terrible der juristischen Szene. Anfang der Neunziger hatte der Lübecker Richter den Begriff »Recht auf Rausch« in einem Urteil verwandt und damit Saufen und Kiffen gleichgestellt, den Einstiegsdrogen-Mythos geknackt und den Besitz geringer Mengen von Haschisch unter Straffreiheit gestellt. Damals verließ Neskovic die SPD, nachdem er ihre Asylpolitik und ihr Ja zum großen Lauschangriff und zu out-of-area-Einsätzen der Nato kritisiert hatte. Neskovic ging zu den Grünen. Er stimmte gegen den Angriffskrieg auf Jugoslawien, bezeichnete Fischer als »untragbar« und rief kurz vor der schleswig-holsteinischen Landtagswahl Anfang 2000 dazu auf, die Grünen wegen ihres Kriegskurses nicht zu wählen. Dafür gab es ein Parteiausschlussverfahren, das Neskovic gewann. Zwei BGH-Richtervereinigungen haben jetzt heftig gegen seine Berufung zum Bundesrichter protestiert. Zu spät.
Pullach-Alarm
Recycling lohnt nicht - zumindest nicht im Agentengewerbe. Weil er es doch versuchte, muss der ehemalige BND-Mitarbeiter Alfred H. seinem Arbeitgeber jetzt knapp 300 000 Mark Agentenlohn zurückzahlen. Angefangen hatte alles 1991. Da überredete der Regierungsdirektor der Pullacher Behörde, Helmuth D., den befreundeten Banker Herrn H., sich als Informant anzubieten. Der verkaufte seine angeblich guten Beziehungen zu hochrangigen Geschäftsleuten in der früheren Sowjetunion so gut, dass der BND anbiss. Nun war Kreativität angesagt. Herr D. beschaffte das notwendige Material aus der eigenen Behörde und schrieb es einfach um. Dann gab er das Material Herrn H., der inzwischen mit dem Decknamen »Albert« versehen war. Herr H. verkaufte die Informationen wieder an den BND. Das Ganze wiederholte sich ungefähr tausendmal, ein perfekter Wertstoff-Kreislauf. Pro Meldung gab es bis zu 250 Mark. Der BND gab »Albert« Bestnoten für die Qualität der Meldungen. Aufgeflogen ist das Ganze, als die beiden etwas übermütig wurden und die Informationen dem polnischen Geheimdienst anboten. Polen informierte den BND. Herr D., der siebzig Prozent des Lohnes einstrich, verbüßt zur Zeit eine viereinhalbjährige Haftstrafe wegen Betrugs. Herrn H. hat die Berufungsverhandlung auch nichts genutzt: Er muss sein Honorar zurückzahlen.
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